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Gewässerwiederherstellung in Überflutungsgebieten – ja, aber…!

15.03.2025  |  Kommentare: 0

Beim Zweckverband Hochwasserschutz im Ahrtal mahlen die Mühlen langsamt Ahrhochwasser

Ohne Rückhaltungen bleiben die Risiken einer neuerlichen Zerstörung bestehen

von D. Schröder, September 2023 und spätere Ergänzungen

 Einführung und Appell – zugleich ein Brandbrief an die Verantwortungsträger für Wiederaufbau und Sicherheit und Offener Brief an den „geforderten Hauptakteur“, das Bundes-Landwirtschaftsministerium und darüber hinaus die EU-Kommission.

Großräumige Rückhaltung von Abfluss auf Agrar- und Forstflächen ist zur Abwehr von Schäden durch Starkregen, Hochwasser und Wasserknappheit amtlich/politisch durchzusetzen – an der Ahr, aber auch darüber hinaus. Die erforderlichen Maßnahmen sind weitgehend bekannt. Sie zügig umzusetzen, ist erste „Amtspflicht“ – zumal sie kostengünstig und schnell umsetzbar sind, sowie neben unseren Häusern auch unsere Böden schützen, nichts weniger als unser aller Fundament.

Der gesamte Wiederaufbau (in Deutschland und der EU) ist mit vertretbarem Aufwand nachhaltig (ökonomisch, ökologisch, sozial) – und zeitnah nur abzusichern, wenn künftig weniger Wasser ins Ahrtal (oder andere Täler) gelangt als bisher. Deshalb muss der Abfluss vorrangig im gesamten Einzugsgebiet – dort, wo er entsteht – bestmöglich zurückgehalten werden. Dort oben im riesigen Einzugsgebiet muss das Denken, Planen und Umsetzen der verantwortlichen Akteure beginnen und im Tal fortgesetzt werden – nicht umgekehrt.  Anderenfalls kann eine ähnlich große Wassermenge wie 2021 an der Ahr, sowie früher und später in anderen Regionen, wieder mit zerstörerischer Wucht in Täler und Nebentäler schießen und große Schäden verursachen. Der Mai 2024 hat die neuerliche Gefahr bereits vor Augen geführt – an der Ahr, aber auch an Mosel, Saar, in Süddeutschland sowie in anderen Regionen – z. B. im Oktober 2024 im mediterranen Raum, insbesondere in Spanien. Doch damit nicht genug.

Geschädigt werden demnächst durch häufigere und stärkere Starkregen nämlich nicht nur die Gewässer, Infrastruktur und Anwohner in den Tallagen (an den Gewässern), sondern auch zahlreiche Anwesen fernab jeglicher Fluss- oder Bachläufe durch direkten Zufluss von Äckern oder Wäldern. Auch sie müssen aber geschützt werden. Ebenso die Landwirtschaft selbst vor ihren Abträgen/Erosionen, weiteren Bodenschäden, Ernteschäden und Abflüssen, die in Trockenphasen fehlen.

Deshalb muss bereits am Ort des Aufpralles der Tropfen eine effektive Rückhaltung beginnen. Je früher auf seinem langen Weg zum Meer und je breiter gestreut (dezentraler), desto besser. Desto größer ist der Nutzen der Rückhaltung (auch der ökonomische) zur Abwehr von Schäden durch den Abfluss und zur Optimierung des Wasserhaushaltes/Wasserkreislaufes der Landschaft (Grundwasserneubildung, Verstetigung des Abflusses, Nutzung des Wassers in der Land- und Forstwirtschaft).

Insbesondere wenn die Gletscher schmelzen, wird die große Bedeutung der Verstetigung, auch für die Schifffahrt, bedeutsam, denn z.B. die Hälfte des Wassers im Rhein stammt von der Gletscherschmelze. Bleibt das Schmelzwasser aus, verteuert sich der Transport in Deutschland wesentlich, kommt der großflächigen Rückhaltung von Starkregen eine umso größere Bedeutung zu.

Der Wiederaufbau erfordert also eine komplexe Betrachtung von Erfordernissen und Möglichkeiten, nicht nur von Hochwasserschutzmaßnahmen.

Auch die Trinkwasserversorgung wird (sogar in Deutschland) zu einem größeren Problem, weil das Wasserdargebot abnimmt (Nato-Recherche). Denn durch den Temperaturanstieg verlängert sich die Vegetationszeit und erhöht sich der Wasserverbrauch der Vegetation (verstärktes Wachstum), ebenso die unproduktive Verdunstung, so dass die Grundwasserneubildung abnimmt. Dadurch wiederum sinkt der Grundwasserspiegel großräumig und trocknen die Böden früher aus. Die Ernteerträge können abnehmen. In Wäldern führt Austrocknung zu Trockenschäden und verstärktem Schädlingsbefall (z. B. durch den Borkenkäfer und erhöhtem Krankheitsdruck (Rußrindenkrankheit). Siehe auch 3Sat 28.8.2024: „Unser Wasser“. 

Das bedeutet: Kleinteilige Reparaturarbeit an Gewässern und zerstörten Objekten ist zwar notwendig, aber ohne gleichzeitige Rückhaltung im gesamten Einzugsgebiet nicht nachhaltig, erfolgreich und hinreichend. Das gilt im Übrigen für den Objektschutz und die gesamte Infrastruktur gleichermaßen/grundsätzlich. Ein Bauarbeiter: „Die Steine, die wir jetzt ins Flussbett oder ans Ufer werfen, reißt die nächste Flut wieder weg“. Etlichen wiederaufgebauten Häusern und diversen Leitungen, Schienen und Kanälen könnte es ähnlich ergehen.

Wir dürfen also nicht vornehmlich/ausschließlich auf die Täler und Talflanken starren, wie das Kaninchen auf die Schlange; wir haben den Blick zu weiten auf die großen Liefergebiete, auf die gesamten Einzugsgebiete. Denn das Ahrtal (und andere Täler) sind nicht ertrunken an den im Tal einschließlich der Talflanken gefallenen Niederschlägen, sondern an den Zuflüssen aus den gesamten Einzugsgebieten. Die Flächen der Talbereiche und ihr Abfluss machen am gesamten Einzugsgebiet nur wenige Prozent aus. Und nur weil das gesamte Einzugsgebiet jederzeit liefert, gibt es überhaupt einen bedeutenden stetigen Niedrigwasserabfluss.

Es bedarf daher einer umfassenden vielschichtigen Gesamtplanung, vor allem über großflächige koordinierte Rückhaltung für die gesamte Ahrregion (und andere Regionen) – also nicht nur für Siedlungen und Talungen, denn mit Durchleitung/Objektschutz sind die Unterlieger noch nicht geschützt und auch nicht die Anlieger unterhalb von Äckern und Wäldern, die ihren Abfluss direkt in die Objekte spülen.

Mit dem Gesamtkomplex ist im Dezember 2021 für den Ahr-Raum der KAHR-Verbund beauftragt worden. Nun, zur Halbzeit, ist er aber erst für die Öffentlichkeit/Bürger/Betroffenen sichtbar/bekannt geworden. Er besteht aus einem Dutzend wissenschaftlicher Institute und wird im Wesentlichen gefördert vom Bundesforschungsministerium. Ein Sprecher, Prof. Schüttrumpf, Technische Hochschule Aachen: „Wir merken, dass der Prozess im Hinblick auf Hochwasserschutz und mehr Klima- Resilienz jetzt erst wirklich gestartet ist und viel länger dauert, als das vor zwei Jahren jemand gedacht hätte“. Ein weiterer Sprecher/Koordinator, Prof. Jörg Brinkmann, Uni Stuttgart, warnt: „Ein nächstes Hochwasser könnte viel vom Wiederaufgebauten erneut zerstören“.

Der Verbund und alle übrigen „Schützer“ können aber nur durchschlagende Erfolge erzielen, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen so geändert werden, dass das Wasser, vor allem auf den großen Acker-, Wald- und Wiesen- bzw. Auen-Flächen, bestmöglich/effizient schnellstmöglich zurückgehalten wird. Wir haben doch 2021 an der Ahr gesehen und sehen augenblicklich (im Frühjahr 2024) auch in Südeuropa, an Weser, Aller, Elbe, Ems u.a. Flüssen, sowie in Niedersachsen, Sachsen und Thüringen und in der gesamten EU, wie sehr nicht zurückgehaltenes Wasser (Außengebietswasser) in den jeweiligen Bächen, Flüssen und Siedlungen wütet und dort nicht mehr zu beherrschen ist.

Die Lehre: Das von Grundstücken abfließende Wasser muss vor Ort und auf seinem langen Weg in die jetzigen Überflutungsgebiete weitmöglich zurückgehalten werden. Denn in Tiefländern/in der Badewanne bei Rückstau angekommen, „ist außer Katastrophenschutz nichts mehr zu machen“. Allerdings können/müssen die höherliegenden Areale (Äcker und Wiesen) innerhalb des Tieflandes, die jetzt nicht überflutet werden, die aber Abfluss spenden, durch „schonende“ Bewirtschaftung und Einpolderung zur kurzzeitigen Rückhaltung genutzt werden. Ebenfalls die Wälder.

Zudem muss aber vor allem im Einzugsgebiet der Oberläufe und Mittelläufe, (z. B. im Weserbergland) und sogar in anderen Bundesländern und anderen Staaten ein Teil (möglichst viel) zurückgehalten werden, u.U. hunderte Kilometer oberhalb der jetzigen Schadensorte – erstens, weil es auch dort gebraucht wird und zweitens, weil auch dort die Äcker geschützt werden müssen – vor Erosion und Abfluss. Dann bleibt die Situation auch an den Unterläufen entspannter. Großräumiges Denken, Planen, Handeln/Zurückhalten ist also unerlässlich.

„Beherrsche den Tropfen (wo er niederfällt), den Strom bändigst Du nie“!!!

Noch trefflicher beschreibt Einstein die Situation:

„Ein kluger Mensch (Ingenieur) löst ein Problem, ein weiser (Bauer) vermeidet es“.

Ist es nicht vernünftig/naheliegend/einsichtig, insbesondere die genannten Agrar- und Forstflächen (im Ahrgebiet und vielen anderen Gebieten, etwa 80 Prozent des Einzugsgebietes), abflussmindernd zu bewirtschaften und zumindest an der Unterseite kritischer Areale kleine (kostengünstige) Erdwälle anzulegen, (statt am Ufer Sandsäcke, die lediglich einen Ort schützen, aber alle unterliegenden befrachten), um dort den Großteil des Schadwassers zurückzuhalten, damit die tosende Flut nicht erneut Menschenleben gefährdet und die Infrastruktur zerstört? Und das Wasser später in der Region nicht fehlt?

Also Abfluss in Feldern, Wäldern, Wiesen/Auen i.d.R. kurzzeitig, zurückhalten, damit wir Wasser und Schlamm nicht aus Kellern dichtbesiedelter Täler schöpfen müssen!!!

Mit der Rückhaltung ist nicht nur der Nachhaltigkeit unmittelbar gedient, sondern auch dem Bestreben, dem Klimawandel zu begegnen und vor allem, sich daran anzupassen.

Zur Orientierung: Eine 50 cm hohe Einpolderung – ob auf Feldern oder in breiten Auen – einer ebenen Fläche (s. Reisanbau in der Poebene) kann 500 mm Niederschlag (= 500 l je m², = 5000 m³ je ha) für Tage auf Äckern, oder längerfristig in Auen (nahezu kostenlos) zurückhalten. Bei hängigen Flächen und in Auen bedarf es an der Unterseite höherer Erdwälle. Wohlgemerkt: Dies ist eine angenommene Kapazität, von der aber nur ein Bruchteil geschaffen werden muss.

Wo und wie sollte man anderweitig so viel, so günstig und so schnell Speichervolumen schaffen??? Durch diese Maßnahmen würden auch alle Unterlieger, ob an Hängen oder in Tallagen, geschützt. Denn schadensfreie „Durchleitung“ der riesigen Wassermassen gelingt, wie die verbreiteten Überflutungen zeigen, seit Jahrhunderten nicht, oder nur örtlich und ist unbezahlbar (s. hierzu nähere Ausführungen in der Online-Petition „Schutz des Ahrtales vor erneuten Fluten“ (Friedsam, Schröder, Straatman, Internet, WWW.Petition- Ahr.Hochwasser.de).

Bei Magdeburg z. B. wird die Hochflut der Elbe zwar teilweise erfolgreich an zwei Städten umgeleitet (Bypass); sie beeinträchtigt danach aber 20 weitere, die darüber „not very amused“ sein werden. Wenn dieser technische Objektschutz überall vorgenommen würde, wäre er ein unbezahlbarer Nullsummenakt, ein Hamsterrad. Deshalb: „Global denken und global (gemeinsam) handeln – gemeinsam vorsorgend zurückhalten, „einer für alle“, schon ab dem Oberlauf.

Im Oktober 2023 soll neben dem bereits agierenden „Kahr-Verbund“ in der Ahrregion auch noch ein „Gewässerzweckverband“ gegründet werden, in dem die Bundesländer RLP und NRW sowie Kreise, Städte und Kommunen gemeinsam Gewässerunterhaltung und Hochwasser- sowie Starkregenvorsorge betreiben sollen – zusätzlich zu den bereits bestehenden zahlreichen weiteren schon arbeitenden Gruppen, Verbünden, Organisationen und Zusammenschlüssen.

Die Federführung zur Vorsorge liegt bisher bei den Umweltministerien. Von dort, vom Steuerzahler, fließt letztlich auch das Geld. Und die Ministerien, Kreise und Kommunen haben bereits das zuständige fachkundige Personal. Deren Arbeit zu koordinieren, sollte ohne eine weitere Organisation/Struktur gelingen.

Sollten nicht Ministerien sowie zugehörige Dienststellen und Kreise die Koordination übernehmen? Sie sind eingearbeitet. Durch die Etablierung eines neuen „Arbeitskreises“ ginge wieder viel Zeit verloren. Die allseitige Zusammenarbeit geschieht doch bereits – oder???

Wird es nicht auch schwierig, durch Erweiterung der Institutionen den Wald vor lauter Bäumen noch zu sehen? Ist nicht eher die Zusammenlegung mehrerer Arbeitsgruppen zu erwägen, als eine weitere zu bilden??? Wollen/müssen wir nicht entbürokratisieren, rationalisieren, verschlanken, kurze Entscheidungswege, auch durch klare Rechtsverhältnisse schaffen – „gerade in der Zukunftsregion“? Verwaltung und Planung sind gut, doch entschiedenes Handeln ist besser. Dazu brauchen wir:

Nicht mehr „Mundwerker“, sondern Bauern und Handwerker!

                          „Es ist nicht genug zu wissen, man muss es auch tun“! 

                  „Was immer du tun willst, fang damit an“! (jeweils Goethe, gekürzt)

Wir aber wissen schon viel, tun jedoch noch zu wenig. Das Umsetzungsproblem ist weitaus größer als das Erkenntnisproblem.

Der sehr erfolgreiche Landmaschinenhersteller Krone aus Norddeutschland hat kürzlich seine Lebenserfahrung folgendermaßen formuliert: „Wer bei mir versagt hat, (von den ausgewählten Mitarbeitern) hat entweder studiert oder gar ein Zweitstudium absolviert“.

Wenn aus verwaltungstechnischer Sicht ein Zweckverband nötig ist, sollten wenigstens die jetzt eingearbeiteten Kräfte die Führung übernehmen, damit das Wichtigste zuerst und schnell getan wird:

Rückhaltung vor Durchleitung – weltweit: „Rückhaltung ist nicht alles, aber …..“

Dieser Kernsatz wurde schon oftmals ausgesprochen, aber bisher kaum realisiert.  Vielmehr standen/stehen die engen Tallagen und die dortige Durchleitung im Blick der technisch orientierten Experten. In den großenteils bebauten Talungen sind aber kaum Rückhaltung/Vorsorge möglich, bis auf wenige Flächen, die sich zu Renaturierungen (naturnahen Rückhaltungen) eignen; möglich ist dort i.d.R. lediglich Objektschutz und beschleunigte Weiterleitung zum nächsten Leidtragenden – ansonsten nur noch Katastrophenschutz/Weglaufen.

Renaturierungen sind für den Hochwasserschutz jedoch nur hilfreich, wenn sie mit Erweiterungen des Überflutungsbereiches einhergehen. Sie sind dann vor allem lokal entlastend, aber sie entzerren lediglich den Abfluss und halten ihn nicht hinreichend zurück. Doch im Wesentlichen sind potentielle Überflutungsflächen ohnehin bebaut.

Es ist also völlig illusorisch, im Ahrtal oder ähnlich engen, bebauten Tälern eine hinreichende Rückhaltung durch Renaturierung zu erreichen. Diese Maßnahmen sind „ein Tropfen auf dem nassen Stein“; zudem lassen sie alle noch zu nennenden Vorteile der Rückhaltung auf den großen Agrar- und Forstflächen des Einzugsgebietes vermissen. Sie kommen also für die Problemlösung/in der Prozesskette vom Aufprall des Regentropfens bis zum Meer auch zu spät.

Rückhaltung ist zwar generell von Nutzen. Aber je näher am Aufprallort der Regentropfen desto besser, auch kostengünstiger. Planungen müssen an der Quelle beginnen, nicht an der Mündung.

Und eines gilt es zusätzlich zu bedenken: Bäche und Flüsse haben 2021 sämtliche potentiellen Retentionsflächen- bzw. Renaturierungsflächen bereits großenteils eingenommen (viele Meter hohe Pegelstände).

Hat es dem Haupttal etwas genützt??? Nein; es war „randvoll“- bis in die Obergeschosse. Wenn die Wassermassen erst im Tal ankommen, werden sie auch durchkommen – einerlei ob wiederhergestellt, renaturiert und „retentioniert“   wurde oder nicht; das Wasser bricht sich dort auch künftig Bahn. Es muss also zuvor zurückgehalten werden.

Zynisch, angesichts der bisherigen Maßnahmen, aber zu benennen:

                Selbst ein amtliches Schild: „Durchfluss verboten“, wird nicht respektiert.

Das Wasser hat den Planern doch gezeigt, wo es fließen will – durch die Dörfer und Städte. Das aber wollen die Dörfler und Städter nicht bzw. nur in Maßen (mittleres Hochwasser).

Sie wollen, dass das (übermäßige) Wasser nicht in die Täler gelangt, sondern überwiegend dort verbleibt, wo es abregnet. D.h., ein paar Mäander zu rekonstruieren und ein paar Büsche und Bäume zu pflanzen, mag aus Naturschutzgründen angebracht sein, ist aber für den Hochwasserabfluss/Rückhalt nahezu irrelevant, allenfalls für den Niedrigwasserabfluss entschleunigend. Auch von „Entklausungen“ (s. später) darf man sich nicht zu viel versprechen. („Grau ist alle Theorie…,“)

Das Unheil nimmt also weiterhin seinen dramatischen Lauf, wenn der bedeutsamen „gelben Flut“, (überwiegend von Ackerflächen), nicht bereits auf den großen Agrar- und Forstflächen durch Rückhaltung wirksam begegnet wird – auch wegen falsch verstandenem/gewährtem Eigentumsschutz.

Und selbstverständlich muss auch in den Siedlungen Rückhaltung betrieben werden (u.a. Eigenvorsorge); doch die Siedlungsflächen betragen nur 10 Prozent der Gesamtfläche, erhalten also nur 10 Prozent des bedrohlichen Starkregens, mag auch der Abfluss wegen Versiegelung erhöht sein.

Ostermann, Gemeinde Wachtberg, hat großräumige langjährige Erfahrung und bestätigt: „35 cbm Wasser in der Sekunde flossen 2010 durch den Mehlemer Bach; (nur) 2 cbm davon aus versiegelten Flächen“.

Eine wesentliche Gefahren-Minderung bringen Entsiegelung und Rückhaltung in Kommunen nicht. Dennoch ist auch dort zu tun, was getan werden kann, auch zur Absenkung extrem hoher Temperaturen. Insbesondere in großen Städten, die keine hinreichenden Kanalnetze, Speichermöglichkeiten (wie Schwammstädte) oder ableitende Straßen haben. Diese „Hochwasserstraßen“ müssen aber künftig geschaffen werden, da Kanäle „das nicht leisten können“.  Das abgeleitete Wasser kann in der nächstgelegenen Aue zurückgehalten werden. Vor allem aber:

Der Rechtsrahmen ist dringend zu aktualisieren

Deshalb sind nun die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit insbesondere die großen Flächen der gesamten Region von der oberen bis zur unteren Ahr – auch an der unteren Ahr und anderen Flüssen muss aus vielen Gründen – zusätzlich zur verbesserten Durchleitung – zurückgehalten werden. Darüber hinaus EU-weit.

Es müssen also für die Rückhaltung zügig Flächen in Anspruch genommen werden können. Denn bisher verhindern oftmals bockige Eigentümer rasche und effiziente Lösungen. Wenn heute ein Eigentümer „njet“ sagt, kann morgen ein ganzes Dorf erneut unter Wasser gesetzt werden. (In der Durchsetzung kurzer Entscheidungsprozesse sind uns die Chinesen über). Wir müssen uns zwar nicht chinesische Verhältnisse wünschen, aber unsere überbürokratisierte Verwaltung und „große (Narren) Freiheit“ der Individuen zu Lasten der Gemeinschaft erlegen uns Selbstfesselungen auf, die unsere Möglichkeiten und Kräfte blockieren.

SZ 25.6.2024: „Söder lehnt Enteignungen für Hochwasserschutz ab“. Selbstverständlich sollten Enteignungen das letzte Mittel sein. Aber es gänzlich auszuschließen, wäre fahrlässig.

Auf einen angepassten Rechtsrahmen ist auch die Kahr-Gruppe angewiesen, denn sie muss wissen/modellieren, wo sie wieviel Wasser (preisgünstig!!!) zwischenspeichern kann und darf: Denn verbesserte Durchleitungen schaffen nur punktuell Entlastung, belasten aber alle Unterlieger weiterhin.

Erst jüngst wird wieder deutlich, wie dringend Rückhaltung, auch über die Region hinaus, ist.

Bonner Generalanzeiger 25.10 2023: „Bonner Katastrophenschutz. Kein Stegesystem mehr. Eigenschutz ist gefragt“. D.h., die Städte Bonn und Köln übertragen den Schutz auf die Bürger. Wie sollen die sich aber schützen, wenn ihnen das „Fremdwasser“, das der Rhein zuführt, bis zum Halse steht???

Im Gegensatz zu dieser Kapitulation: Bereits nach dem Hochwasser 1993 an der Mosel hat der Autor als Bodenkundler in Trier gefordert: „Wir müssen das Wasser in Eifel und Hunsrück zurückhalten, damit es Bonn und Köln nicht unter Wasser setzt“ (die Hälfte des Rhein-Abflusses im Raum Köln/Düsseldorf kam beim Ahrhochwasser 2021 aus der Ahr). Deswegen wurden seinerzeit im Rahmen einer vergebenen Diplomarbeit potentielle Rückhaltemöglichkeiten in Auen der Mosel-Region, ihrer Nebentäler und auf weiteren Flächen gesucht und gefunden. Sie wurden allerdings nicht umfassend genutzt.

Nun ist die Bedrohung (durch Mosel und Ahr) wieder da. Die Feuerwehren in Bonn und Köln „schaffen das nicht mehr“, die Durchleitung als Abwehrmaßnahme gerät an ihre Grenzen. „Hilf Dir selbst, dann….“ . Nein, die Verantwortung der Öffentlichen Hand reicht über die Ahrregion hinaus – vom Bodensee über Bonn, Köln, Düsseldorf und Kleve bis Rotterdam. An der Elbe von Tschechien bis Hamburg über 1000 km hinweg.

Das Wasserhaushaltsgesetz, die Landesgesetze, sowie einschlägige Richtlinien und Verordnungen sind folglich der aktuellen Bedrohungslage anzupassen.

