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Gewässerwiederherstellung in Überflutungsgebieten

10.07.2025  |  Kommentare: 0

Ohne flächenhafte Rückhaltungen auf Agrar- und Forstflächen bleiben die Risiken einer neuerlichen Zerstörung bestehen.

Von D. Schröder.

Zusammenfassung:

Die durch Fluten im Jahr 2021 in der Ahrregion, sowie früher und später in vielen anderen Regionen entstandenen, exorbitanten Schäden verlangen nach schnellen wirksamen und preiswerten Vorsorgemaßnahmen. Bisher wurde im Allgemeinen danach getrachtet, das Hochwasser möglichst schnell durch die Täler abzuleiten. Dies ist jedoch nur bedingt gelungen. Immer wieder haben sich dennoch Katastrophen ereignet.

Mittlerweile besteht Konsens darüber, dass die Täler die derzeitigen Starkregen nicht schadlos durchzuleiten vermögen und Starkregen deshalb bereits auf großen Flächen des Einzugsgebietes und in Becken zurückgehalten werden müssen, so dass die Gewässernetze und Bürger keinen Schaden nehmen. Deshalb haben beauftragte Ingenieurbüros und der Kahr-Verbund Lokalitäten in Talungen der Ahrregion ausgewählt, die sich zum Rückhalt eignen – vom Oberlauf bis zum Unterlauf, 17 an der Zahl. Sie haben das Fassungsvermögen von etwa 100 Mio. m³, dass den schadlosen Abfluss des Restwassers gewährleisten soll.

Daneben ist von beauftragten Akteuren beabsichtigt, einen Teil des Abflusses bereits auf den Feldern und in den Wäldern zurückzuhalten. Der Teil wird aber lediglich auf etwa 2,3 Mio. m³ für landwirtschaftliche und 7 Mio. m³ für Forstflächen geschätzt/berechnet, also als sehr gering angesehen. Nach unserer Ansicht (Friedsam, Schröder, Stratmann) ist das Rückhaltepotential durch eine angepasste Bewirtschaftung der Äcker und Sonderkulturen, sowie durch bestmögliche Rückhaltungen in Wäldern, Grünländereien und sonstigen Flächen weitaus höher.

Es erscheint uns möglich zu sein, dass

  1. durch angepasste, bodenschonende und abflussmindernde Bewirtschaftung,
  2. durch Feldpolder an der Unterseite von hängigen Flächen, (vorwiegend von Ackerflächen)
  3. durch kleine, kaskadenförmige Querdämme in geeigneten breiten Auen,
  4. in größeren Rückhaltebecken

insgesamt eine große Menge zusätzlich zurückgehalten werden kann, so dass die geplanten 17 großen Becken (und ihre Kosten) deutlich kleiner und preiswerter ausfallen können.

Diese vorrangige (nicht alleinige) flächenhafte Rückhaltung im gesamten Einzugsgebiet bietet zudem den Vorteil, dass der fallende Niederschlag weitgehend dort verbleibt, wo er abregnet. Er geht also der Vegetation nicht verloren, er führt nicht zu Überschwemmungen, schützt die Böden vor Erosion (weil angepasst bewirtschaftete Böden weit mehr Wasser aufnehmen können als herkömmlich bewirtschaftete und die Erdwälle große Mengen bereits auf den Feldern zurückhalten können).

Und nicht zuletzt wird das Wasser überall (vor Ort) zur Grundwasserneubildung und Verstetigung der Abflüsse gebraucht.

Ein weiterer Vorteil dieser Form der Rückhaltung besteht in der Preiswürdigkeit der Maßnahmen und den raschen Realisierungschancen.

Gerade weil die Böden bei herkömmlicher Bewirtschaftung durch die zunehmende Starkregenaktivität Schaden nehmen, ist die Umstellung auf eine bestmögliche erosionsschonende, wasserrückhaltende Bewirtschaftung unerlässlich.

Allerdings muss die Landwirtschaft durch Fordern und Fördern zur schnellen Umstellung der Bewirtschaftung und Bereitstellung von kleinen Flächen für die Anlage von rückhaltenden Wällen gedrängt/unterstützt werden. Landwirte werden durch den Schutz ihrer Böden und Ernten besonders profitieren und nicht weiterhin als wesentliche Verursacher der (Schlamm)-Fluten am Pranger stehen. Etwaige Erschwernisse oder Einbußen müssen selbstverständlich kompensiert werden.

Ohne diese flächenhaften Rückhaltungen sind auch künftig große Schäden durch Hochwasserkatastrophen wahrscheinlich – so wichtig die übrigen Schutzmaßnahmen auch sind.

Deshalb ist es erste Pflicht der lokalen und regionalen Verantwortungsträger, die Verantwortlichen in Bund und EU aufzufordern, die rechtlichen Rahmenbedingungen der Bedrohungslage anzupassen, also die erforderliche und mögliche Rückhaltung auf großen Flächen durchzusetzen. Lokale Bemühungen sind zwar unverzichtbar und hilfreich. Sie bleiben ohne rechtliche Festlegungen durch Berlin und Brüssel aber eine Sisyphusarbeit. Auch aus diesem Grund ist die Inpflichtnahme der politischen Entscheidungsträger ebenso dringlich, wie die der Landnutzer.

Die Landesregierung und der federführende Landkreis Ahrweiler sollten also den vierten Jahrestag der Ahrflutkatastrophe zum Anlass nehmen, der Öffentlichkeit ihre Vorsorge-Konzeption nicht nur vorzustellen, sondern zur Diskussion zu stellen – und zur konstruktiven Mitwirkung aufzurufen. Denn die Ahrregion hat durch das Ereignis internationale Aufmerksamkeit erlangt und ist gut beraten, vor gigantischen Vorsorge-Investitionen die Öffentlichkeit und Fachwelt an der Zukunftsgestaltung offensiv zu beteiligen, verschiedene Möglichkeiten und Maßnahmen abzuwägen.

Die aktuelle Dokumentation der Initiative für flächenhafte Rückhaltungen auf Agrar- und Forstflächen als Download  Stand 07-2025



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