Insbesondere müssen alle Eigentümer/Bewirtschafter großer Grundstücke zur bestmöglichen zumutbaren Rückhaltung verpflichtet werden – wie heute schon die Wirtschaftsunternehmen bei der jetzigen Bebauung von Grundstücken (müssen Rückhaltungen bereitstellen), die Kommunen und im Übrigen alle Bürger – doch noch nicht die Bauern, die vielmals größere Flächen bewirtschaften. Künftig müssen aber auch sie ihren Abfluss bestmöglich zurückhalten – auch durch verschärften Erosionsschutz. Sie müssen also Erosion und ABFLUSS bestmöglich vermindern.

Diese Neu-Regelungen müssen so grundsätzlich und eindeutig getroffen werden, dass nicht „Einzelfallentscheidungen“ eine Fundgrube für Anwälte und Gerichte werden – mit unendlichen Verzögerungen.

Die Gesetze sind für die Bürger da und nicht die Bürger für die Gesetzestexter (besserverdienenden Juristen), d.h., Gesetze können geändert werden, wenn sie ihr Verfallsdatum erreicht haben – und das ist hier der Fall.

Wenn jeder Eigentümer bestmöglich zurückhält, fließt kaum mehr Fremdwasser in andere Grundstücke und damit deutlich weniger Oberflächenabfluss ins Gewässernetz.

Das Gemeinwohl ist zu beachten: „Eigentum verpflichtet“.

Bisher wurde dem „frei fließenden“ schädigenden Abfluss aber überwiegend freier Lauf gelassen, oder Abfluss wurde in Gräben abgeleitet.  Angesichts der zunehmenden Starkregen sind sie allein dazu erstens aber nicht mehr in der Lage und halten zweitens auch nicht genügend Wasser zurück; sie sind drittens auch (illegitim) bereits verbreitet zugepflügt und in Nutzung genommen worden. Daher müssen an ihrer Stelle (oder zusätzlich), wo darüber hinaus nötig, Erdwälle (Feldpolder) zur zeitweiligen Rückhaltung und Ableitung errichtet werden. Die weitere Nutzung der Grundstücke wird nur randlich und nur selten gestört und Beeinträchtigungen müssen selbstverständlich entschädigt werden. Zumeist sollte wohl ein Pachtverhältnis für die kleinen Areale/Streifen, die die benötigten Wälle einnehmen, angestrebt werden.

Die Eigner haben diesen Schutz zu schaffen oder öffentliche Maßnahmen zu dulden

– denn durch Ackernutzung im Vergleich zu natürlicher Vegetation ist der Abfluss deutlich verstärkt worden (Verursacherprinzip anwenden). Hätten wir noch die natürliche Wald- und Graslandvegetation und ihre Fähigkeit zur Rückhaltung, gäbe es nur mittlere Hochwasser. Doch wir brauchen Nahrung, und können nicht „zurück auf die Bäume, ihr Menschen“. Deshalb muss und kann der Acker aber angepasst bewirtschaftet werden. Tun wir das, können wir sowohl die Starkregen/Hochwasser, als auch Dürren beherrschen.

Andernfalls (sofern die derzeitige Rechtslage nicht reformiert wird), muss der Anbau erosions- und abflussfördernder, hochrentabler Kulturen eingeschränkt, untersagt oder unter strenge Auflagen und Aufsicht gestellt werden (aktualisierter Schutz vor Erosion und Abfluss, insbesondere auch für große Folienanlagen). Wenn das geschieht, haben auch die sprödesten Zeitgenossen rasch ein Einsehen, sind zu Flurumlegungen und Rückhaltungen im Eigeninteresse rasch bereit, denn anderenfalls sinkt die Rendite.

Agrarflächen wie bewirtschaften?

Agrarflächen müssen künftig also erstens erosions- UND abflussmindernd bewirtschaftet werden.

Zweitens sind mindestens in gefährdeten Lagen kleine Erdwälle (Feldpolder) an der Unterseite der Schläge zusätzlich für die Rückhaltung anzulegen (häufig bei mehr als 2 % Neigung und dort, wo Abfluss erfahrungsgemäß den Schlag verlässt). Zu genaueren Informationen geben Erosionsgefährdungskarten der Geologischen Landesämter Auskunft. Drittens sollten kaskadenförmig angeordnete Auenpolder den dennoch auftretenden Abfluss aufnehmen – soweit die bisherigen Fluten den Talboden nicht bereits wesentlich ausfüllen.

Ein Beispiel für ein „geeignetes Tal“: 200 m breiter flacher Talboden, 2% Gefälle, 200 m langer Abschnitt ergibt einen 4 m hohen Damm. Dieser Polder fasst 80000 m3 Wasser. Konstruktion: Mit Aushubmaterial einer Mulde (es entsteht ein Feuchtbiotop) oberhalb des Dammes wird durch einen Bagger oder eine Raupe ein Damm geschaffen. Steuerbarer Durchfluss, sicherer Überlauf. Bauzeit eine Woche – „ich habe fertig“.

Der Ingenieur wird Haken und Ösen sehen; aber preiswert wird es allemal. Und ob der Polder hier gebraucht wird, spielt überhaupt keine Rolle; er kann zur Rückhaltung für 10 km oder 100 km weiter unterhalb dieser Lokalität liegende Objekte erforderlich werden/sein und sein Wasser kann überall genutzt werden. Mehrere Polder können hintereinander folgen. Kleinere Polder sind natürlich auf Grund der Geländeverhältnisse häufiger möglich. Eine Grünlandnutzung bleibt selbstverständlich gewahrt.

Viertens – wo möglich, sind auch größere Rückhaltebecken vorzusehen. Wir müssen in ihnen aber das letzte Glied in einer Kette von Schutzmaßnahmen sehen und nicht das erste. Sie sind nicht der Weisheit letzter/erster Schluss, denn sie schützen nicht die Oberlieger und auch nur diejenigen Unterlieger, die in der Nähe der Wasserläufe liegen, nicht aber die, die direkt von Feld und Wald bedroht werden. Großbecken alleine sind also nur eine „halbe Sache“.

Durch diese vier dezentralen nachhaltigen komplexen Rückhaltemaßnahmen ist ein beträchtlicher Schutz der gesamten Ahrregion (und vergleichbarer Regionen, auch von Bonn, Köln und Düsseldorf usw.) möglich. In Forstflächen sind ebenfalls alle möglichen Rückhaltungen und entsprechende Bewirtschaftungen vorzunehmen. Der verbleibende Abfluss kann dann vom wiederhergestellten/optimierten Gewässernetz schadlos abgeführt werden.

Insbesondere darauf wird auch die KAHR-Gruppe abzielen müssen.

Nach aller Erfahrung behindern aber unverhältnismäßige, den Folgen der Klimaänderung nicht mehr angemessene Eigentumsrechte die rasche Umsetzung dieser Schutzmaßnahmen. Deshalb müssen die Ministerien der KAHR-Gruppe und anderen Akteuren Rechtsbeistand gewähren und zudem landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen, praxisorientierten Sachverstand beisteuern. Denn es müssen große Nutzflächen für die Rückhaltung in Anspruch genommen, erosionsschonend und abflussmindernd bewirtschaftet und teilweise eingepoldert werden. (Erosion setzt Abfluss voraus, Abfluss kann aber ohne Erosion erfolgen).

Deshalb muss zusätzlich zur Erosion auch der Abfluss in die Schutzbestimmungen aufgenommen werden.

Für die erforderlichen Wälle zur Rückhaltung müssen kleine Flächen bereitgestellt werden (gepachtet?) und zwar ohne lange Verhandlungen. Dazu bedarf   es autorisierter, juristischer „bodenständiger“ Willensbekundung, rechtlicher Regelungen und fachkundiger Beratung sowie finanzieller Unterstützung.

Werden diese Aspekte nicht schon jetzt beachtet, ist eine zügige Umsetzung erforderlicher Maßnahmen nicht gewährleistet. Auf „Freiwilligkeit, Einsicht, Kooperationsbereitschaft usw.“ bei allen Grundstückseigentümern können wir nicht hoffen und warten.

Doch diese erforderlichen „Einschränkungen“ sind keine Zumutungen und Schikanen: Sie sind durchzusetzen zum Schutze der Gesamtgesellschaft, zu der auch die Eigentümer selbst zählen. Denn ihre Grundstücke profitieren insonderheit von angepasster Bewirtschaftung und notwendigen Wassermanagement-Maßnahmen.

Was aber bisher an öffentlich großzügig geförderten (durchleitenden technischen kostenträchtigen) Schutzmaßnahmen (durch Nichtlandwirte) umgesetzt wurde, ohne das Übel bei der Wurzel zu packen, stimmt nicht zuversichtlich.

Das können und wollen Steuerzahler nicht mehr bezahlen (s. z. B. Millionen-Ausgaben in Mehlem und Werthofen (NRW) für innerörtliche Baumaßnahmen – selbst ein Beteiligter der Kommune „hätte sich eine Genehmigung der Summe nicht vorstellen können“. Stattdessen hätten kosteneffiziente Rückhaltungen in Betracht gezogen werden können, die zugleich nachhaltig, ökologisch und dezentral ausgerichtet sind, die zudem nicht nur einen Ort schützen, sondern sämtliche Unterlieger. Das aber tun die bisherigen Maßnahmen nicht (s. Werthofen und Mehlem).   Zudem:

Kehrseite des Klimawandels und zunehmenden Starkregens beachten – die Trockenphasen

Nur/vor allem durch Rückhaltung des Starkregens können wir einerseits die Gefahren durch Hochfluten mindern (in Werthofen und Mehlem wurde hingegen kein einziger Tropfen zurückgehalten). Und andererseits – nicht weniger wichtig – Wasser für Trockenphasen bevorraten; für die Verfügbarkeit in Feld, Wald und Wiesen: Erstens durch ein verbessertes Aufnahmevermögen dank angemessener Bewirtschaftung (= höhere Infiltration, Speichervermögen, Regenverdaulichkeit der Flächen, insgesamt also erhöhte Resilienz), und zweitens durch Nutzung des in Auen-Poldern, Becken, Mulden und Untergrund (Grundwasserleiter) gespeicherten Wassers. Auf diese Aspekte weist ebenfalls Feldwisch (2012) in einem Gutachten zum Nierendorfer Becken und ein vom Landwirtschaftsministerium RLP im Herbst 2016 beauftragtes Gutachten zu Oedingen hin (erstellt von Sauer und Lauer)

Zur verbesserten Rückhaltung in landwirtschaftlichen Flächen: Der Boden verhält sich nämlich bei guter Bewirtschaftung nicht so, wie ein Bierglas, das vollläuft und dann überläuft, sondern wie ein Schwamm, der zugeführtes Wasser nach unten durchsickern lässt – mehr oder weniger. S. Methode zur Bestimmung der „gesättigten Wasserleitfähigkeit“! Also: Die (meisten) Böden (im Hügelland) leiten auch Wasser noch „unterirdisch“ (lateral) ab, wenn sie bereits voll gesättigt sind (durch sub surface flow).

An Ungläubige: Wo bliebe denn sonst das Wasser bei Dauerregen in bewachsenen schwach geneigten bis ebenen Lagen, die ihren Niederschlag/potentiellen Abfluss relativ gut zurückhalten/schadlos ableiten – soweit sie nicht durch überschwere „moderne“ Landmaschinen und Fahrzeuge bereits verdichtet sind oder keine Vorflut haben?

Zudem wird durch Rückhaltung zusätzlich die Grundwasserneubildung begünstigt und der Abfluss in den Gewässern verstetigt.

Tiefländer können allerdings im Wesentlichen durch Rückhaltung am Oberlauf geschützt werden. Gerade deshalb sind Schutzkonzepte bundesweit und sogar über Staatsgrenzen hinweg zu planen. Und gerade deshalb sind Rückhaltungen auf allen größeren Grundstücken rechtlich aufzuerlegen und Planungen mit dem Bund zu organisieren.

Weiterer Nutzen der Rückhaltung

Von schonend/rückhaltend bewirtschafteten Agrar- und Forstflächen fließt nicht nur deutlich weniger Wasser ab, sondern auch weniger Schadstoff (Pflanzenschutzmittel) und Schlamm mit Nährstoffen und Humus. In den Poldern findet eine weitere Reinigung durch Sedimentation statt. Kein Schlamm erreicht mehr die Kanäle, Keller und guten Stuben. Nur selten ist noch Ausbaggern in Häfen und Fahrrinnen an den Küsten nötig. Es treten verminderte Eutrophierung und Schadstoffeinträge in Gewässern, geringere Schäden am Pflanzenbestand/Ernten und eigenen Acker durch Erosion und Überschwemmung, sowie dem unterliegenden des Nachbarn auf.

Den Schlamm der „Gelben Flut“ in den Lößgebieten Chinas und den fruchtbaren Nilschlamm im Assuan–Staudammbecken wollen wir durch gute Bewirtschaftung und „Feldpolder“ auf den Feldern behalten/zurückhalten – den Schlamm aus dem Ahrtal ebenfalls, (denn auch der kommt nahezu ausschließlich vom Acker); damit sind wir den Chinesen und Afrikanern „über“.

Schlämme sind auf den Feldern wertvolles Kapital, an allen anderen Orten Dreck, z.B. in Neuenahr, den die Bauern dort (ölverseucht) abholen mussten. Die Abfuhr war gut; (Bauern haben sich solidarisch engagiert), die (künftige) Rückhaltung auf dem Acker ist besser (nachhaltiger, effizienter).

Auch angepasste Waldnutzung führt zu besserer Rückhaltung und damit vermindertem Abfluss. Zudem mindert sie den Trockenstress.

Verbesserter Bodenschutz und Wasserrückhalt kommen also auch/vornehmlich den Bewirtschaftern, die sich an den Klimawandel anpassen, zugute. Sie müssen sich in naher Zukunft ohnehin bestmöglich umstellen („Zeitenwende“) – aus Eigennutz und durch Vorgaben aus Brüssel (Greening, GAP), sowie unseres „grün gewordenen“ Landwirtschaftsministeriums.

Denn nach Angaben der Europäischen Kommission sind derzeit 60 bis 70 % der europäischen Böden krank und degradiert, d.h., auch ihr Wasseraufnahme- und Haltevermögen ist (durch Bodenverdichtung, Humusschwund, verminderte Aggregatstabilität und eingeschränkte Infiltration sowie Perkolation) reduziert.

In anderen Regionen, vor allem im nordöstlichen Mitteldeutschland, steht die Winderosion stärker als die Wassererosion im Blickpunkt der Bewirtschafter und Öffentlichkeit – s. Staubstürme an Autobahnen, 2019 und im Mai 2024 (100 Autos nach Unfällen durch Staubstürme von unangepasst bewirtschafteten Äckern zerstört). Auch diesem unerträglichen und leicht abzuändernden Zustand ist (durch reduzierte Bodenbearbeitung) wirkungsvoll zu begegnen.

Bewirtschafter sind bisher also „Täter und Opfer“ zugleich.

Durch anpasste Bewirtschaftungsmaßnahmen und Bereitstellung minimaler Flächen für die Anlage von rückhaltenden und ableitenden Wällen (zur nächstgelegenen Aue) werden sie aber zu großen Nutznießern, zumal sie für aktive Mitarbeit zum Wohle der Gesamtgesellschaft natürlich auch belohnt/entschädigt werden müssen (fordern und/oder fördern).

Der Kanzler fordert: „Wir brauchen (auch in dieser Sache) einen „Deutschlandpakt mit neuem Deutschlandtempo“ und die Kanzlerin a.D. wird/würde zum hier vorgeschlagenen Konzept urteilen: „Alternativlos“, weil Rückhaltung nicht nur vor Fluten schützt, sondern auch einen vielfältigen „Kollateralnutzen“ und benötigte Nachhaltigkeit schafft. Sie bietet zahlreiche Synergieeffekte und macht den gesamten Schutz zugleich preiswert.

„Wir schaffen das – doch nur so oder so ähnlich“ – nicht mit Beliebigkeiten und Zauderei – und mit jahrzehntelanger Planungs- und Bauzeit von Großprojekten.

Deshalb: Selbst, wenn die Ergebnisse der KAHR-Gruppe erst Ende 2024 vorliegen, muss die Umstellung der Landnutzung bereits morgen beginnen – hätte schon vor vielen Jahren erfolgen müssen; dann wären uns die riesigen Schäden und Verluste an Menschenleben großenteils erspart geblieben (JAHRELANGE Prozesse ebenfalls) und es hätten die Landwirte nicht „ihren Schlamm“ aus dem Ahrtal abfahren und zerstörte Ernten beklagen müssen.

Es ist mlich den unzureichenden landwirtschaftlichen Kenntnissen und der Inaktivität der Verantwortlichen und bisweilen dem über entwickelten „Beharrungsvermögen“ einiger uneinsichtiger Grundstückseigentümer geschuldet, dass wir diese simplen, selbstverständlichen Maßnahmen (die jeder Erstklässler sofort verstehen sollte) in unserem  bürokratistischen Staat nicht längst durchgeführt haben und nach wie vor zaudern. Dieses Versäumnis würde vermutlich auch ein Zweckverband nicht beseitigen. Deshalb ist zwingend in alle Planungen und Vorsorgebemühungen landwirtschaftlicher Sachverstand einzubinden.

Das bereits zitierte Ingenieurbüro Feldwisch hat für die Grafschaft (nahe Bonn, landwirtschaftlich-obstbaulich geprägt) bereits vor 12 Jahren den/diesen Weg der Rückhaltung durch die Landwirtschaft gewiesen, die Enquetekommission, Hochwasserpartnerschaft u.a.   für den Wald in den letzten Monaten. Die Umsetzung zur Gefahrenabwehr kann und muss also jetzt geschehen.

Der vielstimmige Chor der im KAHR-Verbund beteiligten Disziplinen aber wird Mühe haben, die/seine Ergebnisse/Ziele rasch in praxisnahe effiziente Vorsorgemaßnahmen umzusetzen (eine Praktikerin, zehn bis hundert Wissenschaftler (allerdings wirken auch praxisorientierte, ortskundige Ingenieurbüros und der Kreis Ahrweiler mit).

Andererseits wird die Wissenschaft auch wertvolle Grundlagenforschung (eventuell aber jahrzehntelang) betreiben, zumal die Anfangsphase schon 2 Jahre andauert. Prof. Schüttrumpf: „Es braucht eine Vision Ahrtal 2050“. Gewiss.

Parallel dazu ist aber bereits jetzt zu handeln; der Kahr-Verbund benennt die Rückhaltung in der Fläche zwar „unter ferner liefen“, nicht aber vorrangig und konkretisiert sie (bisher) nicht.

Auch deshalb ist es geboten, die hier benannten komplexen, aber nachvollziehbaren Rückhaltemaßnahmen auf den ebenfalls genannten Flächen nun anzugehen.

Die großen angepeilten Rückhaltebecken und Talsperren der Ingenieure, die fraglos nützlich sind, lassen sich aber erst in vielen Jahren fertigstellen – selbst mit einem Zweckverband. In alle Planungen und Vorsorgebemühungen ist also verstärkt landwirtschaftlicher Sachverstand einzubinden.

Zudem schützen große Becken keine Oberlieger. Sie stehen in unserer Prioritätenliste nicht an erster, sondern an letzter Stelle – ähnlich bei Feldwisch. Sie erübrigen nicht die hier von eins bis drei benannten Rückhaltemaßnahmen.  Diese sind jedoch das A und O der Vorsorge/Gefahrenabwehr.

Vor allem die Querbewirtschaftung einschl. der Flurneuordnung gehört zu jeder nachhaltigen Landnutzung dazu. In Demonstrationsversuchen sind die Möglichkeiten für jedermann sichtbar zu machen – nicht zuletzt für die Bauern, die Verantwortungsträger und die Bedenkenträger. Es ist höchst bedauerlich, dass das Versuchswesen diese „Pilot“-Versuche nicht etabliert hat.

Darüber hinaus sind einige Rückhaltebecken dennoch erforderlich – auch als Rückversicherung, insbesondere, wenn wir doch noch bedeutenden Bodenfrost und Schnee erhalten, so dass Schmelzwasser nur verzögert versickern kann. Und für den Fall, dass Talsperren den Bedarf nicht mehr decken können

Schlussbemerkung

Die Staatsanwaltschaft und der Untersuchungsausschuss (die Enquete-Kommission ohnehin) werden oder sollten neben der Urteilsfindung zu bisherigen Versäumnissen auch alle verantwortlichen Akteure auf ihre Verpflichtung zu effizienter Vorsorge/Gefahrenabwehr hinweisen – nicht zuletzt, damit sie selbst in dieser Sache nicht nochmals tätig werden müssen. Denn es waren nicht im Wesentlichen eine oder zwei Personen, die in der Flutnacht nicht konsequent gehandelt haben. Entscheidende Versäumnisse liegen viel weiter und verbreiteter zurück. Deshalb:

Vorbeugen ist besser als heilen, das in der Ahrregion 30 bis 40 Mrd. Euro kostet.

Zur Vorbeugung war/ist die Rückhaltung auf den genannten großen Flächen (80% des Einzugsgebietes) die wirksamste, effizienteste und naheliegendste Maßnahme.

Sie bietet auch die preiswerteste Speichermöglichkeit je Kubikmeter Speicherraum. Den Restabfluss kann das Gewässernetz schadlos bewältigen.

Denn nicht mit der Verausgabung von viel Steuergeld ist der Nachweis reger Tatkraft zu belegen, sondern vornehmlich durch die pragmatische preiswerte alsbaldige Fernhaltung von Schadwasser, damit nicht eine erneute Katastrophe eintritt. Alles andere hat dahinter zurückzustehen.

Nichts sollte uns hindern, diese Maßnahme augenblicklich umzusetzen und selbstfesselnde Rechtsgrundsätze abzuändern, denn „der nächste Starkregen kommt bestimmt“. Wir dürfen auch nicht Behördenvertretern die (gelegentlich) bequeme Erklärung/Ausrede durchgehen lassen: „Wir können nichts machen, da die Eigentümer XY ihre Flächen nicht zur Verfügung stellen“.

Wenn die Bereitschaft und das Engagement zu pragmatischen Lösungen (beim Amtsschimmel) fehlen, wenn er nur wiehert aber nicht zieht, wenn „man nur sehr genau weiß, was nicht geht“, ist ohnehin kein Schutz zu erreichen. Allenfalls durch Amtsträgerhaftung und verstärkte Kontrolle durch Gemeinderäte/Ortsbeiräte (letztlich durch das Volk) bei „erwiesener Erfolgslosigkeit“.

Und es gilt bei der Vergabe von Aufträgen in dieser Sache darauf zu achten, dass alle Finanzmittel zielgenau und effizient eingesetzt werden, denn jeder Akteur/Auftragnehmer hat auch ökonomische Eigeninteressen, bemüht sich um großvolumige Aufträge und Forschungsmittel (s. Kostenexplosion bei vielen Großprojekten – insbesondere der öffentlichen Hand).

Folglich: So wichtig alle Wiederherstellungsmaßnahmen, Technischer Hochwasserschutz, Selbstschutz der Bürger und jegliche Warnung und auch der Katastrophenschutz sowie die Feuerwehr sind; ohne substantielle Rückhaltung auf den großen Flächen der Bauern in den Einzugsgebieten richtet Starkregen künftig erneut große Schäden an – auf den Flächen, an den Gewässern und in den Siedlungen bei den bereits leidgeprüften Bürgern. Und zwar wieder und wieder – in vielen Orten von der Quelle und stark zunehmend bis zur Mündung und auch, wenn es von einem Acker zum nächsten oder direkt in die Häuser strömt. Der Schaden kumuliert sich, denn durch Zuflüsse aus Nebentälern schwillt der Strom flussabwärts immer stärker an.

Selbst wenn in Schuld (obere Ahr) Durchleitung (ohne Rückhaltung) gelänge und Schutz böte, bliebe Sinzig (Ahrmündung) dennoch oder gar verstärkt im Risiko.

Rückhaltung ist hingegen ein einmaliger Vorgang (zurückgehaltenes Wasser stört nicht/nirgends mehr, sondern nützt vielfältig) und ist auch daher rational, rationell und kostengünstig. Vorzüge und Machbarkeit der Rückhaltung sind unübersehbar. Doch Rückhaltung muss künftig schon auf den Feldern durch zweckmäßige Bewirtschaftung und auf etlichen Feldern auch durch Feldpolder geschehen und nicht erst, wie derzeit (ungefragt), in den Kellern und Wohnzimmern.

Ist es nicht nachvollziehbar, den Starkregenabfluss bereits in Feld- und Auenpoldern zurückhalten zu wollen, statt erst in Kellern und großen Becken? Und wenn reife Ernten oder empfindliche Saaten in den Poldern stehen, kann man das Wasser dort auch durchlaufen lassen. Jetzt aber sind die Erdbeeren von vielen Feldern in die Ahr und in den Rhein gespült worden.

Und die in hydrologischen Lehrbüchern dargelegten fatalistischen Grundsätze: „Hochwasser sei nicht zu verhindern“, sind problematisch. Sie wurden z.B. auch auf den Sitzungen in Ringen (zum Hochwasserschutz durch die Landwirtschaft von Hydrologen) vorgetragen. Die Landwirte fühlten sich (auch daraufhin) also nicht genötigt (bis auf Ausnahmen), ihre Bewirtschaftung zu ändern: Das Hochwasserereignis 2021 an der Ahr gab dem hydrologischen Vertreter (scheinbar/zynischerweise) recht. Doch die Landwirte haben sich ins eigene Fleisch geschnitten. Ihnen sind Boden und dringend benötigtes Wasser abermals weggeschwommen – und Ernten dazu.

Genau die bisherigen Schäden aber wollen wir vermeiden, indem wir Boden, Wasser und Ernten auf dem Feld zurückhalten.  Wir können und müssen zwar nicht jegliches Hochwasser unterbinden, aber katastrophales, apokalyptisches.

Es ist doch viel gewonnen, wenn der Pegel/Scheitel deutlich niedriger bleibt, als der des letztmaligen Hochwassers. Ein mittleres Hochwasser richtet keinen Schaden an und der sonstige Nutzen der Rückhaltung ergibt sich ohnehin. Deshalb nochmals:

„Rückhaltung vor Durchleitung“ muss die zentrale Maxime für die Vorsorge an der Ahr und anderenorts/weltweit sein/werden. 

Die Rückhaltung ist auch unerlässlich, damit nicht weitere Schäden an Gebäuden durch langandauernde hohe Pegelstände aufgrund von ansteigendem Grundwasser in Flussnähe entstehen. Denn die Flusswasserspiegel kommunizieren über ihre Schotterkörper mit den angrenzenden Grundwasserspiegeln, so dass dadurch (durch Qualmwasser bei hohen Flusswasserspiegeln) langfristig Instabilitäten und Schäden entstehen/bestehen können. Durch Rückhaltung werden auch diese Gefahren gemindert.

Das „Prinzip Rückhaltung“ ist also unverzichtbar und universal anwendbar

Und wegen des Klimawandels (Starkregen- und Trockenphasen) ist es zunehmend bedeutsam. Insbesondre auch für Trockenregionen, in denen der Grundwasserspiegel dramatische sinkt.

Und in Küstenebenen und Deltas anderer Kontinente, wo Meerwasser eindringt, oder der Abfluss zu verbessern ist, sind Kanäle auszubauen und ist auf dem Aushub zu siedeln (s. Nordseeküsten, Warften) – solange die Versalzung die Böden nicht unbrauchbar macht. Und da wir bereits über den eigenen Zaun schauen:

Global gesehen ist das Allerwichtigste: Die Bevölkerung darf in problematischen Gebieten (eigentlich nirgends) nicht weiter anwachsen (Zweikindehe durchsetzen), z. B. in Bangladesch und Afrika.  Und die irreguläre Immigration ist zu stoppen. Anders kann die Welt die vielen Krisen – auch die Klimakrise – nicht bewältigen. Das führt zu weit weg vom Thema? Nein!

RND 1.12.2024: „Abholzung, Ausbeutung, Ausbreitung. Menschen zerstören immer mehr lebenswichtigen Boden. 40 % der weltweiten Landfläche degradiert, (Erosion ist wichtigster Faktor), davon ist die Hälfte der Menschheit betroffen (UNCCD) Dürren haben zugenommen. Wir behandeln die Böden wie Dreck (Guterres)“. Rückhaltung kann das entscheidend ändern.

Bei uns macht zur Klimakrise (Starkregen, Hochwasser, Trockenphasen) zusätzlich die Finanzkrise große Sorgen – auch wegen der Zuwanderung ins soziale Netz.

Alle Beteiligten müssen angesichts leerer Kassen auf höchste Effizienz achten – Verwaltung, Forschung, Projektförderer usw., wir können nicht mehr aus dem Vollen schöpfen:

Auch die in Aussicht gestellten Mittel für die Ahr sind nach Frau Heil nicht sicher: Deshalb ist höchste Effizienz geboten und jegliche Bummelei verboten. Selbst die Ministerpräsidentin sieht sich genötigt, vom Bundeskanzler die Auszahlung der zugesagten Mittel anzumahnen. Ja, aber sie selbst muss sich für einen sparsamen Umgang mit öffentlichen Mitteln und für sichere Vorsorge vor erneuter Überflutung (durch Rückhaltung) engagieren – engagierter als bisher.

Die Ministerien/Politiker stehen in besonderer Verantwortung

Das federführende Umweltministerium (die Umweltministerien von RLP, NRW, sowie weitere) sind zur Umsetzung der effizienten/maximalen/optimalen Rückhaltung und anderer Schutzmaßnahmen also hinreichend motiviert und vielfach gefordert. Sie erhalten/bedürfen intensiver Unterstützung durch die Landwirtschaftsministerien, (die für die Rückhaltung die zentrale/höhere Kompetenz haben), auch das Bundesinnenministerium mit dem Katastrophenschutz (BBK) ist beteiligt. Nicht minder   die Landesregierungen, die Kreise mit der Unteren Wasser- und Bodenbehörde, der Feuerwehr und Polizei, die Hochwasserpartnerschaften, der KAHR-Verbund, Untersuchungsausschuss, die Enquetekommission, Gewässerwiederherstellung durch den Landkreis, IBH, IHK, KHH, ADD, DSD, WfdW, die Kommunen und Städte, sowie etliche weitere Beteiligte und (auch noch ein Zweckverband???). (Abkürzungen s. Internet).

Gab es nicht in der Flutnacht schon ein erhebliches Kompetenzgerangel? Sind wir nicht bereits „überorganisiert“? Sollte ein Zweckverband nötig/nützlich sein, müssten mindestens drei andere Gruppierungen „wegrationalisiert“ werden.

Selbstverständlich sind auch die Bürger, die den Eigenschutz vornehmen sollen, einzubinden und ebenso – bisher aber unterrepräsentiert (kein Antragsteller/Akteur bei Kahr und in den genannten Gremien) – die Acker-, Wald-, Obst- und Weinbauern, obwohl/weil sie Verursacher und Betroffene zugleich sind. Sie müssen die Umsetzungen vornehmen, also die Flächen angemessen bewirtschaften und für Speicherungen bereitstellen. Erstaunlich (unprofessionell), dass sie in keinem der Gremien unmittelbar vertreten sind.

Für uns (Online Petition) spielen sie die erste Geige und sind nicht das fünfte Rad am Wagen.

Deshalb muss man (frühzeitig) „mit ihnen reden und nicht nur über sie“. Sie sind noch in den Prozess der Vorsorge einzubeziehen. Denn Planer, „Bürokraten“ und Ingenieure können wohl ein großes Staubecken planen und bauen; wenn Bauern aber guten Schutz vor Erosion und Abfluss betreiben und kleine Feld- und Auen-Polder bauen, brauchen wir nur ein kleines (s. Nierendorf – stattdessen ist ein zweites geplant). Doch mit dieser Planung nicht genug.

In Ringen ist ein Rückhaltebecken (am Beller Kreisel) fast fertiggestellt, das Abfluss von großen höherliegenden Ackerflächen und einem kleinen Industriegebiet zurückhalten soll. Doch wenn diese Äcker ohnehin abflussrückhaltend bewirtschaftet werden müssen – wie hier empfohlen – bleibt die „gelbe Flut“ (vom Acker) aus und das Becken nahezu leer. Doch viel Steuergeld ist dann wieder unnütz verbaut worden (vergleiche Berliner Flughafen, Stuttgarter Bahnhof, Hamburger Konzerthaus, Bonner Beethovenhalle)

                                      Also „Äcker nicht mehr wie gestern,

                          sondern heute schon wie morgen bewirtschaften“.

Auch die EU-Kommission stellt fest, dass 70 % der Böden „krank“ sind, also künftig „gesund“ bzw. nachhaltig bewirtschaftet werden müssen, folglich auch wasserrückhaltend. Zugleich können Schutz- und Schonstreifen (hangparallel) und dienliche Renaturierungen in Auen den Gesundungsprozess und die bedrohte Artenvielfalt fördern.

Oder herrscht verbreitet noch die Vorstellung vor, der Abfluss sei gottgegeben/ unvermeidlich und man müsse ihn technisch bewältigen/durchleiten, denn Hochwasser sei nicht zu vermeiden???

Schadlose Ableitung ist aber bisher nicht gelungen und kann im Zuge des Klimawandels künftig ebenfalls/erst recht nicht (bezahlbar) gelingen!!! Diese Frage muss rasch geklärt/beantwortet werden.

Besteht also Konsens darüber, dass Rückhaltung (vor allem in Feld, Wald und Wiesen) die effizienteste, sicherste und damit die oder zumindest eine vordringliche unverzichtbare Maßnahme zum Schutze der Ahrregion und vergleichbarer Regionen ist???

Offenbar nicht, denn in einer „Unwetterstudie“ der TU Kaiserslautern vom 30.5.2022 erwähnen Bauingenieure die Möglichkeit und Notwendigkeit der Rückhaltung durch angepasste Landnutzung überhaupt nicht. Es besteht also augenscheinlich ein Bedarf an Information. Denn allein technisch ist das Problem zumindest nicht effizient zu lösen.

Auch der Agrarmeteorologe Falk Böttcher fordert in

Getreide-Magazin 2/2023: „Wasser im Boden halten, damit Starkregen nicht unkontrolliert mit hohem Schadenspotential abfließt, sondern möglichst in der Agrar-Landschaft gehalten wird“. Er weist zudem auf viele weitere Maßnahmen hin, die auch hier bereits als dringlich eingestuft wurden. Siehe ebenso

Getreidemagazin 4/2023 S.18: „Direktsaat besitzt unschlagbare Vorteile in der Regenverdaulichkeit“.

Getreidemagazin 2/2024: „Studie zur konservierenden Landwirtschaft“.

Getreidemagazin 3/2024: „Bodenbuilding“

Getreidemagazin 4/2024: „Direktsaat erfordert neue Denke“.

Getreidemagazin: 5/2024: „Wie kommen wir zu mehr Wasser“. „Mit Zwischenfrüchten…“

Getreide-Magazin 6/2014: Klaus Gehring: „Vermeidung von Herbizidausträgen durch Abschwemmung und Erosion“, u.a. durch Quer-Bewirtschaftung, Mulchsaatverfahren, Direktsaatverfahren, Pufferstreifen und Rückhaltebecken, (s. Abb. 3 am Schluss, sowie

DLG-Sonderheft „Gewässerschutz“. Und

Getreidemagazin 5/2023. „Nebraska – der Cornhusker (Maisschäler) – State. Dort, in den „Great Plains“, den Kurzgrasprärien, hat man nach „europäischer Ackernutzung mit Pflug“ vor hundert Jahren leidvoll die Dust-Bowl-Katastrophe erfahren (verheerende Wind- und Wassererosion der Grasländer durch hiesige Form der Ackernutzung, die den nackten, ungeschützten Boden verursacht hat). Um nicht völlig zu verelenden, wurde der Boden dann nachhaltig/angepasst, wie hier empfohlen, bewirtschaftet (Querbewirtschaftung, Direktsaat, Wasserrückhaltung in Mulden, ähnlich unserer „Feldpolder“ mit nachfolgender Wassernutzung) usw. S. Abb.1 am Schluss

Und ganz aktuell unterstützt auch Bayer die Nachhaltigkeit:

Getreidemagazin: 06/2024: Bayer: (Einer der weltweit größten Anbieter von Agrochemikalien): „Regenerative Landwirtschaft als Zukunftsmodell“.

„Mit der Verschärfung der Klimakrise wächst die weltweite Nachfrage nach nachhaltiger Lebensmittelproduktion weiter. Das Wasser in der Fläche halten und die Bodenfruchtbarkeit zu erhöhen, sind wichtig. Beim Häufeln der Kartoffeln z.B. legt man Mikrodämme an, um das Abschwämmen von Pflanzenschutzmitteln und Dünger in der Fläche zu verhindern. Durch Pflugverzicht und Minimalbodenbearbeitung wird die Bodenstruktur und Wasserhaltefähigkeit deutlich verbessert, ebenso durch den Einsatz von Zwischenfrüchten und Untersaaten im Mais“. Genau diese Maßnahmen wurden auch hier empfohlen. S. auch die Abb. 2 und 3 zu diesem Komplex.

Diese Zitate aus den anspruchsvollsten Quellen für Beratung und Praktiker belegen, dass die (gut informierte) Landwirtschaft weiß, was getan werden kann und was unterbleiben müsste. Schon heute wird die Hälfte der Ackerfläche auch in Deutschland pfluglos/reduziert bewirtschaftet (doch noch nicht in der Ahrregion).

Geld muss von der Stadt ins Land fließen

Somit müssen auch Finanzströme „von der Stadt ins Land abfließen/gelenkt werden“ (s. Werthofen und Mehlem), dort wurde für eine Durchleitung durch die Orte viel Geld vergraben, das durch Rückhaltung in der Landwirtschaft oberhalb der Orte weitaus mehr Nutzen gestiftet hätte – auch für alle Unterlieger bis Rotterdam und für die örtlichen Landwirte selbst – durch den Schutz ihrer Böden und die Rückhaltung des dringend benötigten Wassers. Dieser weiträumige Blick muss bei allen Akteuren rasch eingeübt werden.

Diese Empfehlung ist also keine lästige Randnotiz, sondern eine unabdingbare Voraussetzung für die nachhaltige Absicherung der Ahrregion/weiterer Regionen und eine Anpassung an den Klimawandel, sowie notwendig für seine Abmilderung. Denn aufhalten lässt er sich in den nächsten Jahrzehnten ohnehin nicht mehr. Unabhängig davon: Ähnliche Hochwasser hat es auch vor Jahrhunderten bereits gegeben – also vor dem menschengemachten Klimawandel.

Gegen diese Katastrophen kann die Landwirtschaft auch in die Offensive gehen und Speicherkapazität durch angepasste Bewirtschaftung und Feld- und Auenpolder anbieten – weit günstiger und nachhaltiger als Ingenieure in großen Becken. Schon 1995 und 2016 in veröffentlichten Artikeln wurde diese Möglichkeit vorgeschlagen; – für die Kohlenstoffspeicherung im Boden gibt es diese Lösung bereits (Carbon-Farming).

Enge Zusammenarbeit aller Gruppen ist geboten

Vermutlich sind sämtliche Maßnahmen/Ziele am ehesten durch eine enge gesteuerte Zusammenarbeit und gegenseitige Abstimmung aller tangierten Gruppen zu erreichen/umzusetzen – auch mit dem Hauptakteur („Bauern braucht das Land“). Ohne ihre maßgebliche Beteiligung kann die ganze Aktion ein Schlag ins Wasser werden. Nur mit den zu aktivierenden progressiven Bauern (auch und gerade des nachhaltigen, regenerativen, ökologischen Landbaues, denen der Erhalt von Boden und Umwelt besonders am Herzen liegt) ist ein Gesamterfolg zu erreichen, ist der Nutzen zu maximieren.

Offenbar das Umweltministerium (die Umweltministerien NRW und RLP und unerlässlich auch des Bundes) werden wohl nicht umhinkommen, neben der Federführung auch die Zusammenführung des „geballten Wissens“ und seine Umsetzung zu organisieren/koordinieren/moderieren – die Fäden zusammenzuführen zu einem Strick, an dem alle gemeinsam in dieselbe Richtung ziehen.

Nützlich für den Fortgang des Prozesses wären wohl auch gelegentliche gemeinsame Gesprächsrunden/Symposien mit allen beteiligten Akteuren/Arbeitsgruppen (auch Vertretern der Bürger und Bauern), um der gemeinsamen zentralen Zielsetzung nachzukommen – wenngleich auch auf verschieden Wegen und mit verschiedenen Methoden. Diese Treffen/Diskussionen können gegenseitige Impulse geben, Doppelarbeit (und „Blasenbildungen“) vermeiden und den Wissenstransfer von der Wissenschaft zur Praxis beschleunigen – und Defizite offenlegen.

Zudem sind die bereits empfohlenen Demonstrationsversuche anzulegen.   Auch ist ein Leitfaden für die Bewirtschafter herauszugeben.  Er muss die „Zeitenwende“ zur Bewirtschaftung in Zeiten von Starkregen und Dürren einläuten. Die wenigen durch das Höfesterben verbliebenen Landwirte sind zwar äußerst tüchtig, aber auch mit Vorschriften schon überlastet. Einzelberatung ist kaum realistisch. Daher sind ein knapper Leitfaden, entsprechende Versammlungen, Exkursionen und fortlaufende weitere Informationen die besten Hilfsmittel.

Bewirtschafter müssen dadurch erfahren, was in dieser Angelegenheit von ihnen heute und in Zukunft ohnehin zu tun und zu lassen ist: Für Ackerbauern, Obst-, Wein- und Gemüsebauern sind   das der wohlbekannte Erosionsschutz schlechthin, vor allem die unverzichtbare Querbewirtschaftung mit all ihren günstigen Folgewirkungen, unterstützt durch „begrünte Wasserwege in Tiefenlinien“, die angemessene Kulturartenwahl, langzeitige Begrünung, minimale Bodenbearbeitung, der Schutz vor Bodenverdichtungen bzw. ihre Beseitigung und einiges mehr. Die genannten Maßnahmen sind zugleich wassersparend.

Für den Weinbau gibt es zu dieser Problematik in Dernau, Schlosshof, Familie Ley, bereits beispielhafte Anlagen (kleine Querterrassen, Begrünungen, Schutz gegen Bodenverdichtungen durch Niederdruckbreitreifen – nachahmenswert).

Eine weitere Möglichkeit wäre die bei Neuanlagen ohnehin verbreitet vorgenommene Tieflockerung. Sie müsste aber in nicht zu steilen Lagen quer zum Hang erfolgen. Damit würde die Infiltration/Versickerung erhöht, mehr nutzbares Wasser gespeichert und das Wasser durch die nichtgelockerten Dämme zurückgehalten werden.

In den flacheren Lagen ist die Querbewirtschaftung und Begrünung in allen Kulturen technisch noch bequemer durchführbar und verhindert damit nahezu gänzlich sowohl die Erosion als auch den Abfluss.

Im Acker- und Obstbau haben etliche „führende Landwirte“ mit dem Umstellungsprozess ebenfalls begonnen. In vielen Fällen ist jedoch eine (freiwillige) Flurumlegung aus arbeitstechnischer Sicht nötig. Die steht aber ohnehin an, denn bei fortschreitender Technik und Rationalisierung ist die Bewirtschaftung kleiner Parzellen nicht mehr rentabel. (Heute werden ein Hektar große Flächen noch mit Traktoren und Maschinen bewirtschaftet, die für 10 oder gar 100 ha große Flächen ausgelegt sind).

Nachfolgend nochmals eine Quantifizierung:

Fällt ein Starkregen von 100 mm in kurzer Zeit, dann fließen bei einer Anlage von Obstplantagen und Reben auf kleinen Dämmen (10-20 cm hoch), die ohnehin üblich sind, im Gefälle möglicherweise davon 80 mm ab, pro ha = 800 m3, weil Fahrspuren und Flanken der Dämme (nahezu 50 %) als Versickerungsfläche ausfallen. Von Erdbeerplantagen unter Tunneln und Erdbeeren unter ganzflächiger Folienbedeckung ebenso. D.h., schon 80-100 ha füllen das Nierendorfer Rückhaltebecken (80000 m3, s. Internet) nahezu vollständig. Die liefernde Fläche beträgt aber ein Vielfaches.

Beim Queranbau können die kleinen Dämme hingegen rechnerisch und praktisch diese Starkregenmenge vollständig zurückhalten – eine entscheidende Entlastung für Obst- und Weinanbaugebiete.

Diese Form der Bewirtschaftung bietet die Möglichkeit, Obstanbau ohne Gefahr auch in Hanglagen fortzuführen und dort hohe Wertschöpfungen und Nachhaltigkeit gleichermaßen zu sichern.

Zudem ist eine weitgehende Begrünung bei jeglicher Nutzung als schützendes Dach gegen Starkregen und Hitze- wie Dürreschäden, vor allem auch für das Bodenleben, erforderlich. Begrünung liefert zudem Humus und fördert das Bodenleben sowie den Klimaschutz. Das verstärkt zurückgehaltene Wasser (herabgesetzte Befahrbarkeit) wird auch bei Querbewirtschaftung i.d.R. innerhalb weniger Tage versickern.

Wohlgemerkt: All das muss zum Boden- und Klimaschutz ohnehin geschehen – aber schnell. Und all das mindert die Schäden durch Starkregen und Hochwasser beträchtlich.

Die „Querriegel“ die durch Querbewirtschaftung entstehen (s. Abb. 1, waren früher in Form von Ackerterrassen, Hecken usw. bereits vorhanden (s. alte Ackerterrassen), wurden durch die Flurbereinigung aber großenteils beseitigt, sind also durch freiwillige Zusammenlegung rasch wieder herzustellen (betrifft u.U. nur die Bewirtschaftung, nicht die Eigentumsverhältnisse und ist in der Landwirtschaft gang und gäbe).

Alle Verantwortlichen, von der Ministerpräsidentin über die Gutachter bis zu den Bauern haben hierauf besonders zu achten. Und jeder Betrachter kann in der Landschaft erkennen, ob die Welt/Bewirtschaftung hier in Ordnung ist (Querbewirtschaftung) oder nicht, ob die Basis der Rückhaltung besteht oder ignoriert wird. (Jeder Bürger kann also Sherif spielen).

Neuland:

Ist für die Bewirtschafter im Wesentlichen also nur die Anlage von rückhaltenden Erdwällen auf abflussgefährdeten Flächen und Querwällen in Auen. Hierbei müssen Ingenieure ihnen zur Hand gehen (aber lasst die Bauern mal machen, dann wird’s billiger), denn die haben gelernt, sparsam/effizient zu wirtschaften; sie können nicht in den Steuertopf greifen – wie die Staatsdiener.

Und Ökologen können die Wälle begrünen (Knicks), so dass sie zugleich ein wertvolles bereicherndes Landschaftselement werden und die allseits geforderte Diversifizierung unterstützen (Biotope für Insekten, Vögel, seltene Pflanzenarten usw.). Zudem bieten sie Windschutz und sparen dadurch Wasser. Sofern Sträucher und Bäume allerdings die Stabilität vermindern und Verdichtungen (wie auf Deichen) erforderlich sind, könnten nur Gräser und Kräuter angesät werden. Doch Lupinen, Sonnenblumen, Luzerne usw. sind auch bereichernde Elemente. Etwaige Undichtigkeiten können aber durch Folien an der Wallinnenseite, festgelegt durch Sandsäcke behoben werden, denn anders als in reißenden Flüssen, steht das Wasser in den Becken. Ein örtlicher „Deichgraf“ hat sich zu kümmern.

Waldbauern müssen ebenfalls dafür sorgen, dass ihr Wasser im Wald verbleibt und nicht schadenbringend für den Wald selbst und zahlreiche Unterlieger abfließt – und später fehlt. Hierzu hat die Forstliche Versuchsanstalt Trippstadt schon erhebliche Vorarbeit geleistet.

Wald muss auch hier „Schutzwald“ sein/bleiben/werden. Er muss „seinen Abfluss“ im Wald (notfalls in Mulden oder Becken) oder in angrenzenden Auen zurückhalten.

Stürmischer Abfluss entsteht derzeit aber an der Oberen Ahr aus dem Wald verbreitet – durch einen zu hohen Wildbestand (in anderen Regionen ebenfalls). Es fehlen dadurch die Humusauflage und der Unterwuchs, so dass das Retentionsvermögen verringert und der Abfluss erhöht ist. Dadurch werden Mittlere und Untere Ahr bedroht.

Eine weitere potentielle Gefahr geht auch aus vom tiefen Fräsen entwaldeter abgeholzter Wälder, z.B. im Sauerland/Siegerland nach Trockenschäden und Borkenkäferfraß, in steilen Lagen, an langen Hängen. Es kann dort bei Starkregen zu verheerenden Rutschungen/Abschwemmungen der zunächst instabilen gefrästen Schicht kommen. Im Gegensatz dazu würden die verbleibende Humusauflage, Stubben, Wurzeln, Restholz (quer zum Hang als Schutzwälle aufschichten?) und der rasch ausschlagende Unterwuchs im Verbund mit der Neuanpflanzung einen weit besseren Schutz bieten. Zudem wird durch tiefes Fräsen ein verstärkter Humusabbau angeregt und das Leben der Bodentiere erheblich gestört. Zu dieser Praxis, die zwar einige arbeitswirtschaftliche Vorteile haben mag und „reinen Tisch“ macht, die in flacheren Lagen und bei flachem Fräsen auch vertretbar ist), sind folglich noch gründliche Vorprüfungen und Abwägungen zu treffen.

Rasches Handeln möglich und erforderlich

Insgesamt ist zu hoffen und zu erwarten, dass die benannten sehr komplexen Schutzmaßnahmen in der großen Fläche (Einzugsgebiet) nun rasch zur Gefahrenabwehr durchgeführt werden – (das Wichtigste zuerst). Denn den Blick auf 80 % der Flächen zu vernachlässigen (durch den Tunnelblick auf die Engtäler) würde bedeuten, dass die Gesamtgesellschaft auch künftig unter nassen Füßen einerseits und Wassermangel andererseits leidet. Und unter neuerlichen (vermeidbaren) großen Gefahren und hohen Sanierungskosten ohnedies.

Und die Staatsanwaltschaft würde künftig gegenüber Verantwortlichen „bei unterlassener Hilfeleistung“ argumentieren: Ihr Verantwortungsträger habt die Gefahren gekannt; warum habt ihr „gezaudert“ – doch wer waren die Zauderer 2021 und wer wären sie morgen???

Warum wart ihr bisher zu träge, die Abwehrmöglichkeiten zu nutzen???  Ihr hattet doch die Möglichkeit, den Niederschlag bzw. Abfluss zeitlich und räumlich durch Rückhaltung und spätere Abgabe an Bedarfsorte besser zu verteilen, besser, als Petrus es tut.

Denn eine zeitliche und räumliche Verteilung ist mit Ableitungen durch Tunnel, Mauern und Spundwände, Höherlegung von Brücken und Häusern und Tieferlegung von Flussbetteten nicht zu erreichen; das durchgeleitete Wasser ist für die Region verloren/zerronnen). Seine Nutzung ist nur durch angepasste Flächenbewirtschaftung möglich. (Die Grundzüge wurden vom Autor seit 1995 vielmals mitgeteilt und sind 2012 auch vom bodenkundlichen Ingenieurbüro Feldwisch in einem beachtenswerten (Gegen) Gutachten zum Nierendorfer Becken in ähnlicher Form empfohlen – aber leider nicht umgesetzt worden, so dass auch dort 2016 die Katastrophe ihren Lauf nahm).

Nachsatz vom 14.9.2023:

Vor Jahren haben die Landkreise eine Kooperationsvereinbarung zur überregionalen Zusammenarbeit geschlossen (Hochwasserpartnerschaften). Ein Schritt in die richtige Richtung. Denn die örtliche Zuarbeit (Subsidiarität) ist für die überörtliche Planung/Bemühung um Rückhaltung unerlässlich und erfolgreich.

Nachsatz zum 18.9.2023 im Generalanzeiger:

SGD Präsident Treis u. a.: „Die Hochwasservorsorge hat sich stark verbessert“. Aber ist sie bereits hinreichend??? Er lobt: „Die mit der Vorsorge betrauten Ingenieurbüros setzen sich intensiv damit auseinander,

WIE RAUM FÜR DEN HOCHWASSERABFLUSS geschaffen werden kann und über FLUSSVERTIEFUNG und SOHLRÄUMUNG der DURCHFUSS ERHÖHT WERDEN KANN“.

Das mag hier und dort hilfreich/vertretbar sein (old school). Hier wird grundsätzlich aber nicht für Durchleitung, (von gestern) sondern für Rückhaltung (für morgen) geworben.

Allerdings hebt auch der Präsident die Bedeutung der „überörtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorge“ hervor. Die wird insbesondere am Beispiel von Reimerzhoven und weiteren natürlichen Engstellen (z. B. Bunte Kuh, Mayschoss) deutlich. Vorgesehene Flussvertiefungen (s. auch Heimerzheim) und Verbreiterungen können aber nicht viele Meter hohe Fluten schadlos durchleiten.

Auch zu reflektieren: Wäre die Flut ohne die Verklausungen an Brücken und ohne Engstellen nicht noch plötzlicher und stürmischer an gefährdeten Orten im Unterlauf angekommen? Sind Auenwälder, die wir uns wünschen, nicht auch Verklausungen? Und ist nicht trotz dieser beklagten „Rückhaltungen und Verklausungen“ am Unterlauf der größte Schaden entstanden??? Ist die Flut (der Scheitelpunkt) durch Verklausungen nur kurzzeitig angestiegen, oder ist sie z. B. in Neuenahr und Sinzig nicht unentwegt angestiegen???

Die Pegelstände sind an der oberen, mittleren und unteren Ahr in der Tat relativ kontinuierlich angestiegen, – es hat also durch Verklausungen keinen bedeutenden Anstieg und Abfall (bei Durchbruch) der Wasserstände gegeben, allenfalls einen kleinräumigen kurzzeitigen; deshalb wird die Beseitigung der Verklausungen/Engstellen/niedrigen Brücken die Problematik auch nur geringfügig entschärfen – zumal der Fluss bei hohen Wasserständen sein Bett erheblich ausweitet, so dass die Hindernisse dann nur noch eine Randerscheinung sind. Folglich: Nur Rückhaltung kann das Risiko mindern.

Und immer wieder: Auf dem Weg vom Acker zur Siedlung/zum Fluss entsteht bereits großer Schaden. Und von Durchleitungen in Reimerzhofen haben z. B. Oberlieger wie Schuld und Insul keinen Nutzen, von Rückhaltungen im oberliegenden Wald aber einen großen und sämtliche Unterlieger bis Sinzig (und Rotterdam) ebenfalls.

Vor allem aber: Die Rückhaltungen auf den Flächen sind ohnehin nötig, um die weiteren beschriebenen Vorteile der Rückhaltung zu nutzen. Dass neu gebaute Brücken aber höher gesetzt und Häuser in gefährdeten Lagen nicht wieder aufgebaut werden, ist eine Selbstverständlichkeit.

Um also bestmögliche Sicherheit zu erreichen, sind substanzielle Rückhaltungen (siehe oben) flächenhaft/überall unumgänglich, zumal wir auch deren „Kollateralnutzen“ brauchen. Diesem „DOPPELTEN AUFTRAG“, das sei allen Technikern nochmals gesagt, werden wir mit besseren Durchleitungen nicht gerecht.  Diese vielfache Verpflichtung – Hochwasserschutz, Bodenschutz, Gewässerschutz usw, – sollte aber für alle „vorsorgenden und schützenden Akteure“ höchste Priorität erlangen. Mögen Engstellen und Verklausungen punktuell auch den Schaden vergrößert haben und „Holzstapel in Ufernähe den Experten (Kirschbauer im Focus vom 11.7.2024) in Rage bringen“:

Darauf zu setzen, dass ihre Beseitigung das generelle Problem der zu hohen Abflussmassen lösen würde, wäre nicht zu verantworten. Wenn das Wasser ins Ahrtal (u.a. Täler) gelangt, kommt es auch durch. Es fließt auch viele Meter hoch durch Bad Neuenahr und andere Siedlungen. Die ganzen Städte sind doch Verklausungen. Welche Rolle spielt da eine Brücke von 20 Metern im Oberlauf oder ein Holzstapel, wenn der Fluss eine Breite von 100 m und eine Höhe von 7 m eingenommen hat??? Und wir können doch nicht Städte abreißen oder auf Stelzen stellen (allenfalls bedeutsame Neubauten), aber nicht den Altbestand.

Wichtiger als ein Holzstapel ist die Rückhaltung durch angemessene Bewirtschaftung der großen Flächen. Ein nackter Acker, der bei Starkregen viel Abfluss liefert, muss bei Experten mehr Zornesfalten ausbilden, als ein Holzstapel in Flussnähe. Denn wenn der Acker keinen Abfluss liefert, entsteht auch kein beträchtliches Hochwasser, das Holzstapel wegreißt.  Sofern bessere Konzepte als die Rückhaltung (vorrangig auf Flächen, statt in großen Becken) bestehen, müssen sie umgehend auf den Tisch gelegt werden.

Was ist jetzt zu tun?

Deshalb die entscheidende Frage: Sollten wir zur Gefahrenabwehr jetzt auf den land- und forstwirtschaftlichen Flächen mit den ohnehin erforderlichen nachhaltigen Umstellungen zur rückhaltenden Bewirtschaftung endlich beginnen, oder auf weitere umfassende Forschungsergebnisse warten???

Müssen nicht die Chancen, die jetzt, auf der Basis von abrufbarem Wissen und plausiblen Annahmen bestehen/gesehen werden, auch jetzt schon genutzt werden? Die Kahr-Beteiligten, die Hochwasserpartnerschaften, die Experten der Enquete-Kommission und der Ministerien, sowie andere Akteure sind doch keine Anfänger. Die Enquete-Kommission und die Hochwasserpartnerschaften empfehlen die Rückhaltung im Wald und in Weinbergen bereits nachdrücklich und die Rückhaltung auf landwirtschaftlichen Flächen grundsätzlich ebenfalls. Auch Umwelt- und Landwirtschaftsministerien der Länder und des Bundes engagieren sich für die angepasste Bewirtschaftung und Rückhaltung.

Nachbesserungen aufgrund neuerer Erkenntnisse sind ohnehin jederzeit möglich, Unterlassungen aber kaum wiedergutzumachen (s. 2021). Und neue Erkenntnisse/Entwicklungen/Informationen, auch durch Außenstehende, sollten zwischen allen Akteuren im Interesse des Gesamterfolges laufend ausgetauscht werden. In welcher Form, wäre zu erörtern.

Doch bisher haben sich die zahlreichen Akteure bei Ortsterminen vornehmlich die

SPEKTAKULÄREN SCHADENSSCHWERPUNKTE IM TAL

angesehen und dort nach Abhilfe gesucht. Es ist nun zu empfehlen, dass die oberste Instanz, die Legislative, also der Landtag, vor diesbezüglichen Sitzungen die „Liefergebiete auf den Höhen“ in persönlichen Augenschein nimmt (zumindest eine Abordnung/speziell interessierte Gruppe, gemeinsam mit fachkompetenten Vertretern der Ministerien??? Denn vom grünen Tisch oder grauen Plenarsaal aus und ohne gründliche Vorinformationen ist eine verantwortungsvolle Entscheidung über durchzuführende (und zu finanzierende) Maßnahmen kaum zu treffen, sind die

CHANCEN DER SCHADENSVERMEIDUNG/VORSORGE DURCH RÜCKHALTUNG

im gesamten Einzugsgebiet nicht deutlich zu erkennen, um darauf aufbauend dann die Weichen für die Umsetzung zu stellen, also der Exekutive, den Ministerien, die rechtliche Handhabe zu geben, die Rückhaltung konsequent durchzusetzen. Insbesondere, weil sie über den Hochwasserschutz hinaus enorme weitere, bereits genannte Vorteile bietet. Zu bedenken: Es gilt auch, Investitionen in Höhe von 30 Mrd. Euro oder mehr („Bürgergeld“) verantwortungsvoll abzusichern.

Für die Nachsorge, die Schadensbereinigung, und den Wiederaufbau sind/waren die Tallagen zwar die entscheidenden Lokalitäten; für die Information der Öffentlichkeit (Pressefotos) allemal. Für die Vorsorge und die künftige Vermeidung von erneuten Schäden aber müssen die Aktivitäten mit Vorrang aufs „weite Land“, auf die Einzugsgebiete, die Liefergebiete gerichtet werden. Dort sind künftig die entscheidenden Weichen zu stellen, die Umsetzungen der Rückhaltemaßnahmen JETZT ZU ORGANISIEREN.

Later is too late

Der Ball liegt nunmehr im Spielfeld der politisch Verantwortlichen. Und dort, sowie bei Experten wird die Staatsanwaltschaft ihn ebenfalls suchen müssen, wenn jetzt nicht bestmöglich gehandelt wird und erneute, weitgehend vermeidbare Schäden entstehen.

Die verunsicherten Bürger und Bürgermeister jedenfalls erwarten, dass alle Verantwortlichen ihnen in der „Zukunftsregion“ das Schmutzwasser baldmöglichst bestmöglich, dauerhaft und kosteneffizient vom Halse halten, damit sie und ihre Investitionen „in Zukunft“ nicht mehr bedroht werden!!! (namentliche Abstimmungen, zuvor „Mindestinformation, (auch durch Weitergabe dieser Ausführungen, da „exotisches Fachgebiet“ für die meisten Entscheider?) – und Anhörung von Sachverständigen???) Also keine Entscheidungen ohne gründliche Beratungen.

Wo und wann und von wem sollten bahnbrechende Vermeidungsstrategien realisiert werden, wenn nicht hier und heute in der „Zukunftsregion“ durch den großen „gut zu dirigierenden“ Chor der zahlreichen beteiligten Akteure??? Auch alle Helfer, Spender und Förderer des Wiederaufbaus haben auf rasches Handeln einen Anspruch!

Es ist anzupacken/anzufangen und nicht weitschweifig zu erklären, warum dies und das noch lange auf sich warten lässt

Noch einige Nachsätze zur dringenden Beachtung und Bestätigung dieser Aussagen

Neue Züricher Zeitung 17.11.2023: „Jeder Tropfen Regenwasser muss im Boden versickern können“!!! So die Professoren Rinke aus dem Helmholz-Zentrum Magdeburg und Borchard aus der TU Dresden sehr überzeugend.

Sie haben allerdings vorwiegend die 10 % Siedlungsfläche im Auge, während hier die noch größeren Chancen auf den 80 % land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen im Mittelpunkt der empfohlenen Rückhaltemaßnahmen stehen. Deshalb muss diesen großen Flächen die größte Aufmerksamkeit gewidmet werden.

Zumal auch die Wasserverknappung immer stärker in den Blickpunkt der Fachwelt rückt:

UBA 28.11.2023: „Deutschland ist besonders stark durch den Wasserverlust (infolge Klimawandel) betroffen, weil viel Wasser abfließt. Alle Ökosysteme sind betroffen. Ernteerträge fallen, Wälder sterben. Deshalb ist Klimaanpassung genauso wichtig wie Klimaschutz“.

Klimaanpassung bedeutet in diesem Zusammenhang Rückhaltung.

Die naheliegendste Gegenmaßnahme ist also die hier seit vielen Jahren geforderte Rückhaltung des Abflusses, dort, wo er überwiegend entsteht: Auf Feld, Wald und Wiesen.

Dann brauchen wir nicht:

Spiegel 31.12.2023: „Deich am Fluss Helme soll weiter aufgebrochen werden. Das Wasser soll auf die Äcker fließen und die Dörfer im Kyffhäuserkreis verschonen“. Wir wollen hingegen das Wasser auf geeigneten Äckern (und in Wäldern und Auen) vorsorgend zurückhalten, damit Dörfer und Deiche gleichermaßen verschont bleiben

Nachwort: Es mag kauzig und verbissen erscheinen, dass der Begriff RÜCKHALTUNG in diesem Beitrag über 170 Male genannt wurde (auch durch viele Nachträge „zur Beweissicherung“) obwohl von Laien und Erstklässlern das Problem nach einmaliger Nennung erkannt wird, also in die Köpfe eindringt. KI wird das auch schaffen.

Doch Entscheider sind die Politiker sowie Behördenvertreter; und deren Ratgeber sind die Techniker, Ingenieure, Hydrologen, Wasserbauer usw. Die aber haben in Jahren des Studiums die DURCHLEITUNG und GROßBECKEN als „einzig wahre“ Problemlösung kennen und später umzusetzen gelernt – mit riesigem Aufwand. Und um diese einzige/alleinige Wahrheit, um die eingefahrenen Gleise aus den Köpfen zu entfernen, bedarf es der vielmaligen Hervorhebung/Überzeugungsarbeit …. „denn das Gute liegt so nah“. Es sind die Hinweise auf die naheliegenden Rückhaltemaßnahmen.

Warum in den Städten Spundwände, Gehstege und Tunnel bauen (viel Geld vergraben), wenn der Bauer das Wasser auf seinen Äckern, Wäldern und Auen überwiegend auch durch einige Anpassungs-Maßnahmen und Polder zurückhalten kann und es dort auch braucht???

Und in semiariden Gebieten entsprechende Praktiken seit Jahrtausenden bereits nutzt. S. auch:

FAZ 11.5.2024. Kampf gegen Trockenheit: „Wie Städte zum Wasserspeicher werden. Regenwasser soll in Schwammstädten großflächig aufgefangen und kleinflächig verteilt werden“. Ja, lokal ist diese Maßnahme hilfreich. Aber regional und überregional kann nur die Rückhaltung auf großen Agrar- und Forstflächen eine Antwort auf die Klimaextreme sein. Sie ist aus ökologischer wie ökonomischer Sicht unausweichlich.

Deshalb nochmals die Empfehlung: Die zentrale Aufgabe aller Akteure ist in der Umsetzung von längst vorhandenem Wissen und Kenntnissen zu sehen. Wir brauchen das Rad nicht neu zu erfinden. Da auch für die Land- und Forstwirtschaft die Anforderungen derzeit verstärkt auf mehr Nachhaltigkeit gerichtet werden, entsteht ohnehin ein entsprechender Anpassungsdruck. Er muss vor allem für die Wasserrückhaltung genutzt werden. Potentieller Abfluss, der auf dem Acker verbleibt, kann keinen Keller mehr fluten.

Deshalb Politiker: Gebt den Juristen entsprechende, hier genannte Weisungen – zu allseitigem Nutzen. Der Bürger erwartet sie. Die schwäbische Hausfrau mit gediegener Haushaltsführung insbesondere. Und nicht zuletzt die Betroffenen an der Ahr, in Niedersachsen, an der Elbe, in Süddeutschland usw.

Rheinzeitung 27.12.2023: „Bürger fragen: WANN KOMMT HOCHWASSERSChUTZ? Die Angst vieler Menschen ist noch groß. Sie fordern besseren Schutz“. Der Wiederaufbau stockt auch durch verzögerte Abwicklung von Versicherungsleistungen und unendliche bürokratische Aufwendungen.

Die Landrätin: „Das Problem sei vielschichtig und komplex, Schutzmaßnahmen in den einzelnen Ortslagen müssten gut durchdacht und geplant werden, Retentionsflächen seien geplant; für die Umsetzung lasse sich heute noch keine belastbare Aussage machen“.

Was sie aber heute bereits weiß und fordert sind „Katastrophenschutz und Selbstschutz“.

Also die nächste Katastrophe kommt bestimmt. Darin hat sie recht – wenn nicht die o.g. Rückhaltemaßnahmen prioritär/sofort umgesetzt werden. Das aber ist möglich und muss geschehen.

 

Der Landkreis muss gemeinsam mit dem federführenden Umweltministerium umgehend alle verantwortlichen Akteure/Arbeitsgruppen, auch Vertreter der Bürger und Bauern zusammenrufen (s. o.) und nach ihren bisherigen Befunden und weiteren Zielsetzungen sowie Arbeitshypothesen für den Schutz der Region befragen; es ist Farbe zu bekennen. Auf der Basis dieser Ergebnisse sind die bereits vorhandenen Handlungsoptionen beschleunigt umzusetzen (z.B. die angepasste Landnutzug mit Feld– und Auenpoldern) sowie weitere/künftige Forschungs- und Umsetzungsschwerpunkte/Prioritäten festzulegen. In einer freimütigen Diskussion (unter Einbeziehung der Betroffenen) muss sich zeigen, ob wir auf dem richtigen Weg sind oder ob und wo noch Ergänzungs- und Nachholbedarf besteht. Es ist keine Zeit zu verlieren – im neuen Jahr. Denn die nächste Hochwasserwelle braust bundesweit heran. Dazu braucht es auch Geld (wenig), vor allem aber viel … „Wille und Vorstellung“.

Sogar über Staatsgrenzen hinaus. Die Mosel z. B. muss über Frankreich, die Elbe über Tschechien und der Rhein „ab dem Reich der Bayern“ durch Rückhaltung entlastet werden. Und die Niederlande dürfen nicht übermäßig durch Maas und Rhein belastet werden. Das bedeutet:

Der EU steht eine weitere Aufgabe ins Haus. Sie muss u.a. die Anforderungen an den Erosionsschutz den neuen Klimaverhältnissen (im Rahmen von GAP und Greening) anpassen (nachschärfen) und die bestmögliche zumutbare Vermeidung von Abfluss aus den Parzellen auferlegen (an die Vergabe von Prämien binden, auch um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden). Forderungen und Förderungen sind also diesbezüglich zu konkretisieren – zum Wohle der Gesamtgesellschaft und damit auch von uns Bauern und unseres Bodens, den wir „gesund“ erhalten und weitergeben wollen und sollen, denn er ist uns nur vorübergehend anvertraut.

12.1.2024. Doch auch das neue Jahr lässt nicht erkennen, dass die Verantwortlichen das Übel an der Wurzel anpacken wollen:

Pressemitteilungen der Umweltministerin von RLP Katrin Eder: „Die Wiederherstellung der Ahr ist ein Projekt mit bundespolitischer Bedeutung“. Ja, aber: Die bestmögliche o. g. Rückhaltung ist das Wichtigste (alternativlos). Wieviel Schadwasser ist jetzt, 2021, abgeflossen, wieviel Wasser kann künftig schadlos durchfließen, wieviel muss wie und wo zurückgehalten werden??? Das sind die vorrangigen Fragen, die eine Antwort erfordern.

Und es muss entschieden werden, (in kürzester Frist durch die Bundesministerien Umwelt, Landwirtschaft und Justiz) was durch Fordern und was durch Fördern durchgesetzt werden kann/muss – auch durch die EU-Kommission, denn die hier genannten Schutzmaßnahmen sind in ganz Europa angesichts des Klimawandels Not-wendig.

Das Bürgerbüro der Ministerpräsidentin von RLP weist in einem Antwortschreiben am 29.5.2024 darauf hin, dass diese Zusammenarbeit der zuständigen Ministerien bereits intensiv erfolgt. Die betroffenen Bürger erwarten aber, dass sie die ERGEBNISSE über den Schutz durch Rückhaltung auf großen Flächen erfahren und den Schutz selbst bald erhalten – nicht erst in zwei Jahrzehnten. Doch bisher sind nicht einmal Absichten und Ansätze zu dieser Rückhaltung zu erkennen, geschweige denn Maßnahmen – drei Jahre nach der Katastrophe.

Die Empfehlung zur Rückhaltung lag den Ministerien jedoch schon drei Jahre vor dieser Katastrophe vor!!! Auch der Ministerpräsidentin.

Nochmals: Vordringlich ist aus vielerlei Gründen insbesondere die Querbewirtschaftung und entsprechende Flurumgestaltung in allen Flächen/Kulturen erosionsgefährdeter Lagen (über 2 % Hangneigung) sowie die abflussmindernde Bewirtschaftung und die Anlage von rückhaltenden und ableitenden Dämmen in extrem gefährdeten Lagen, wie auch die reduzierte Bodenbearbeitung. Sowohl die Erosions- als auch die Abflussminderung (und damit einhergehend die Wassereinsparung) muss Voraussetzung für die Gewährung Brüsseler Prämien werden – gerade auch in Trockengebieten des mediterranen Raumes.

Ansonsten ist die Wiederherstellung/Sicherung des Ahrtales und sonstiger Schadensregionen mit größtem Risiko behaftet. Sonst werden viele Regionen mit großer Wahrscheinlichkeit wieder konfrontiert mit vielen Meter hohen Fluten. Denn die bisher in Angriff genommenen und „angedachten kleinteiligen/kleinflächigen Maßnahmen“ richten dagegen wenig aus. Man kann es nicht deutlich genug hervorheben:

Ohne substantielle Beteiligung der Agrarwirtschaft durch Rückhaltung

               ist eine angemessene Bewältigung der gigantischen Aufgabe 

                                                        illusorisch.

 

Selbst wenn

Focus online 6.2.2024: „Der Fluss (Ahr) soll so viel Raum bekommen, wie er in den vergangenen 2000 Jahren nicht hatte. Es gibt derzeit kein größeres und nachhaltigeres Gewässerwiederherstellungs- und Hochwasserschutzkonzept in Deutschland – sagte Hermann-Josef-Pilgrim“, Wiederaufbaugesellschaft Neuenahr.

Doch bietet es auch den vollmundig und leichtfertig prognostizierten Schutz – trotz astronomischer Kosten und 8-10jähriger Bauzeit?

Wenn wir an etlichen Orten die Durchleitung verbessern, Raum geben und Objektschutz vornehmen, Neuenahr und andere Orte einmauern oder auf Stelzen stellen und sogar ein Vielfaches der geplanten 30 Mrd. Euro verbauen, so bleiben doch zahlreiche Nadelöhre bestehen, die einen erneuten Rückstau und gefährliche Fluthöhen verursachen werden.

Auch vor 200 Jahren, als der Fluss noch „seinen angestammten Raum“ hatte, ist es doch bereits zu ähnlich hohen Pegelständen gekommen. Und jetzt hat der Fluss sich wieder „sein ganzes Bett“ ungefragt genommen und es war dennoch zu schmal. Es hat im Tal keine einzige Lokalität gegeben, die keinen extrem hohen Pegelstand hatte, die künftig also als zusätzliche Retentionsfläche genutzt werden könnte.

In Bad Neuenahr sind noch lange die Narben an Bäumen in etlichen Metern Höhe zu sehen, die das Treibgut gerissen hat. Es sind Mahnungen, die zeigen, wie hoch die Flut wieder steigen kann, wenn im „Liefergebiet“ nicht erheblich zurückgehalten wird. Verbesserte Durchleitungen nützen hingegen kaum. Selbst wenn man oberhalb (in Dernau oder Rech) alle Häuser abreißen und der Ahr ihr altes Bett wiedergeben würde – Neuenahr und Sinzig würde es kaum nützen – und Oberlieger schon gar nicht.

Wem diese Folgerungen (etwa Volksschule Sauerland nach Müntefering) zu simpel sind, der kann versuchen, sie an künstlichen Abflussmodellen oder/und mit Simulationsmodellen zu entkräften und seine euphorischen Einschätzungen zu belegen. Erst dann wären die bisher geplanten Maßnahmen zu finanzieren.

Aber sicher ist bereits jetzt: „Wenn oben in die Täler weniger reinkommt, wird in der Mitte und am Unterlauf (Neuenahr) weniger ankommen“ – (sofern die Modelle taugen, bzw. mit den richtigen Daten gefüttert werden).

Wird der Beleg für die (bezahlbare) Schutzfunktion der bisher geplanten Maßnahmen aber nicht vorgelegt, dürfen nur die kleinen Scheine an die Planer, Techniker, Ingenieure vergeben werden und müssen die großen den Bauern zufließen – für die Rückhaltung auf den Flächen im gesamten Einzugsgebiet. Das Wichtigste zuerst, prioritär.

Quintessenz: Nicht teure und langwierige bauliche Maßnahmen und mehr (kaum vorhandene/wirksame) Retentionsflächen in Haupt- und Nebentälern mindern die Fluthöhen merklich und schützen vor erneuten Katastrophen, sondern nur, wie hier für die Ahrregion und andere Überflutungsgebiete (z. B. Niedersachsen, Sachsen und Süddeutschland) immer wieder gefordert, die Rückhaltung der Abflüsse in den jeweiligen, oft großen und oft weit entfernten Einzugsgebieten.

Rückhaltung vermeidet Schaden und stiftet zugleich Nutzen – in der „Modellregion“.

Focus 21.2.2024: „Genervt von der Bürokratie. Ahrtal Mythos von der Modellregion. Die Leute können nicht mehr, die sind fertig“. Sie sind zermürbt durch unwillige Versicherungen, fehlendes Kapital zum Wiederaufbau, Verweigerungen von pragmatischen statt bürokratischen Lösungen und mangelnder Zuversicht in geplante „Schutzmaßnahmen“.

Deshalb zum wiederholten Male: Wir haben nun zur Absicherung/Vorsorge unsere Augen   zu schwenken von den Tälern auf die Felder und Wälder der Höhen –

zur vorrangigen Rückhaltung auf den Höhen, statt kaum möglicher schadensfreier, sisyphusartiger Durchleitung in den Tälern von Ort zu Ort.

Dieser geweitete gesamtheitliche Blick ist in den bisherigen Bemühungen um die Gewässerwiederherstellung (Reparatur, Nachsorge, Flickschusterei) noch nicht enthalten/zu erkennen. Die Planungen von Teilregionen durch fünf beauftragte Ingenieurbüros können die Hauptaufgabe nicht leisten. Sie ist die Vorsorge/Gefahrenabwehr gegen erneute Bedrohungen und muss von einer Hand in einem Guss für die Gesamtregion bearbeitet werden.

Die Gewässerwiederherstellung ist der erste Teil eines Gesamtplanes, sie ist der Vorspann des Gesamtkomplexes, keinesfalls aber die Gesamtlösung. Die kann durch Reparatur, Böschungsbefestigungen, Renaturierungen, Spundwände, Flussvertiefungen, Brückenerhöhungen, „Pfahlbauten“ usw. nur bedingt/lokal erreicht werden. Allenfalls für wenige Orte, aber nicht für die Unterlieger. („Viele Teile (fünf) ergeben noch kein Ganzes“.

Die bereits vielmals angesprochene lokale Durchleitung ist also nicht die Lösung sondern das Problem für die Region.

Wiederherstellung bedeutet „ehemaliger Zustand“. Der hat aber zu der Katastrophe geführt. Genau der muss folglich überwunden werden. Ein Teil des Wassers darf nicht ins Gewässernetz gelangen.

Es muss also in einem Masterplan der Schutz der gesamten Region vor erneuten Fluten sichergestellt werden. Wer legt ihn vor??? Welche Kosten fallen an? Die Gesamtkosten entstehen nämlich nicht nur durch die Wiederherstellung der Gewässer und den allgemeinen Wiederaufbau, sondern auch durch den Anteil der EIGENTLICHEN VORSORGE. Dafür müssen wir Finanzmittel reservieren/vorsehen.

Denn was nützt eine aufwendige Wiederherstellung, wenn sie erneut bedroht wird? Und die fortgesetzte Bedrohung kann nur effizient gemindert werden durch die vielmals beschworene Rückhaltung – durch Acker-, Obst-, Wein-, und Waldbauern. Die können das Wasser jeweils zur Sicherung der gesamten Region und weiter bis ans Meer rationell und kostengünstig zurückhalten – und Nutzen stiften für den gesamten Wasserkreislauf.

Ansonsten ist das knappe Geld weg und die große Flut wieder da.

Einen Euro für Rückhaltung auf dem Land investiert, ist vermutlich zehn Mal effizienter als die Investition in technische Bauwerke/Maßnahmen und hundert Mal effizienter als (jahrelanges) Nichtstun (Außerachtlassung der Rückhaltung) und nachfolgende Beseitigung der Folgeschäden (30 Mrd., wie derzeit notwendig).

Denn was bisher an geplanten Schutzmaßnahmen kommuniziert wurde, dürfte eine neuerliche viele Meter hohe Flut nicht fernhalten. Wenn wir aber einen Teil des Abflusses zurückhalten, so dass der Rest nicht an drei Tagen, sondern z. B. an sechs Tagen durchströmt, oder vor Ort längerfristig genutzt wird, bleiben die Pegelstände einige Meter niedriger und „wir haben Ruhe“.

Prof. Reto Knutti, ETH Zürich: „Der verhinderte Schaden ist größer als die Investition“. Und EU-Kommissar Lenarcic: „Jeder Euro in Prävention investiert, bringt zwischen zwei und zehn Euro an anderen Vorteilen zurück“.

Den entscheidenden Beitrag zur Schadensvermeidung müssen also Land- und Forstwirtschaft liefern. Die Landwirtschaft ist aber abhängig von politisch festgelegten Rahmenbedingungen der Landes- und Bundesregierung und der EU-Kommission (u.a. Gewährung von Prämien/Fördern und Fordern). Zudem greift das Gewässernetz über Kommunal- und Landesgrenzen hinaus. Und diese Problematik tangiert grundsätzlich auch die gesamte EU.

Deshalb muss vor Ort (subsidiär) getan werden, was örtlich möglich ist; die bedeutsamsten Weichen für die Umstellung der Landnutzung sind aber durch die Innen-, Agrar-, Umwelt-, und Rechtspolitik auf höherer Ebene zu stellen.

Es genügt nicht, dass die Kommunen nach „Geld für den Wiederaufbau rufen“; sie sollten zugleich vorsorgende und zudem nachhaltige Maßnahmen bei der Exekutive, beim Amtsschimmel/den Ministerien bis zur EU anregen/einfordern – so, wie hier dargelegt, oder erweitert und modifiziert. Zugestanden: Etwas apodiktisch, undiplomatisch, unbescheiden und ungeduldig formuliert, aber unerlässlich.

11.3.2024. Volle Bestätigung durch die EEA (Europäische Umweltagentur): „Europa bereitet sich nicht schnell genug auf die Risiken des Klimawandels vor, denn gerade dieser Kontinent wird am stärksten von Erwärmungen und ihren Folgen (Starkregen, Stürmen, Dürren) betroffen“. Und noch eine Stimme zur Situation an der Ahr:

Tagesspiegel 19.3.2024. Der Klimawandel und die Folgen: „Rein rational ist es nicht sinnvoll, das Ahrtal wieder aufzubauen – so der Chefklimatologe Ernst Rauch des Rückversicherers Munich Re“. Die Versicherungen zahlen natürlich ungern. Aber eine ganze jahrtausendjährig besiedelte schöne Landschaft aufgeben? Dieser Defätismus muss überwunden werden durch die Umsetzung einiger simpler bewährter Maßnahmen aus der Landwirtschaft/Bodenkunde, die zur Rückhaltung der gefährdenden Wassermassen im Einzugsgebiet führen (s. oben), so dass in das Ahrtal künftig nur mittlere Hochwasser gelangen, die keinen erneuten Schaden anrichten. Zudem:

Die Land- und Wasserwirtschaft müssen die benannten Umstellungen

um der Nachhaltigkeit Willen ohnehin vornehmen.

Auch deshalb „müssen wir (NICHT) wegkommen von der Vorstellung, man könne das Wasser aus solchen Tälern raushalten oder man wisse genau, wo die Überschwemmungsgebiete liegen (Ingenieur Prof. Jörn Birkmann, Uni Stuttgart)“. Genau da müssten wir hinkommen, wenn wir nicht bereits da wären. Denn die Flut 2021 hat uns gezeigt, wo genau die Überflutungsgebiete liegen. Und die Rückhaltungen im Einzugsgebiet müssen und können (gut und günstig), wie oben gezeigt, aus vielerlei Gründen ohnehin erfolgen. (Ein angehängtes Semester Bodenkunde/Landwirtschaft vermittelt diese Einsicht).

Doch noch wird zurückgeblickt und die Katastrophe aufgearbeitet – auch in vielen schön bebilderten Büchern.

Focus online 24.3.2024 Frank Gerstenberg: „Die Schuld an der Ahrtalkatastrophe. Dieser Landrat gehört vor Gericht“.

Das mögen Richter entscheiden. Was aber, wenn nach drei Jahren (im Juni 2024) erneut eine Katastrophe eintritt???

Wer gehört dann vor Gericht???

Denn bisher wurde wenig geplant und noch weniger umgesetzt, „damit sich das nicht wiederholt“ – in der „Zukunftsregion“. Doch Vorsorge wäre der Schwerpunkt für die Arbeit in der Zukunftsregion. Ist sie aber nicht.

Bedeutende Rückhaltungen stehen noch immer nicht an, so dass eine ähnliche Wasserwelle wieder zu ähnlichen Pegelständen auflaufen und riesige Sachschäden verursachen könnte; mag auch der Katastrophenschutz verbessert worden sein. Wo aber wird dann nach Verantwortlichen/Schuldigen gesucht???

Dienstliche Obliegenheiten mögen 2021 nicht angemessen wahrgenommen worden sein. Aber wer hätte sich dieses Ausmaß der Katastrophe mit vielen Toten vorstellen können? Nicht einmal die hochwassererprobten Anlieger, denn sonst hätten sie ihr Auto samt Wertsachen und sich selbst in Sicherheit gebracht. Und auch ich nicht, obwohl ich seit 30 Jahren für die Vermeidung dieser Katastrophe durch Rückhaltung gekämpft habe. Der Meteorologe Sven Plöger ebenfalls nicht. Im Nachhinein ist das Bild natürlich klarer.

Und was unternimmt die derzeitige Landrätin, die seinerzeit sehr engagiert war? Sie will die Katastrophe künftig besser managen. Wir (s. Petition „Schutz des Ahrtals vor erneuten Fluten“) wollen/müssen die Katastrophe aber verhindern – mit geringstmöglichem Aufwand

Und was unternehmen die Bauern, ihre Berater und die verantwortlichen Experten? Wo bleibt das schlüssige (bessere) Gesamtkonzept bzw. eine wirksame Umsetzung – nicht drei Wochen nach der Katastrophe, sondern drei Jahre danach. Solange warten die Bürger bereits darauf, in ständiger Sorge und Angst vor der nächsten Katastrophe.

Doch ein erster Schritt in diese Richtung wird nun getan:

Rheinzeitung 25.3.2024: „Dämme im Seitental. Hochwasserschutz nicht nur für Bachem (Vorort von Neuenahr). Jeder Kubikmeter Niederschlag, der von der Ahr ferngehalten wird, hat überörtliche Wirkung“, Guido Orten, Bürgermeister Bad Neuenahr-Ahrweiler.

Richtig, nur brauchen wir viele/überall derartige Schritte. Und die ersten müssen in Feld, Wald und Wiesen getan werden, denn auf dem Weg in die Auen kann bereits viel passieren: Wir haben‘s 2021 erlebt: „In einer Nacht kann viel passieren“. Und je mehr wir dort zurückhalten, wo der Abfluss entsteht, z.B. auf den Äckern, (auch zu deren Schutz und Nutzen), desto weniger müssen wir in große Becken investieren.

Die Bauern sind also die ersten Adressaten zum Schutz der Regionen. Dort „nimmt das Unglück seinen Lauf“. Dort kann und muss die „Gelbe Flut“ bereits großenteils zurückgehalten werden. Zum Schutz der (eigenen) Böden/Bodenfruchtbarkeit und zur Minderung externer Schäden. Denn wenn zu große Wassermassen ins Tal fließen, kommen sie auch durch, reißen Vieles nieder und nichts hält sie mehr auf.

Die Altkanzlerin würde hierzu sagen – alternativlos, (so) „schaffen wir das“. Und der „Jung-/Gegenwarts-Kanzler“), im Deutschlandtempo, ebenfalls mit drei Worten: „AUFSTEHEN, UNTERHAKEN, ANPACKEN“ (und nicht zaudern, sonst wird er kein „Zukunftskanzler“). Was also hindert uns, diese (wichtigsten) Schutzmaßnahmen nicht erst in 10 oder 20 Jahren, sondern sofort vorzunehmen??? Auch über die Ahrregion hinaus.

Frank Gerstenberg: 3.5.2024, Focus online. „Schon fast zu viele Warnungen:

„Neues Hochwasser zeigt, was das Ahrtal aus dem Flutdrama gelernt hat“.   

UND WAS ES NOCH ZU LERNEN HAT

Das Glas ist nicht halb voll, sondern noch halb leer

Warnungen und Katastrophenschutz wurden fraglos optimiert. Doch die EIGENTLICHE Vorsorge, die auf dem ungeschützten Acker erfolgen muss, der wieder den Gelben Abfluss geliefert hat, ist bisher ausgeblieben. Deshalb schwoll die Ahr im Mai 2024 auch wieder sehr plötzlich an. Und es ist lediglich den nur kleinräumig aufgetretenen Starkregen zu verdanken, dass die Pegel lediglich maßvoll angestiegen sind. Obere und mittlere Ahr haben nicht viel Abfluss geliefert. In der Grafschaft aber (Umgebung von Ringen/Haribo), wo 60 mm in einer Stunde auf die saatfertigen oder bereits eingesäten „nackten“ Äcker fielen, war der Abfluss extrem; in den mit Getreide und Raps bestellten (durch die Vegetation bedeckten/geschützten Flächen) konnten die Äcker das Wasser hingegen weitgehend zurückhalten, so dass es nicht in die Ahr gelangte und externe Schäden in der Region lokal begrenzt blieben.

Die Schäden an den eigenen ungeschützten Flächen der Bauern sind aber beträchtlich. Und wäre der Starkregen großflächig und länger andauernd gefallen, hätten die Sachschäden wieder ein exorbitantes Ausmaß erreicht. Denn in dieser Frage einer umfassenden Rückhaltung auf den großen Land- und Forstflächen sind die Schulaufgaben gerade erst angedacht, aber keineswegs gut gemacht worden. Dass die Äcker nackt, ohne Mulchbedeckung dalagen, war eine fehlende Anpassung an die Starkregen.

Eine Woche nach diesem Schreck hat das Saarland eine extreme Flut überrollt und riesige Schäden angerichtet. Auch dort hat es noch an entscheidenden Vorsorgemaßnahmen in Feld, Wald und Wiesn gefehlt.

Am 14.8.2024 wurden durch Starkregen im Raum Karlsruhe-Bruchsaal (und in vielen anderen Regionen) gelbe Fluten von ungeschützten Äckern in Ortschaften getrieben und haben große Schäden verursacht.

Es fehlt nach wie vor, dort wie hier, (und überall) die konsequente Querbewirtschaftung/Flurgliederung, reduzierte Bodenbearbeitung, weitgehende Begrünung, Direktsaat/Streifensaat in abgefrorenen oder abgeschlegelten Mulch, sowie die Rückhaltung durch Erdwälle usw. Diese Maßnahmen aber sind unabdingbar, insbesondere, wenn weiterhin erosions- und abflussfördernde Kulturen (wie z. B. Rüben, Kartoffeln und Mais) auf gefährdeten Flächen herkömmlich angebaut werden sollen/dürfen.

Dieses Mal sind, wie gesagt, im Ahrtal im Wesentlichen nur die Bauern selbst (aufgrund nicht angepasster Bewirtschaftung) stark geschädigt worden. Möge dieser „Weckruf“ die Bauern, ihre Berater, die Administration und die planenden Ingenieure lehren, dass eine Anpassung der Landnutzung an die gehäuften Starkregen dringend geboten ist (hier lang und breit ausgeführt). Denn dass die Ahrregion nicht wieder enorme Schäden erlitten hat, ist lediglich dem Glück, (nur kleinräumiger Starkregen) nicht aber bereits durchgeführter umsichtiger, einsichtiger, zupackender, nachhaltiger, preiswerter Vorsorge/Rückhaltung auf großen Flächen zu danken. Doch „der Mensch versuche die Götter nicht“.

Die Neuinvestitionen stehen so lange im Risiko, wie die Rückhaltung nicht umfassend erfolgt ist – und zwar nicht nur irgendwo, sondern bereits weitmöglich dort, wo der Regen fällt, auf Feld, Wald und Wiesen/Auen.

    „Nichts ist geregelt, was nicht gerecht/gut geregelt ist“ (Abraham Lincoln)

Ein weiteres (überregional bedeutsames) Beispiel:

Bonner Generalanzeiger, Marius Reichert, 4.5.2024. Engstelle bei Heimerzheim/Ahr: „Kreis Ahrweiler und Deutsche Bundesbahn wollen Stützmauer an der Ahr entlang des bisherigen Bahnhofes bauen – einen km lang, und das Flussbett etwa einen Meter vertiefen“. Bei etwa 20 m Breite = 20000 m3 Aushub; Kosten 11 Mio. Euro, Fördermittel? Sinnvoll eingesetzt? Dadurch soll der Pegel sinken, der Durchfluss steigen. Die Ingenieure werden gerechnet haben.

Doch am Ende der Mauer wird ein Rückstau entstehen/verbleiben (geringes Gefälle von 2-3 % im Bauabschnitt und weiteren Flussverlauf, sowie Enge. Zumindest gab es 2021 2-3 Meter hohe Überflutung der gesamten Aue bis zum Rhein), so dass weder der Pegel wesentlich sinken noch die Fließgeschwindigkeit wesentlich steigen wird. (Bei gleichzeitigem Rheinhochwasser wird sogar der Pegel noch ansteigen). Lediglich das Durchflussvolumen mag ein wenig zunehmen. Die Flussvertiefung (Sedimentfalle) wird sich jedoch bald wieder füllen. Und die 20000 m3 gewonnenes Rückhaltevolumen kann man auf Feldern oder in Auen für 11000 Euro statt 11 Mio. errichten.

Voraussichtlich steht also der ungeheure Aufwand in keinem vertretbaren Verhältnis zum Nutzen. 11 Mio. Euro in Rückhaltung oberhalb Heimerzheims (z.B. Grafschaft) wären/sind vermutlich effizienter investiert. Denn es fällt künftig zwar mehr Starkregen vom Himmel, nicht aber viel Geld. Und die späteren Pegelstände werden durch diese Maßnahme von Neuenahr bis zum Rhein in Sinzig nur unwesentlich sinken, und sämtliche anliegenden Siedlungen weiterhin gefährden – durch meterhohe Fluten. Die Siedlungen der oberen und mittleren Ahr ohnehin. Sie haben von dieser Maßnahme keinerlei Nutzen.

Die Benennung dieser lokal (in der Modellregion) vorgenommenen/geplanten problematischen Investitionen kann/soll helfen, sie in anderen Regionen zu vermeiden – und naturnahe, nachhaltige, preiswerte Lösungen grundsätzlich zu bevorzugen. Auch aus Fehlern (in der Modellregion) kann gelernt werden.

Unser wichtigstes Anliegen muss sein, schädliches Hochwasser nicht nur besser zu managen, sondern vorausschauend zu verhindern – durch umfangreiche Rückhaltung – und zwar nicht erst in großen fernab liegenden Becken oder Flussabschnitten, sondern schon dort, „wo der Regen fällt“.

Doch diese Zielsetzung ist in bisherigen Planungen der Ingenieure nicht zu erkennen. Stattdessen:

SWR Aktuell 25.5.2024: „Staumauern sollen vor Hochwasser an der Ahr schützen (von Michael Lange). Und die Landrätin:

„Ein Schutz vor einer erneuten Flutkatastrophe wie 2021 im Ahrtal ist nach aktuellen Berechnungen durch Rückhaltung (in großen Becken) im Ahrtal möglich – das habe ich nicht zu träumen gewagt“.

Den Traum sollte sie sich auch künftig versagen. Denn die Realisierung der Maßnahmen könnte zwei Jahrzehnte dauern und ist in den Wiederaufbaukosten vermutlich nur teilweise enthalten.

Die Rückhaltung durch die Bauern (s. oben) kostet vermutlich nur einen Bruchteil und ist ohnehin erforderlich, damit auch Siedlungen, die nicht in Tälern liegen, geschützt werden und vor allem die Äcker und Obstplantagen der Bauern selbst (s. oben). Wir hatten es bereits verständlich formuliert:

„Rückhaltung in Tälern ist gut (aber nur begrenzt möglich, Rückhaltung auf den Höhen (Äckern) im Einzugsgebiet ist besser, billiger und nicht erst in zwei Jahrzehnten möglich.

Den dort zu erzielenden Kollateralnutzen müssen wir hier nicht wiederholen. Er ist beträchtlich (Wasserersparnis, erhöhte Grundwasserneubildung, Verstetigung des Abflusses, Schonung der Böden vor Boden- und Nährstoffverlusten und der Gewässer vor Schadstoffbelastung und Eutrophierung). Und nicht zu vergessen den Schutz der Siedlungen und Objekte vom Acker bis zu den großen Rückhaltebecken, den die Becken auf dieser Strecke nicht bieten können.

Es wäre grob fahrlässig und nachlässig, diese Möglichkeiten bei den künftigen Planungen außer Acht zu lassen. Denn Rückhaltung auf Äckern usw. erspart uns Hubschrauber- und Bootseinsatz in Dorf und Stadt.

Als Vorbild für den Schutz (und die Dauer der Sanierung) wurde das Elbegebiet genannt.

Doch auch dort ist (noch) nicht die hier empfohlene Rückhaltung auf Feld, Wald und Wiesen durch angepasste Bewirtschaftung gebührend beachtet/umgesetzt worden und sind die Feldpolder überhaupt angelegt worden. Andererseits ist in der Elbregion sehr bedeutsame Forschung zum Rückhalt auf der Fläche betrieben worden durch die Professoren Heiko Sieker, (Hydrologie, Berlin), Axel Bronsstert, (Hydrologie Bayreuth, BayCEER), Jens Horbach (ZEW) und weitere. Näheres s. Internet. Durch ihre Arbeit wird unser Konzept gestützt.

 

2018 wurde das

„Komplexe Oedinger Hochwasser- und Starkregenrückhaltesystem“

in der landwirtschaftlichen Fachzeitschrift des bayerischen Landwirtschafts-ministeriums (SUB 8-9 2018) öffentlich zugänglich vorgestellt. Zuvor bereits in „grauer Literatur“ und Zusendungen an hiesige Ministerien und den Landkreis.

Antwortschreiben von Landrat Pföhler vom 14.11.2016: „Ihre Ausführungen sind sicher geeignet, dem Thema Wasserrückhalt in der Fläche Impulse zu geben“ – Die Impulse sind offenbar inzwischen verschüttet gegangen.

Und am 20.1.2017: „In Zusammenarbeit mit dem Ministerium (Umwelt) und dem Informations- und Beratungszentrum Hochwasservorsorge erfüllt der Landkreis mithin seine Aufgabe als Plattform für die Bereitstellung von zweck- und zielgerichteten Informationen“. Mag er auch die Flutnacht „verschlafen haben“, wie einige Amtsträger innen; hierzu hat er rechtzeitig agiert. Nur der Amtsschimmel ist halt träge. Auch drei Jahre nach der Flut liegt kein Konzept vor. Das Oedinger Konzept lag bereits drei Jahre vor der dramatischen Flut 2021 vor.

 

Am 5.1.2017 schrieb Dr. Manz, Umweltministerium: „Ihre Ausführungen decken sich weitgehend mit den Maßnahmen, die auch wir gegenüber der Landwirtschaft propagieren“. Ja, aber wer hat sie umgesetzt und wer beachtet sie jetzt???

1.Rückhaltung/Abflussminderung durch angemessene Bewirtschaftung

2.Rückhaltung durch Feldpolder auf geeigneten Ackerflächen und im Wald

3.Rückhaltung in erweiterten, renaturierten Auen und in kleinen Auenpoldern

4.Rückhaltung in größeren Speichern

Abfolge gemäß der Priorität. Doch es hat den Anschein, als würden die wichtigsten Punkte 1 und 2 bei gegenwärtiger Planung unter den Planer-Tisch fallen. Sie müssten aber mit Vorrang bearbeitet werden (s. Schäden an Äckern im Mai 2024 bei Ringen). Danach wäre der „Restbedarf an Rückhaltung“) zu ermitteln und zu realisieren.

Denn auch die UNESCO gibt den „grünen“ Maßnahmen Vorrang vor den „grauen“. (Hier: Rückhaltung vor Durchleitung, oder Anpassung der Bewirtschaftung vor Objektschutz. Auch das Umweltbundesamt rangiert „natürliche“ Maßnahmen vor technische. So wird es auch kostengünstiger.

 

Um erforderliche Maßnahmen an der Ahr jedoch zügig umsetzen und den Beitrag der Landwirtschaft nachdrücklich einfordern zu können, wurde die Anpassung des Rechtssystems seit langem und nun auch vom Kanzler angemahnt/eingefordert – im „Deutschlandtempo“.

Wenn dieser Prozess nicht umgehend von den zuständigen Ministerien und vom Kanzler (s.  nachfolgender Offener Brief) eingeleitet wird, muss die Staatsanwaltschaft vorsorglich eine „Tempoverschärfung“ anordnen. Denn nach bisherigen Planungen bleibt noch jahrzehntelang „Gefahr im Verzuge“, können die Bürger nur von baldigem Schutz träumen, (wie die Landrätin) kommen die Zerstörungen durch die nächste Flut aber schneller als uns lieb ist.

Die große Euphorie der Landrätin kommt also verfrüht. Sie sollte den „großen Plan“ nochmals gründlich mit den Auftragsnehmern durchsprechen.

Denn Pläne zur Vermeidung weiterer Flutkatastrophen hat es auch nach früheren Flut-Ereignissen bereits einige gegeben (Schüttrumpf); sie wurden aber nicht umgesetzt – weil sie offenbar zu kostspielig/aufwendig waren – wie die derzeitigen.

Damals hatte man auch noch keine hinreichenden Kenntnisse über effiziente erosions- und abflussmindernde Bewirtschaftung und die Möglichkeiten, Schäden durch Starkregen beträchtlich verringern zu können. Heute aber liegen diese Kenntnisse vor (insbesondere bei Vertretern von Land- und Forstwirtschaft, s. oben) und – zum wiederholten Mal: Sie müssen kostengünstig und schnell umgesetzt werden.

Ansonsten sitzt die derzeitige Landrätin bei der nächsten Flutkatastrophe auf der Anklagebank, wie ihr Vorgänger. Denn „wenn das so weitergeht“, mögen bei der nächsten Flut-Katastrophe wohl die Alarmglocken läuten; aber die Flut und Kollateralschäden im Einzugsgebiet lassen sich durch bisher geplante (teure) Maßnahmen nicht effektiv fernhalten, die Flut kommt dennoch – großflächig, nicht nur in großen Tälern.

Schon der damalige Landrat war über die Möglichkeiten der flächenhaften Rückhaltung informiert worden. Die diesbezügliche unzureichende Reaktion/Rückhaltung war für die Ahrregion bedeutsamer als die fehlende „Wache in der Flutnacht“. Der Eintritt der Katastrophe war vorhersehbar, nicht aber das Ausmaß.

Weitaus sträflicher ist es aber, wenn nach dem Ereignis in 2021 die Weichen noch immer nicht richtig gestellt werden, wie derzeit z.B. in Sinzig geplant:

Kreisverwaltung Ahrweiler 27.2.2025: „Verbesserte Hochwasservorsorge in der Sinziger Kernstadt“. Es ist vorgesehen, das Flussbett der Ahr von 20 m auf 60 m zu verbreitern und eine Brücke neu/höher zu bauen, von der der Bürgermeister sagt, dass sie noch 30 Jahre ihren Dienst tun könnte. Durch Flussverbreiterung und Erhöhung einer neuen Brücke kann selbstverständlich der Durchfluss beschleunigt werden. Doch muss das sein?

-Wenn die hier aufgezeigte, ohnehin Not-wendige flächenhafte Rückhaltung vorgenommen wird, gibt es die dramatischen Hochwässer nicht mehr. Die geplante Investition wäre also in der Zeit leerer öffentlicher Kassen nicht angemessen. Wir müssen in Deutschland in Kürze 10000 marode Brücken erneuern und sollten daher gute weiternutzen. Fehlinvestitionen sollten wir vermeiden. Die hat es bereits in Millionenhöhe wenige km flussabwärts in Mehlem gegeben (s. oben). Nun aber benötigen wir viel Geld, um „kriegstüchtig“ zu werden.

-Es ist auch zu prüfen, ob bei gleichzeitigem Hochwasser im Rhein nicht ohnehin ein beträchtlicher Rückstau erfolgen würde, so dass der erwartete verbesserte Abflusseffekt dann ausbliebe, die neue Brücke also keinen Nutzen brächte.

Neuenahr und alle übrigen Oberlieger blieben ungeschützt. Vorrangiges Ziel der Vorsorge vor Flutschäden muss aber sein, im gesamten Einzugsgebiet die Gefahr zu mindern und dazu brauchen wir die großflächige Rückhaltung.

Der Kreis Ahrweiler trägt Verantwortung für die gesamte Ahrregion. Und er hat dabei zu bedenken, dass das Wasser überall vor Ort gebraucht wird – für die ebenfalls dramatischen Trockenphasen und für den zu optimierenden Wasserkreislauf. Auch deshalb ist bestmöglich überall flächenhaft zurückzuhalten.

So wünschenswert die Planungen manchem Sinziger Bürger auch erscheinen mögen, sie sind abzugleichen mit den Ansprüchen der gesamten Ahrregion und dem Gebot der Nachhaltigkeit. Seinen Schutz erhält Sinzig ohnehin durch eine erforderliche verbesserte Bewirtschaftung von Abfluss-gefährdeten Flächen, die zu einem „Schwamm-/Rückhalteeffekt“ von Feld, Wald, Wiesen, sowie rückhaltenden Dämmen führt und durch größere Becken.

Zudem: Sollen nicht bereits die geplanten 19 Großbecken die Hochfluten verhindern, so dass der Restabfluss ohne Baumaßnahmen in Sinzig schadlos abfließen kann???

Die Überflutungen Anfang Juni 2024 in Süddeutschland (wie 2021 an der Ahr und kürzlich in Norddeutschland) belegen nochmals, dass die Gewässernetze die gegenwärtigen Starkregen nicht schadlos abzuleiten vermögen. Wir brauchen also die „Rückhaltung auf dem Lande durch jedermann“ – vor allem durch angemessene Bewirtschaftung auf großen Flächen und zusätzlich Dämme; hier und dort zwar auch an Flüssen, vorrangig aber Rückhaltedämme an der Hangunterseite von Äckern.

Dann fließt von großen Flächen nicht mehr viel Wasser ab. Dann kommt bis zu den Flüssen und in den Flüssen nicht mehr viel Wasser an; es entsteht also allenfalls ein mittleres Hochwasser. Das erscheint als „eine große Vereinfachung“ Doch:

„Alle großen Dinge sind einfach“ (Churchill). Hier ist es die Rückhaltung. Das A und O.

Die Gesetzeslage verpflichtet bereits heute die Bewirtschafter zu bestmöglicher Rückhaltung, z.B. zum Erosionsschutz und auch zur Rückhaltung von Wasser. Und etliche Gesetze werden in Kürze diesbezüglich verschärft. Die Landwirte, ihre Beratung und Berufsvertretung, sowie die Aufsichtsbehörden und die Rechtsorgane sollten also auf Einhaltung der Vorschriften achten und strikte Auslegung vornehmen. Denn es stehen große Risiken und Schäden in Rede. Gelbe Abflüsse und Abträge von Äckern und gelbe Futen in Bächen und Flüssen geben Anlass zu Nachforschungen. Sie signalisieren Bodenverlust, den es durch bestmögliche Bewirtschaftung zu vermeiden gilt.

Der Kanzler kann heute bei seinem Besuch in der Schadensregion diese Botschaft überbringen (gestern mit Offenem Brief, s. unten, zugestellt). Dazu:

ZDF-Update 3.6.2024: „Olaf in Gummistiefeln“. Heute besucht der Kanzler in Gummistiefeln das Überflutungsgebiet – auch im eigenen Interesse?“ (Bei „Gerhard“ hats – für die Wahl – ja auch geholfen).

Würde der Kanzler nicht kommen, gäbe es ebenfalls kritische Kommentare der schreibenden Zunft. „Es allen recht zu machen, ist eine Kunst, die niemand kann“. Doch die Lage ist ernst und der Besuch kann nützen, wenn er nachdrücklich Beschleunigungen der erforderlichen Vorsorgemaßnahmen anschiebt.

Vom Hochwasser zum Handeln

Am 3.6.2024 fand an der Ahr durch den Kreis eine gleichlautende Info-Veranstaltung für alle Bürger statt. Diese gegenseitige Information war sehr willkommen. Nur wurde, wie hier vorab vermutet/kritisiert, das Pferd am Schwanz aufgezäumt – die großen Becken für die große Lösung ausgegeben und die ökologisch/ökonomische Alternative, das Wasser auf den großen Agrar- und Forstflächen zurückzuhalten, nur gestreift. Doch das vorgeschlagene Handeln (19 große Rückhaltebecken zu bauen) würde extrem teuer, dauerte Jahrzehnte, und man hätte Mühe, entsprechende Flächen nutzen zu dürfen. Zudem sind Staumauern im engen Ahrtal bis zu 40 m Höhe vorgesehen.

Warum diese Gigantomanie, Verzögerung und Kostentreiberei (die andere bezahlen sollen), wenn man das Wasser auf großen Flächen vor Ort sofort preiswert und Nutzen stiftend (optimierter Wasserkreislauf, Nutzung des gespeicherten Wassers) durch kleine rückhaltende Erdwälle zurückhalten kann??? Wir brauchen also 1900 kleine Rückhaltungen bei Feld-, Wald-, Obst-, und Wiesenbauern; dann sind viele der geplanten 19 Riesenbecken entbehrlich. Denn:

Große Becken gewähren den genannten Nutzen nicht. Die Land- und Forstwirtschaft, die diesen Nutzen ermöglichen können, wurden in die Planungen bisher aber kaum einbezogen.

Aus diesen und weiteren Gründen bestehen kaum Chancen auf Realisierung der 19 Großbecken. Wir dürfen den Wiederaufbau nicht nur aus der Sicht des Hochwasserschutzes betrachten und das Wasser irgendwie und irgendwo in Großbecken „unschädlich“ machen: Wir müssen es dort zurückhalten, wo es dringend gebraucht wird – in der gesamten Fläche.

Kreisverwaltung AW am 28.8.2024 in einer Video-Information (mit mehr Erläuterungen zu Cookies als zu tragfähigen fachlichen Mitteilungen): „2021 seien 10000 Kubikmeter Wasser am Pegel Altenahr abgeflossen. Hätten die 19 Rückhaltebecken damals existiert, wären davon lediglich 200 in den Orten angekommen“.  Mag sein. Aber: Hätten Land und Kreis die Land- und Forstwirtschaft einige Jahre früher (wie vom Autor schon damals gefordert) in die Pflicht genommen, wäre der Effekt ebenfalls (kostengünstig) eingetreten, wir hätten kaum Schäden gehabt und „wären jetzt bereits fertig“ – statt in Jahrzehnten.

1900 kleine Rückhaltungen sind realistisch, 19 große nicht angemessen. Selbst wenn es mit ungeheurem finanziellem Aufwand in Jahrzehnten gelingen würde, einen entsprechenden Hochwasserschutz zu erreichen; wir würden dadurch unserer „gesamtökologischen und ökonomischen Verantwortung“ nicht gerecht und wir hätten auch keinen angemessenen Schutz unserer Böden vor Starkregen und vor verstärkter Austrocknung. Und unsere Siedlungen würden nur unterhalb der Großbecken, aber nicht oberhalb geschützt. Auch für die Grundwasserneubildung und Verstetigung des Abflusses sind gute Bewirtschaftung und „1900“ kleine Rückhaltungen besser geeignet als 19 große. Die Fokussierung auf 19 Großbecken ist also unterkomplex.

6 online 6.9.2024 Meteorologe Puchegger: „Dieser Sommer ist das beste Beispiel dafür. Es regnet seltener, aber kräftiger. Der Boden kann (bei derzeitiger Bewirtschaftung) das Wasser nicht aufnehmen. Dadurch entstehen Überschwemmungen und Austrocknungen“. Die bestmögliche Reaktion: Möglichst viel Wasser am Ort des Aufpralles oder in der Nähe zurückhalten. Eine weitere aktuelle Meldung:

Zeit 11.9.2024: „Fast 400000 Deutsche laut Studie von Hochwasser bedroht; Elementarschadensversicherung erwogen“. Doch die beste Versicherung ist die hier geforderte großflächige Rückhaltung.

Die Landrätin appelliert zwar an Grundstückseigentümer, die benötigten Grundstücke zur Verfügung zu stellen; doch Appelle waren bisher nicht erfolgreich und werden es auch künftig nicht sein. Deshalb brauchen wir vor allem eine nachhaltige Vorsorge. (hier skizziert).

Denn die Auffassung der Techniker, Wasserwirtschaftler, Ingenieure, der Beitrag der Landwirtschaft zur Rückhaltung sei gering, beruht u.a. höchstwahrscheinlich auf der Annahme einer Bewirtschaftung (gewählter Abflussbeiwert) von vorgestern, statt von übermorgen. D.h., landwirtschaftliche Flächen könnten also weit mehr zurückhalten, als sie es heute tun. Angenommen (auf der Basis von Modellierungen) wird von den Referenten, sie könnten ein Viertel des schädlichen Abflusses zurückhalten.

Ziel/Anspruch muss aber sein und ist unser (s. oben), durch angepasste Bewirtschaftung großer Flächen und „Feld- und Auenpolder“, etwa drei Viertel des SCHÄDLICHEN Abflusses durch die Land- und Forstwirtschaft zurückzuhalten. Mit der Beachtung des „Komplexen Oedinger Konzeptes“ für die weitere Planung/Vorsorge, könnte die Region also deutlich schneller und kostengünstiger geschützt und entwickelt werden.

Rückhaltung ist heute zwar in aller Munde. Sie muss aber vorrangig in Feld, Wald und Wiesen erfolgen und nicht erst in großen Becken.

Die Land- und Forstwirtschaft müssen also verstärkt in die weitere Arbeit integriert werden. Sie werden künftig ohnehin einen großen Beitrag zur Lösung der Problematik liefern müssen (s. oben), so dass etliche geplante große Becken entbehrlich werden.

Das Helmholzzentrum schlägt eine ähnliche Maßnahme vor:

ZDF heute 6.6.2024, Sophia Diesler: „Anpassung an den Klimawandel. Kann man Hochwasser für die Dürre speichern“? Vorgeschlagen wird, das abfließende Wasser der Starkregen in Gräben zur Versickerung zu bringen. Die Maßnahme ist gut, doch (unbescheiden) das Oedinger Konzept ist besser, denn die Sickerflächen sind um Größenordnungen größer als die in Gräben (die rasch verschlammen und dann kaum durchlässig sind) und der Überlauf der Feldpolder kann in naheliegenden Auenpoldern zurückgehalten werden.

Wenn das Wasser (durch häufigere Starkregen infolge des Klimawandels) in seinem angestammten Bett (Gewässernetz) nicht mehr genügend Raum und genügend Durchfluss findet, müssen wir es an Land aufnehmen/bestmöglich zurückhalten, auch in Feld- und Auenpoldern, ehe es uns großen Schaden zufügt.

Olaf Scholz (der Mann fürs Ganze) und Cem Özdemir (für die Landwirtschaft) werden sich, um die Nachhaltigkeit und Klimaanpassung zu erreichen, im „Deutschlandtempo mit Bürokratieabbau“ engagieren müssen, denn die betroffenen Bürger sind durch die bisher aufgezeigten Perspektiven eher frustriert als ermutigt. Sie wollen bald und mit künftig weniger verfügbarem Steuergeld dennoch gut/effizient/nachhaltig geschützt werden. Sie möchten vom Handeln nicht nur was hören, sondern auch noch was erleben – aber nicht erleben, dass die nächste Veranstaltung von der nächsten Generation sarkastisch genannt wird: „Vom (unterlassenen/zerredeten) Handeln zum Hochwasser“.

Alle bedeutenden diesbezüglichen internationalen Organisationen räumen den „grünen vor den grauen“ Maßnahmen ebenfalls Vorrang ein. „Wir in der Beispielsregion“ sollten das an vorderster Front tun. Doch tun wir das bisher wirklich???

Focus, Schwerpunkt Klima 7.6.2024: „Durchbruch für den Ahrtalwiederaufbau“; Interview mit Herrn Pelgrim, Aufbaugesellschaft Bad Neuenahr:

Alles soll durch geplante Wiederaufbaumaßnahmen natürlich besser werden. Der Objektschutz steht aber nach wie vor im Vordergrund, die Rückhaltung wird nur zum Schluss im Nebensatz erwähnt. Doch Pelgrim gesteht: „Bei einem Ereignis wie 2021 wäre man von der Menge des Wassers her nicht geschützt, aber vom Schadensereignis und den Wirkungen“. Also man würde früher zum Weglaufen geweckt – ein schwacher Trost.

Die Ahr soll ja mehr Raum haben und der Objektschutz (vor allem Selbstschutz) soll verbessert werden.

Doch die Ahr hatte sich ja bereits 2021 jeglichen möglichen Raum genommen. Wenn Breite und Tiefe nicht da sind, geht’s in die Höhe. Wenn man nicht substantiell zurückhält, entstehen wieder ähnliche Pegelstände. Wer will die nochmals haben??? Die von Pelgrim benannten Rückstauklappen und Kellerabdichtungen nützen wenig, wenn das Wasser im 1. Stock eindringt.

Es führt also kein Weg an Rückhaltungen (wie hier aufgezeigt) vorbei. Viele Neubauten blieben ansonsten gefährdet. Doch der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt.

Zeit 8.6.2024. Hochwasserschutz: „Und wenn man die Häuser einfach anhebt? Der Amtsleiter will die Häuser einfach um drei Meter anheben“ – gute, zumindest teure Idee?! Hier wurde dargelegt, den Hochwasserscheitel um drei Meter zu senken – durch Rückhaltung auf großen Flächen, auf denen der Abfluss zusätzlich in Trockenperioden gebraucht wird und wo er den Grundwasserspiegel (wieder) hebt.

Focus 7.6.2024; „Jetzt ist klar, was das Hochwasser mit dem Klimawandel zu tun hat. Die derzeitigen Maßnahmen reichen nicht aus, um die gestiegenen Abflussmengen zu bewältigen. Es müssen Strategien und neue Maßnahmen ergriffen werden, um der steigenden Wahrscheinlichkeit ähnlicher Hochwasserereignisse zu begegnen. Es ist keine Zeit zu verlieren“.

In diesem Beitrag und in früheren sind sie bereits zu finden. Auch die Unterstützung des Kanzlers ist erforderlich. Der kümmert sich im Frühjahr 2024 (Wahljahr) in vier Hochwassergebieten der Republik, „um anzuschauen, was dort ist“. Der hämische Kommentar:

t-online 6.6.2024, Annika Leister: „Das ist haarsträubend“, denn auch andere Politiker kommen in Gummistiefeln, aber die Umsetzungen wirksamer Maßnahmen kommen nicht. Darum nun der nachfolgende Brief an den Kanzler: Es wird „Führung bestellt“ – wie angeboten. Zuvor noch folgende Ergänzungen:

Am 1.7.2024 ist das „Klimaanpassungsgesetz“ in Kraft getreten. Es mag der Umsetzung erforderlicher Maßnahmen Nachdruck verleihen. Dort, bzw. auch im Wasserhaushaltsgesetz sollte aber verankert werden, dass der Abfluss von großen Flächen bestmöglich verhindert werden muss und Flächen für die Errichtung von Rückhaltemaßnahmen zur Verfügung gestellt werden müssen. Damit (und nur damit) lassen sich Schutzmaßnahmen zügig durchführen. Diese beiden Maßnahmen sind mehr als die „halbe Miete“ im gesamten Komplex des Hochwasserschutzes.

Am 8.7.2024 nimmt sich Focus Earth der Sache erneut an:

„Der neue Hochwasserplan des Ahrtales, von dem jetzt ganz Deutschland lernen kann“.

Am 12.7.2024 nochmals: „Wie Deutschland sich für die Klimakrise wappnet“. Jeweils wertvolle Hinweise. Das Wichtigste zum wichtigsten Komplex, dem Hochwasser, fehlt jedoch:

U.a. fasst Prof. Lothar Kirschbauer, Wasserbauer und Berater des Kahr-Projektes die Zielsetzung im Ahrtalplan in 5 Punkten zusammen:

  1. Pegelstationen
  2. Retentionsflächen
  3. Hochwasserrückhaltebecken
  4. Hochwasserangepasste Brücken
  5. Eigenvorsorge

Ja – nur die dringlichsten/vorrangigen Maßnahmen fehlen – die Wasser rückhaltende Bewirtschaftung in den gefährdeten Einzugsgebieten und die Feld- und Auenpolder. Sie bilden bei uns (s. Petition und Oedinger Konzeption) den ersten Akt – wie auch hier auf 50 Seiten dargestellt. Sie sind aus ökologischer und ökonomischer Sicht unverzichtbar und müssen aus planerischer Sicht an die erste und zweite Stelle gesetzt werden. Dann richtet der restliche Abfluss auf seinem weiteren Weg kaum mehr Schaden an, denn wir kappen damit die Abflussspitzen – überall.

Und noch ein Aspekt ist bedeutsam: Retentionsflächen im jetzigen Überflutungsbereich aller Gewässer der Einzugsgebiete (nach Kirschbaum Punkt 2, gibt es bei Hochfluten nicht. Es wäre Eulenspiegelei/Geld in den Brunnen werfen, sie dort auszuweisen oder zu errichten, denn die Flut 2021 hat diese potentiellen Retentionsflächen in Haupt- und Nebentälern ja bereits genutzt und überflutet und würde es wieder tun. Selbst Brücken, Häuser und Bäume (Verklausungen) wurden weggerissen und die Flut ist dennoch binnen Stunden „in voller Höhe und über viele Stunden“ vom Oberlauf bis zum Unterlauf gelangt.

Man kann geeignete Auen (die bisher nicht ausgefüllt sind) jedoch durch Querdämme aufstauen und den (schon auf Agrarflächen und in Wäldern zu mindernden) Abfluss sicher zurückhalten (Auenpolder); dann sind Retentionsflächen aber Rückhaltebecken.

Doch übliche große Rückhaltebecken, wie bei Kirschbaum unter Punkt drei vorgesehen, oder beim Kreis Ahrweiler unter „Vom Hochwasser zum Handeln“, wo das Handeln sogar in 19 große Rückhaltebecken münden soll, können nur ein Notnagel sein, denn sie schützen nicht die Oberlieger (das gesamte Einzugsgebiet), deren Infrastruktur, Böden, Gewässer und den gesamten Wasserhaushalt. Rückhaltungen sind „super gut“ auf den Flächen, aber nur „gut minus“ in großen Becken, denn dort angekommen, haben sie u.U. bereits Gärten, Keller und gute Stuben durchströmt und Heizöl sowie Akten mitgerissen.

Deshalb noch ein Versuch, die „Ungläubigen“ (Techniker usw.) auf die ökologische Seite zu ziehen.

Bonner GA 12.9.2024: „Mehr Grün auf den Dächern. Bonn soll Schwammstadt werden. Mehr Entsiegelung, Bepflanzung und Regenauffangsysteme/Rigolen – auch zur Verbessrung des Stadtklimas. Ursprünglich wurden Schwammstädte jedoch zur Wasserrückhaltung konzipiert und damit zur Abwehr von Überflutungen in den Städten.

Und genau das versucht das Oedinger Konzept (s. Petition) nicht nur für die Städte zu erreichen, sondern auch für das weite Land. Wir brauchen also auch „Schwammäcker, -Wälder und -Auen“; also Schwämme nicht nur für zehn Prozent der Fläche, sondern für 80 Prozent. Damit sind sie weitaus effektiver und effizienter.

Denn:

-Entsiegelung auf den Äckern bedeutet Verdichtungen vermeiden und beseitigen, damit mehr Wasser versickern, kann, statt auf der Oberfläche abzufließen.

-Dachbegrünung entspricht möglichst langfristiger Feldbegrünung zur Vermeidung von Erosion und Abfluss

-Rigolen haben gleiche Funktionen (Rückhaltung) wie Feld- und Auenpolder.

-Zusätzlich sind in vorteilhaften Lagen jeweils Rückhaltebecken und Überflutungsflächen zu schaffen.

Techniker/Wasserbauer und progressive, nachhaltig wirtschaftende „Landbebauer“ verfolgen also ähnliche Lösungsansätze.

Nur haben Feld-, Wald-, Wiesen-, Obst-, Gemüse-, und Weinbauern zehnmal so große Flächen für die Rückhaltung zur Verfügung, wie die Ingenieure in den Städten. Und wenn die Starkregen von 100 mm auf 200 mm ansteigen, können wir die Erdwälle unserer Feld-, Wald- und Auenpolder von einem Meter auf 2 Meter erhöhen, das Rückhaltepotential also beträchtlich erweitern; die Ingenieure brauchen nur über Modelle zu errechnen, wieviel Rückhaltevolumen hier und dort benötigt wird, um die Gewässernetze nicht zu überfordern. Und die Administration braucht lediglich die Verursacher des Abflusses zu veranlassen, „ihren Abfluss“ bestmöglich zurückzuhalten.

Denn

ARD 13.9.2024: „80 Prozent der Kommunen sind in den letzten 10 Jahren von Extremwetter betroffen worden. Nur wenige Kommunen haben einen Plan zur Anpassung“.

Doch die aktuellen Überflutungen an Oder, Neiße, Elbe und Donau zeigen, wie dringend der Handlungsbedarf in der gesamten EU ist und belegen, dass nicht Durchleitung die Lösung der Probleme sein kann, sondern vor allem die Rückhaltung.

 

Deshalb nochmals: „Wenn von dem neuen Hochwasserplan für die Ahr ganz Deutschland lernen soll“ muss er folgende Prioritäten setzen, auch im Rahmen des „üMP“ (überörtlicher Maßnahmenplan)

  1. Wasserrückhaltung durch angepasste Bewirtschaftung von Feld, Wald und Wiesen in gefährdeten Teilen der Einzugsgebiete, die aus Gründen des Boden- und Wasserschutzes ohnehin erforderlich werden.
  2. Feldpolder
  3. Auenpolder
  4. Rückhaltebecken

Diese vier Maßnahmen stellen in dieser Rangfolge die eigentliche Vorsorge gegen erneute katastrophale Hochfluten dar; sie verhindern schnell und kostengünstig deren gefährliche kostenträchtige Ausmaße. Ohne sie „gibt es, wie Kirschbauer betont, keinen absoluten Hochwasserschutz“; mit ihnen aber sehr wohl!

Erst hinter diesen „erstrangigen multiplen Rückhaltungen“ – durch Land- und Forstwirte – rangieren in ihrer Bedeutung alle anderen Schutzmaßnahmen. Denn „wenn der erste Akt fehlt“, bleibt ein bedeutsamer Hochwasserplan, ebenso wie ein bedeutendes Musikwerk, ein Stückwerk. Alle Verantwortlichen sollten sich der Komplexität der Aufgabe stellen (Folgen von Starkregen UND Dürre bestmöglich abmildern), damit nach weiteren Katastrophen ein neuerlicher Untersuchungsausschuss nicht nur auf zwei „Schuldige“, sondern auf „ganz viele“ zukommen wird. Denn mit dem Wiederaufbau ist der künftige Schutz noch nicht hergestellt.

Und gerade von der öffentlich stark geförderten – und damit auch geforderten „Zukunftsregion“ sollten Impulse zu „nachhaltigem Hochwassermanagement“ ausgehen, die alle Maßnahmen und Zielsetzungen einbeziehen (hier bereits genannt).

Es muss aber sichergestellt werden – durch die Verantwortungsträger (Ministerien, Kreise, Rechnungshof, eventuell Fremdgutachter, dass mit den vorgesehenen Maßnahmen das Ziel zu erreichen ist – dass die effizientesten Maßnahmen durchgesetzt werden, dass die Landwirtschaft den maßgeblichen Beitrag liefert (Kollateralnutzen) und dass dort wo nötig, die Zügel noch angezogen werden.

Denn es darf nicht geschehen, dass wegen falsch verstandener Rücksichtnahme gegenüber Eigentümern riesige Schäden erneut wahrscheinlich werden, dass ein erheblicher Zeitverzug eintritt oder durch teure „Ersatzmaßnahmen“ (Nachsorge statt Vorsorge) der Steuerzahler unerhört belastet wird.

Jeder Kundige, der Verantwortung trägt, kann sich nicht damit zufriedengeben, dass notwendige Schutzmaßnahmen unterbleiben, weil das Verursacherprinzip nicht umgesetzt wird. Politiker und Juristen wissen zwar nicht, woher der Abfluss kommt (wer ihn verursacht) und wie er nach neuestem Stand der Forschung zu verhindern ist. Land- und Forstwirte wissen aber genau, wo Abfluss von ihren Flächen abfließt und wie man den Abfluss heute vermindern kann.

Dass diese Verminderung früher/bisher nicht geschah, lag an seinerzeit fehlendem Wissen und fehlenden Möglichkeiten und war eine lässliche Sünde, weil ein hundertjähriges Ereignis „nur“ alle 100 Jahre auftrat und die Besiedelungsdichte/Schäden geringer waren.

Heute aber ist bei der Erstellung eines üMP bekannt, dass Starkregen/Hochwässer eher alle 10 Jahre als alle 100 Jahre auftreten und wie man ihre Schäden abschwächen kann. Diesen Umstand nicht in den Mittelpunkt einer Planung zu stellen, wäre grobe Fahrlässigkeit all derjenigen, die Verantwortung tragen.

Das sind die Umweltministerien in Bund und Land, denen der Schutz vor Schäden durch Starkregen und Hochwasser zugwiesen wurde (neues Gesetz und Wasserhaushaltsgesetz entsprechend abfassen), sowie die Landwirtschaftsministerien, die für die Rückhaltung die höhere Kompetenz haben und deshalb Amtshilfe leisten müssen. Auch die EU muss sich kümmern, denn sie hat sich den Boden- und Gewässerschutz zur Aufgabe gemacht und vermag durch Fördern (Prämien) und Fordern (Sanktionen) zu steuern. Sie kann die für die Rückhaltungen benötigten Flächen einbeziehen in die 4 % verpflichtende Stilllegungsfläche /Landschaftselemente) und auch dafür die Prämie gewähren. Bereits:

Schröder, D. 2004: Stilllegungsflächen nach EU-Verordnung und Biotopflächen nach Bundesnaturschutzgesetz für den Umwelt-, Boden-, Landschafts-, Natur-, Arten- und Biotopschutz nutzen. Seite 518-528. Schrift des Bundelandwirtschaftsministeriums. Nun wäre noch der Erosionsschutz zu ergänzen.

D.h., die für Erdwälle, Chinaschilf, Hecken, Blühstreifen oder Kombinationen von Wällen mit anderen Schutzstreifen, etwa 10 m breit, quer zum Hang anzulegenden benötigten Flächen müssten mit EU-Prämien bezuschusst werden (erhöhten?), dann wäre die Realisierung unproblematisch. Zumal sie in ausgeräumten Landschaften auch zum Insekten- und Vogelschutz und als „Strukturelemente“ dringend gebraucht werden. In für Winderosion der Flachländer anfälligen Zonen wären die Ausrichtungen in günstigste Himmelsrichtungen erforderlich. Agro-Forstsysteme zielen bereits auf diese Nutzeffekte ab.

Aber auch die Landkreise, die die bereitgestellten Steuermittel verausgaben, stehen in besonderer Verantwortung – zu kontrollieren, reagieren und agieren.

Und nicht zuletzt sind es die Planer, die nach aktuellem Stand des Wissens Wege zur Schadensvermeidung aufzeigen sollen. Und wenn es für erforderliche Umsetzungen Hindernisse gibt (z.B. unzureichende gesetzliche Grundlagen für einen raschen Zugriff auf benötigte Flächen und Anordnung erforderlicher Umstellungen der Bewirtschaftung), sind diese zu benennen und es sind Abänderungen vom Gesetzgeber einzufordern.

  1. B. soll frei fließendes Wasser einerseits nicht in die Nachbarschaft abgeleitet werden; zugleich soll sich aber jedermann selbst schützen. Einen Teil kann/soll er zwar zurückhalten. Aber nicht wahnwitzige Mengen von zuströmendem Außengebietswasser der Land- und Forstwirte, die ihm freien Lauf lassen dürfen – bisher. Da beißt sich offensichtlich die Katze in den Schwanz.

Es sind also konsistente Konzepte zu erarbeiten, die alle Grundstückseigentümer in die Pflicht nehmen.

Neben den bisher geplanten Rückhaltungen in großen Becken sind folglich noch die Ergänzungen durch angemessene Rückhaltung auf den großen Flächen zu kalkulieren/modellieren/vorzunehmen – auf der Basis angemessener Bewirtschaftung, die einen geringen Abfluss liefert und dadurch viel Speicherraum in großen Becken erspart. Diese Aufgabe ist „alternativlos“, denn eine vorrangige Rückhaltung auf allen großen Flächen ist aus Gründen des Boden-, Gewässer- und Klimaschutzes ohnehin erforderlich. Sie erspart neben einigen Großbecken auch Zeit und Geld.

Die erforderliche gesamte Rückhalte-Menge (19 Großbecken) ist offenbar bereits bekannt:

Welcher Teil davon kann/muss also in Feld, Wald und Auen zwischengespeichert werden – nochmals: Bei optimierter Bewirtschaftung sowie in Feld- und Auenpoldern                                                                                                                                                            „das ist hier die Frage“ – die noch zu beantworten ist!!!

Oder stellen wir die Frage aus Sicht des Boden- und Gewässerschutzes sowie der Kostenminimierung: Wo bestehen gefährdete/gefährdende Acker- und Waldflächen, die Abfluss liefern und auf denen die Rückhaltungen deshalb optimiert werden müssen und/oder in welche Aue deren Abfluss geleitet werden kann???

Hierbei sind entsprechende Karten und Amtshilfen von Bodenspezialisten sowie Ortskundigen nötig. Der Abfluss aus Wäldern muss im Wald selbst oder in Auen, jeweils nahezu gänzlich, zurückgehalten werden – notfalls in kleineren Becken. Die Wälder brauchen ihren Niederschlag, wenn sie überleben sollen, selbst.

Um es praktisch zu machen: Die Erfahrung hat gezeigt, dass selbst (Acker)-Flächen, die auf der Erosionsgefährdungskarte als „Gering gefährdet“ eingestuft worden sind, extremen Abfluss hatten. Es dürfte ein Leichtes sein, diese Flächen herauszuziehen, (Amtshilfe bei den Herstellern der Karte anfordern) ihre Fläche zu bestimmen und dort mit den notwendigen Schutzmaßnahmen zu beginnen und zu überprüfen, ob die Grundlagen für die Erstellung der Karten noch angemessen sind oder an die verstärkten Starkregen angepasst werden müssen?! Und zu überprüfen ist ebenfalls, wie groß das Rückhaltepotential bei Realisierung (auch durch Feldpolder) insgesamt ist (also durch gute Bewirtschaftung und Feldpolder).

Zu berücksichtigen bei allen Planungen sind auch die Gutachten, die von Feldwisch und Sauer/Lauer für die Region bereits vorliegen und die hier für die Landbewirtschaftung empfohlenen Maßnahmen bereits stützen. Ohne auf bekanntem Wissen (auf landwirtschaftlichem Sachverstand) aufzubauen, wären Pläne unfertig. Und zwar genügt nicht, die „gute fachliche Praxis“ zu verwirklichen; sie wurde vor 20 Jahren formuliert und in (veraltete) Gesetze gegossen und hat die Schäden nicht verhindert.

Wir brauchen jetzt in der Zukunftsregion die „beste fachliche Praxis“ und haben ihre Durchsetzung von der Agrar- und Umweltadministration einzufordern.

Denn wenn Agrar- und Forstflächen starken Abfluss liefern, der nicht schon dort zurückgehalten wird, nehmen – wie bereits ausgeführt – auch unterliegende Flächen/Objekte Schaden, ehe der Abfluss an den großen (geplanten) Rückhaltebecken ankommt. Wenn aber der Abfluss bereits weitgehend in Feld, Wald und Auen zurückgehalten wird, ergibt sich die kecke Frage; was bleibt dann noch für die Großbecken übrig??? Ein unvermeidlicher Überlauf und die Aufgabe, fehlende Niederschläge für den (trockener werdenden) Sommer aus den zunehmenden Winterniederschlägen zu bevorraten und Schmelzwasser bei Schnee und gefrorenem Boden aufzunehmen.

Es müssen also letztlich alle ihren Beitrag zur Rückhaltung liefern: Feld-, Wald- und Wiesenbauern ebenso wie Wasserbauer, Kommunen und Bürger. „Dass sich das große Werk vollende, bedarf es vieler Hände“. Am:

10.10.2024 übergab der „Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung für Globale Umweltveränderungen“ seinen Bericht an die Umweltministerin, Frau Lembke. Auch er erwartet verstärkte Starkregen und Trockenphasen und verlangt, auch von den Regierungen, alle Anstrengungen zu unternehmen, um den Wasserkreislauf der Situation gemäß zu optimieren und die Schäden vorsorgend zu minimieren; also auch von der Landesregierung und Kreisverwaltung und den beauftragten Experten.

Zu raschen, effektiven und effizienten Umsetzungen werden in diesem „Bericht“ die erforderlichen Maßnahmen angeregt: –

Effiziente Rückhaltungen überall bestmöglich.

Auch die EU warnt, 14.1.2024: „Um die Gewässer steht es nicht gut: „Dreckige Luft, Nährstoffe und Pestizide aus der Landwirtschaft, sowie Hochwasser bereiten Probleme“ – (wir wollen sie auf dem Acker und in Feldpoldern weitgehend entschärfen/zurückhalten). Beachte auch:

„Unsere Gewässer stehen vor noch nie dagewesenen Herausforderungen, die die Wassersicherheit Europas bedrohen (EEA-Direktorin). Landwirtschaftliche Praktiken seien zu ändern. Wasserknappheit und Dürren seien zu befürchten. Der Klimawandel verstärke Hochwasserrisiken“.

Fazit: Ohne die hier gegebenen Empfehlungen umzusetzen, „geht es nicht“ – schon gar nicht in der Zukunftsregion.

Für das Gelingen eines guten, komplexen Werkes sollten sich auch die Kommunikationsorgane verstärkt engagieren. Die Katastrophenmeldungen kennen die Bürger nun zur Genüge. Sie brauchen jetzt aber vor allem Informationen über die Möglichkeiten einer alsbaldigen pragmatischen Vorsorge, die Grundlage einer erfolgreichen „Bürgerbeteiligung“ ist. 3sat hat mit seiner Sendung „Unser Wasser“ am 28.8.2024 einen respektablen Schritt in diese Richtung getan. GEO 27.9.2024 titelt: „Forschende fürchten immer extremere Hochwasser und warnen vor explodierenden Kosten“.

Zeit online 18.10.2024:“ Expertengremium berechnet enorme Kosten der Wasserkrise. Die Hälfte der globalen Nahrungsmittelproduktion sei gefährdet“.

Die Berichte über die Hochwasserkatastrophe in Südosteuropa am 15.9.2024 sensibilisieren die Gesellschaft für die Dringlichkeit des Hochwasserschutzes und Klimaschutzes zusätzlich, vor allem durch die hier aufgezeigte Rückhaltung. Den Amtsschimmel ebenfalls???

Fazit: Die o.g. Maßnahmen sind aus fachlicher Sicht geboten und effizient. Verantwortliche Politiker und andere Akteure (auf allen Ebenen) sollten sie unterstützen und nicht ignorieren/ausbremsen – um ein nochmaliges Systemversagen (das nach Aussagen der Landrätin 2021 bestand), (GA 21/22.9.2024) zu vermeiden.

4.11.2024: Eine weitere Ergänzung zu verheerenden Überflutungen im mediterranen Raum scheint noch dringlich zu sein. Dort, z. B. in Spanien, ist es nicht die Gelbe Flut, die die Schäden angerichtet hat (in ähnlicher Größenordnung wie 2021 an der Ahr), sondern die Rote Flut, ebenfalls vom ungeschützten Acker.

Im mediterranen Raum sind rote Böden verbreitet. Das wärmere Klima in der Eem- Warmzeit vor etwa 100000 Jahren (ohne menschlichen Einfluss) hat die Bildung von Hämatit begünstigt, (bei uns färbt Goethit die Böden derzeit i.a. braun). Herbstregen sind für die Mittelmeer-Region typisch, haben sich jetzt aber verstärkt.

Da die Sommer dort regelmäßig sehr trocken sind, wird der Boden dort seit jeher „offengehalten“, d.h., bearbeitet, um die (vermeintliche) Wasserkonkurrenz des Unkrautes zu unterbinden. Diese Praxis findet sich sowohl in Olivenplantagen, wie in Obstkulturen und auch im Ackerbau nach der Ernte.

Das aber ist nicht mehr zeitgemäß, denn diese Flächen sind der Erosion und dem Abfluss schutzlos ausgesetzt. Deshalb müssen Böden auch in dieser sommertrockenen Region weitgehend begrünt werden – allerdings angepasst – mit einer wassersparenden trockenheitsresistenten Vegetation. Zudem muss der Grasbewuchs rechtzeitig gestört werden und zwar nicht durch Mähen, sondern durch Knicken und Quetschen. Der geknickte Aufwuchs schützt durch Bodenbedeckung vor unproduktiver Verdunstung und fördert, gemeinsam mit dem Verzicht auf die Bodenbearbeitung die Humusakkumulation, die bodenbiologische Aktivität und dadurch die Bodenstabilität/Resilienz.

Für die Getreidebestellung wäre die Direktsaat das Verfahren der Wahl. Stroh müsste gehäckselt auf dem Feld weitgehend als Verdunstungsschutz verbleiben.

Zudem wäre die Einpolderung besonders abflussgefährdeter Flächen erforderlich.

Insbesondere müsste auch der Abfluss von großen Folienanlagen bestmöglich zurückgehalten und für die Bewässerung genutzt werden.

Mit diesen Maßnahmen würde auch dort den Fluten einerseits und den Trockenphasen andererseits wirksam begegnet. Und vor allem wären die Böden vor Abfluss und Abtrag bestmöglich geschützt. Das Wasser bliebe in der Region und ginge nicht schadenbringend verloren; die Rote Flut verlöre ihren Schrecken. Der König würde gepriesen, statt geschmäht.

Anfang 2025 ereigneten sich in Kalifornien nach monatelanger Dürre verheerende Buschbrände, die in Siedlungen übergriffen. Auch dort wären einerseits systematische Rückhaltungen für Trockenzeiten, sowie für die Bewässerung und die Löschwasserbevorratung erforderlich.

Andererseits fehlten offenbar aber systematisch angelegte Schneisen, die der Feuerwalze Einhalt gebieten würden – insbesondere in Siedlungsnähe und sogar innerhalb von Siedlungen (Parks, Spielwiesen, Sportplätze), damit nicht erneut Tausende Häuser in Gefahr geraten. Vermutlich müssten etwa 10 Prozent der Busch-Flächen entwaldet und agrarisch genutzt werden. Diese Schutzstreifen, etwa 100 Meter breit, wären frei zu halten von trockener Vegetation, so dass das Feuer dort keine Nahrung findet (Aufwuchs als Futter ernten oder abweiden – s. Golfrasen). „Altholzfreie Zwischenstreifen“ lassen sich auch mit Löschflugzeugen effektiver schützen (wenig Löschwasser erforderlich). In ihnen unterbleiben auch Schwelbrände. Und Brandstiftern würde ihr Handwerk erschwert. Für Südeuropa und sogar einige Trockengebiete in Deutschland mögen diese Vorkehrungen ebenfalls erforderlich werden.

Groß-Britannien hingegen hat anders geartete Probleme

Welt 26.12.2024: „Bald jedes vierte Haus bedroht. Das Hochwasserrisiko steigt dramatisch“. Dort wird man die Lage durch Rückhaltung ebenfalls entschärfen müssen.

Auch darauf muss noch verwiesen werden

Am 28.11.2014 tagte in Bad Neuenahr die Umweltministerkonferenz (UMK) zur Vorsorge gegenüber Klima- und Hochwasserschäden. Der Umweltminister aus NRW Krischer empfahl, das Schadwasser schon durch die Land- und Forstwirtschaft zurückzuhalten – wie hier seit 30 Jahren empfohlen und seit 2021 in vielen „Aufrufen“ und Fachbeiträgen penetrant und nachdrücklich gefordert – auch in diesem, auch gegenüber einigen Umweltministerien. Die Land- und Forstwirtschaft können, wenn der rechtliche Rahmen und entsprechende Förderungen vorgelegt werden, nicht erst in zehn Jahren, sondern im Herbst nächsten Jahres die wichtigsten Maßnahmen zur Rückhaltung durchführen. Dazu:

Wochenspiegel 21.12.2024: „Hochwasserschutz ins Grundgesetz? Bessere Starkregenvorsoge und Schutz der Infrastruktur sollen zur Gemeinschaftsaufgabe werden“. Dann werden großräumige Planungen und Vorsorge gestärkt/gefördert.

Wie dringlich unmittelbares Handeln ist, zeigt auch:

HNA 3.12.2024: „Unbewohnbar bis 2100? Experte warnt Deutschland vor extremen Folgen des Klimawandels. Steigende Temperaturen, Hitzewellen, intensive Starkregen und Fluten einerseits, sowie Wassermangel andererseits, belasten Infrastruktur und Landwirtschaft. Etliche Regionen in Deutschland sind in besonderer Gefahr“. Und ebenfalls:

Regionalnachrichten NRW 4.12.2024. Bundeskunsthalle in Bonn zeigt Ausstellung über Boden: „40 Prozent der Böden weltweit gelten als verödet“ (degradiert) – durch menschliche Übernutzung. Deshalb der Aufruf:

Save land

So das UN-Wüstensekretariat in Bonn (UNCCD). Die Organisation will zur Renaturierung von Land beitragen“.

KI News 11.12.2024: „Die Erde trocknet aus. UN fordert dringende Maßnahmen“.

Spiegel 11.12.2024. Klimawandel: „KI-Prognosen sagen schnellere Erderwärmung voraus, vor allem in Europa“. Umso dringlicher werden die hier empfohlenen Wasserrückhaltungen.

Auch die Sendung im WDR am 20.12.2024 zum Weihnachtshochwasser 1993 hat aufgezeigt, was uns wieder blühen kann, wenn wir nicht klug vorsorgen. Und

DLF 23.12.2024: Bericht über Schwammland. Die TU Berlin, Frau Prof Marina Engelhardt, empfiehlt, Niederschlag bestmöglich in der Landschaft zurückzuhalten, und auch im Untergrund als Grundwasser zu bevorraten.

D.h., der Boden- und Gewässerschutzschutz sind zum Thema auch an den bedeutendsten internationalen Organisationen und Forschungsstätten geworden. Durch deren Anstrengungen sollten auch alle verantwortlichen Akteure, auf allen Ebenen (einschließlich der Geldgeber), sich in der Zukunftsregion und ganz Europa zu weltweit geeigneten Vorsorgemaßnahmen verpflichtet sehen – sowohl vor Fluten, wie vor Dürren. Das Schlüsselwort dazu nochmals:

GROSSFLÄCHIGE RÜCKHALTUNG; OHNE SIE KEIN GEBÜHRENDER SCHUTZ

Landwirtschaft und Böden haben also nicht nur zum Schutz der Gesellschaft vor Hochwasser den höchsten Rang, sondern auch zum Schutz ihrer selbst und der gesamten Umwelt, vor Wassermangel und Dürren. Alle Anforderungen sind bei der Sanierung der Schadensregionen zu beachten. Schon jetzt, denn bisher sind die Bemühungen nicht stringent/wirksam koordiniert.

Es liegt nun beim Amtsschimmel, ob wir rasch und wirksam vor Starkregen, Hochwasser und auch vor Trockenphasen geschützt werden, oder ob große Risiken weiterhin drohen. Damit sind auch der Kanzler und sein Stab gefordert, „das besonnen, aber ohne zu zaudern, gut und günstig hinzukriegen“. Deshalb der nach den Abbildungen folgende Brief, auch an die Kommissionspräsidentin der EU.

  1. Schröder 21.12.2024

 

Abb. 1:  Ein Bild sagt mehr als tausend Worte – Rückhaltung von Bodenmaterial und   Wasser durch Quer-/Konturbewirtschaftung

Maisfeld, langzeitig „konventionell“ bewirtschaftet. Dadurch verursachte Erosion hat hangabwärts gerichtete Rinnen/Mulden ausgebildet. Nach vorgenommener Querbewirtschaftung, die zu sichtbarer Rückhaltung geführt hat, ist eine Akkumulation von Kolluvium (zwei dunkle Streifen/Ackerrandterrassen) erfolgt.

Durch „angepasste Bewirtschaftung“ der Flächen und Aufhöhung der Terrassenränder zu kleinen Erdwällen/Feldpoldern würde der Rückhalteeffekt weiter perfektioniert. Kleine Auenpolder könnten den Restabfluss weitgehend aufnehmen. Unterlieger könnten ruhiger schlafen.

Ohne die Querbewirtschaftung wäre das akkumulierte Bodenmaterial möglicherweise weiterhin in die Keller gespült worden und der Boden zu „Badlands“ degradiert. Am unteren Bildrand setzt sich dieser Prozess fort (Grabenbildung). Querbewirtschaftung alleine genügt zum Bodenschutz also nicht. Doch leider wird selbst die bei uns noch nicht mit nötigem Ernst vorgenommen. Obwohl bereits 2006 in der „Hochwasserfibel“ des Bundesbauministeriums gesetzlich gefordert wird: „Länder müssen vor allem für landwirtschaftliche Flächen durch geeignete Regelungen dafür sorgen, dass Bodenerosion und Schadstoffeinträge in die Gewässer bei Hochwasser verringert oder vermieden werden“. Es ist also zügige Umsetzung gefordert!!!

 

Abb. 2:  Bei der Maisernte oder zuvor verdichtet. Hier besteht Lockerungsbedarf. Zudem werden von höchster Stelle die hier geforderten, politisch zu unterstützenden Schutzmaßnahmen bekräftigt –  LZ 44. 2024.

 

Abb. 3: Klaus Gehring: Maßnahmen zur Risikominderung und Vermeidung von Pflanzenschutzmitteleintrag in Oberflächengewässer durch „Run-off“.

 

Siehe folgende Seiten: Briefe an den Kanzler und die Präsidentin der EU-Kommission

 

Prof. Dr. Dietmar Schröder                                    Mai 2024 und spätere Ergänzungen

Offener Brief an den Bundeskanzler Olaf Scholz

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,

Starkregen und Hochwasser–Schutz ist nachhaltig möglich und nötig!!!

Sie haben in den letzten Monaten zahlreiche Überflutungsgebiete in Deutschland bereist, Ihre Betroffenheit und Ihr Mitgefühl zum Ausdruck gebracht, Hilfen zugesagt und damit die Flutkatastrophen zur Chefsache gemacht. Daher wende ich mich, auch angesichts vieler bisheriger eigener (aber nur mäßig erfolgreicher) Bemühungen zum Schutz der Region(en) nunmehr ebenfalls an Sie.

Ihre Partei, die SPD, schlägt gegenwärtig, zusätzlich zu allen Wiederaufbaumaßnahmen und Schutzvorkehrungen, eine Elementarschadens-Versicherung vor. Sie würde jedoch die Schäden nicht mindern, sondern die Lasten nur auf mehr Schultern verteilen. Zudem: Wenn der Staat Versicherungen aufzwingt, muss er auch die Schadensregulierung kontrollieren und pragmatische Lösungen organisieren, denn bisher machen die vielen Restriktionen und Vorbedingungen sowie Zahlungseinschränkungen und Verweigerungen eher Verdruss und Ärger als Genugtuung und Freude. Zudem wäre, wie bei allen Versicherungen, eine deutliche Eigenbeteiligung vorzusehen, damit der Selbstschutz nicht erlahmt. Und trotz allem:

FAZ 26.5.2024. Hochwasserschutz: „Gegen Extremwetter ist keine Versicherung gewachsen. Der Staat muss seiner Verantwortung gerecht werden“.

Des Weiteren: Wenn die Gesetze so geändert werden würden, dass Landeigentümer den Abfluss bestmöglich zurückhalten müssen, könnten sich dann nicht einige Tausend Landeigentümer gegen Abfluss aus ihren Flächen versichern, statt Zig-Millionen Hauseigentümer gegen den Zufluss von Fremdwasser???

Wir müssen also grundsätzlich im Interesse der gesamten Volkswirtschaft vor allem die Vorsorge stärken und dadurch extreme Hochwasser und verursachte Schäden verhindern/mindern. Auch die Versicherungswirtschaft steht der Versicherungspflicht gegen Flutschäden skeptisch gegenüber und fordert verbesserte Vorsorge.

Die Politiker hingegen votieren für die Versicherungspflicht, denn dann nimmt der Handlungsdruck für sie ab. Dennoch wurden inzwischen viele Schutzmaßnahmen eingeleitet.

Nur die wichtigste Maßnahme, die großräumige Rückhaltung von Abfluss aus großen Agrar- und Forstflächen, fristet nach wie vor ein Schattendasein. Trotz vieler Anregungen, auch vom Autor, der sich als Bodenkundler und Landwirt dazu ein Urteil erlauben darf.

Diese Rückhaltung verstärkter und häufigerer Starkregenabflüsse als Folge des Klimawandels aber ist die entscheidende Maßnahme für die Schadensminderung (ausführliche Begründungen finden sich im vorangestellten Beitrag, in weiteren Publikationen und in einer Petition zur Ahrtalflut im Internet).

Viele Anregungen wurden auch schon seit Jahren an einschlägige Ministerien von Ländern und Bund gerichtet, dort wohlmeinend aufgenommen, aber nicht spürbar umgesetzt – sonst wäre Ihre vielfältige Anteilnahme nicht erforderlich geworden.

Denn wenn der Abfluss auf den großen Flächen und in Auen weitgehend verbleibt (zurückgehalten wird), kann er auf dem weiten Weg vom Aufprall des Regentropfens zum Meer keinen Schaden mehr anrichten – eine Einsicht, die „klein Fritzchen schnell gewinnt“, aber….

Dass Abfluss aber weiterhin ungehindert abfließen darf und abfließt, hat seine Ursache in überholten Rechtsbestimmungen und Verwaltungsakten (Wasserhaushaltsgesetz, Richtlinien, Verordnungen usw.) Und in der „Macht der Gewohnheit“.

Der Gesamtkomplex wird bisher vor allem gemanagt von verschiedensten Akteuren, von Technikern und „Technokraten“, die vornehmlich auf die Täler gucken und nicht die großen Möglichkeiten der Rückhaltung auf dem „platten Land“ beachten.

Ich bitte Sie, Herr Bundeskanzler, deshalb dringend, im „Deutschlandtempo“ amtlich, über Ihre Ministerien Landwirtschaft, Umwelt und Justiz, diese „Klimaanpassungsmaßnahme“ mit Ihrem juristischen Scharfsinn und Ihrer Richtlinienkompetenz durchzusetzen. Wenn Juristen und Bauern sich „unterhaken und gemeinsam anpacken“, kann aus den Bemühungen was werden.

Damit würde der potentielle Abfluss von den Grundstückseigentümern durch angepasste Bewirtschaftung und kleine „Feld- und Auenpolder“ weitgehend, bestmöglich, nachhaltig, effizient und nutzbringend (durch „Nutzung“) künftig zurückgehalten, statt schadenbringend zum Unterlieger weitergeleitet – wie in der Vergangenheit – und Gegenwart.

Die Flussnetze können den Rest dann schadlos bewältigen, so dass künftig Hochwasser-Katastrophen ausbleiben und wir „zukunftsfähig werden“. Diese „wirkliche Vorsorge“ dient auch dem Schutze der Böden, Gewässer und Kläranlagen (vor Eintrag von Pestiziden und Eutrophierungen), sie entlastet Kommunen, Steuerzahler und betroffene Bürger – durch vermeidbare Sanierungskosten.  Sie ist unerlässlich für diese und viele andere Regionen.

Schon die alten Ägypter leiteten bei Hochfluten Wasser aus dem Hauptfluss in reaktivierte Altarme und Niederungen und speicherten es dort für den Sommer. Die Becken wurden dann zum Feldbau genutzt – ähnlich unseren Auenpoldern, die auch nur periodisch zu Rückhaltung und ansonsten zur Nutzung bereitstehen. Doch die Ägypter hatten eine funktionierende Verwaltung!!!

Vor ihnen, vor Zigtausend Jahren, gelang es der Menschheit (Hochkulturen) bereits, durch Rückhaltung von Wasser – in Tropen und Wüsten – und seine Nutzung in Trockenphasen das Land fruchtbar/ertragreich zu erhalten und Erosion/Abfluss zu verhindern. Wir sollten zu derartigen Anpassungen ebenfalls fähig sein.

Selbst wenn es unseren Ingenieuren und Wasserbauern – mit höchstem finanziellem und zeitlichem Aufwand gelänge – das Wasser schadlos durchzuleiten oder in zentralen großen Becken zu speichern; wir haben kein Wasser zu verschenken/abzuleiten. Es wird vor Ort gebraucht.

In Bayern ist im Juli 2024 ein Schaden durch Überschwemmungen von über 4 Mrd. Euro entstanden, der kaum anders als durch weiträumige Rückhaltung künftig verringert werden kann.

Selbst die Seine, die für die olympischen Spiele 2024 zu dreckig war (braune Brühe nach Bonner GA vom 1.8.2024), könnte „Badequalität“ erreichen durch eine Rückhaltung von Wasser und Schlamm in Feld, Wald und Wiesen, so dass die Gewässer- und Kanalnetze sowie die Kläranlagen nicht überfordert werden (wenn also das Oedinger Vorsorge-Konzept verfolgt wird). Die Donau, wie viele andere Flüsse, könnten ebenfalls entlastet werden. Denn was nützen gute Reinigungen, wenn zu viel Schlamm/Wasser an ihnen vorbeiläuft.

Und künftig noch mehr:

Stern 31.5.2024: „Warnung vor Starkregen“.

Focus 31.5.2024: „Warum wir in Zukunft öfter mit verheerenden Starkregen rechnen müssen“. Doch Südeuropa und auch hier machen Trockenphasen heute bereits große Sorgen. Beides, Fluten und Dürren, sind zu beachten.

  1. auch den Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses RLP vom Juli 2024 (Internet) und Sitzung im Landtag am 20.9.2024. Er legt nochmals die ganze Dramatik der Ahrtalflut offen. Er weist auf große Versäumnisse etlicher Verantwortlichen in der Flutnacht hin. Die Oppositionsparteien erheben die Frage: „Wer war schuld“? Sie sehen ein massives Versagen nicht nur beim Landrat, sondern auch bei der Landesregierung und fordern eine Entschuldigung von Malu Dreyer. Daneben zeigt der Bericht wesentliche Grundlagen, auch historische und geowissenschaftliche für das Geschehen auf.

Bisher stehen aber NUR Rückblicke im Auge der Betrachter, jedoch noch keine wirksamen Vorsorgekonzepte (wie das Oedinger), die eine erneute Flut fernhalten würden. Vorsorge zu erarbeiten, war allerdings nicht die Aufgabe des UA, sondern der Enquetekommission – müsste aber unaufgefordert jedermanns Anliegen sein (insbesondre der Verantwortungsträger).

Das Schlüsselwort „Rückhaltung“ kommt im Bericht jedoch nicht einmal vor. Es hätte aber die Spur zu Versäumnissen und Verantwortlichen aufgezeigt. Hätten dutzende Gutachter und Ausschussmitglieder diese unabdingbare Schutzmaßnahme/ Unterlassung nicht ansprechen müssen? Und muss der Landtag bei seinen weiteren Beratungen sie nicht zum Schwerpunkt machen? Denn nach dem neuen Ministerpräsidenten ist die Problematik nicht abgeschlossen. Die Abgeordneten stehen also weiterhin in der Verantwortung für eine optimale Vorsorge.

Doch ohne großflächige Rückhaltung durch die Land- und Forstwirtschaft, die bisher gefehlt hat, ist auch künftig kein bestmöglicher, effizienter Schutz vor Sachschäden zu erreichen – mögen durch Warnung und verbesserten Katastrophenschutz Personenschäden auch gemindert werden. Sie werden jedoch immer mit technischem, menschlichem oder organisatorischem Versagen verbunden sein (Helmut von Moltke: „Kein Plan überlebt die erste Feindberührung“). Deshalb (zum hundertsten Mal: Es muss der Feind (das Hoch-Wasser) zurückgehalten werden.

Wenn die Abgeordneten diese genannten, dringend erforderlichen (aber noch nicht erkennbaren) Maßnahmen (s. oben) weiterhin nicht beachten/veranlassen, sind neuerliche Katastrophen sehr wahrscheinlich. Die Abgeordneten sind aber zur Beratung im Landtag im September 2024 durch Zustellung dieser Beurteilung an die Fraktionen über den Landtagspräsidenten bereits in Kenntnis gewesen und haben die Rückhaltung trotzdem nicht thematisiert. Sie werden damit beim Schadenseintritt von Jägern zu Gejagten. Auch die Bunderegierung ist informiert.

Deshalb, Herr Bundeskanzler, sollte auch die Bundesregierung, vor allem das Landwirtschaftsministerium als wichtigster Akteur die empfohlenen Maßnahmen prüfen und ins Auge fassen. Denn wenn die Acker- Wald- und Obstbauern ihr Wasser zurückhalten, werden auch die Wasserbauer(n) und alle anderen Akteure wesentlich entlastet (von Arbeit und Verantwortung), dann erreichen wir eine alsbaldige großräumige effektive und zugleich effiziente Vorsorge – und ersparen uns eine erneute aufwendige jahrelange nachsorgende Aufarbeitung, auch durch einen erneuten Untersuchungsausschuss.

Mit freundlichen Grüßen

Schröder, Remagen-Oedingen

16.9.2024

Das Kanzleramt teilt mit, die Bundesländer seien zuständig. Die Nichtzuständigkeit setzt sich in der Administration also vom untersten bis zum obersten Dienstgrad lückenlos fort. Ein Wunder, dass die Bezüge ihren Weg dennoch pünktlich finden, die gute „Rente dennoch sicher ist“ und nicht noch mehr Straßenkleber unterwegs sind.

Nein, Herr Bundeskanzler, wir dürfen diese Aufgabe nicht wegschieben; wir müssen sie noch großräumiger angehen (s. Brief an die EU). Es muss überall der Grundsatz durchgesetzt werden:

„Abfluss muss überall, von jedermann bestmöglich zurückgehalten werden“.  

Deshalb Herr Bundeskanzler, weisen Sie vor allem Ihren Landwirtschaftsminister entsprechend an, auch die Umweltministerin, damit im neuen „Hochwasserschutzgesetz“ und zu überarbeitenden Wasserhaushaltsgesetz die Rückhaltung eine zentrale Stellung erhält und engagieren Sie sich in der EU für ein diesbezügliches Vorgehen. Es kommt allen zugute.

Der „andere Hanseat“ hat in der Flutnacht beispielhaft angepackt. Tun Sie es auch.

Denn ohne die Land- und Forstwirtschaft des gesamten Landes in die Gesetzgebung ausdrücklich einzubinden, die einerseits bedeutsame Verursacher sind, andererseits aber auch ein riesiges Rückhaltevolumen bereitstellen können, bleiben auch neue Gesetze unter ihren Möglichkeiten.

  1. Schröder

Prof. Dr. Dietmar Schröder                                                                                   16.9.2024

Offener Brief an die Präsidentin der EU- Kommission, Frau Dr. Ursula von der Leyen

Vorsorge gegenüber Schäden durch Starkregen, Hochwasser und Dürren in der EU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

Die jüngsten Hochwasserereignisse an Oder, Neiße, Elbe und Donau haben, ebenso wie frühere in der gesamten EU, außerordentliche Schäden verursacht und gezeigt, dass weitere Vorsorgemaßnahmen dringend geboten sind – EU-weit, über Staatsgrenzen hinweg. Vorgenommene oder unterlassene Maßnahmen am Oberlauf tangieren immer auch Staaten am Unterlauf. Deshalb ist das Engagement der EU besonders gefordert.

In der Vergangenheit stand bei der Schadensbegrenzung vor allem die Verbesserung der Durchleitung im Vordergrund der Aktivitäten von Ingenieuren, Hydrologen Planern usw. Dadurch wurden/werden aber Unterlieger weiterhin oder gar verstärkt beeinträchtigt und Oberlieger nicht hinreichend geschützt. Deshalb rückt nun die Rückhaltung, vor allem in großen Becken, in den Blickpunkt. Sie ist auch wirksam, aber nicht für Oberlieger.

Um aber alle Regionen zu schützen, muss der Niederschlag/Abfluss bereits dort bestmöglich zurückgehalten werden, wo er auf den Boden fällt. Das haben die genannten Experten nun erkannt und empfehlen das Konzept der Schwammstädte, das die Speicherung der Starkregen durch Entsiegelung, Dachbegrünung und in Rigolen zum Ziel hat. Vor allem aber sollte Regenwasser aus Dachrinnen aufgefangen und im Garten und zur Toilettenspülung verwendet werden.

Diese Maßnahmen sind wirksam, aber nur auf den etwa 10 Prozent der Siedlungsfläche.

Wir müssen Extremniederschläge aber auf der Gesamtfläche zurückhalten, da unsere Fließgewässer die zunehmenden Starkregen (Klimawandel) nicht schadlos abzuführen vermögen.

Die großen Flächen aber werden von Feld-, Wald-, Obst-, Gemüsebauern usw. bewirtschaftet (80 %). Ihnen obliegt also die zentrale Aufgabe der Rückhaltung auf ihren Flächen. Denn i.d.R. ist es die „Gelbe Flut“, die vom Acker kommt (Außengebietswasser), die das Land und die Stadt gefährdet. Lediglich wenn in Städten graues Wasser schädigt, fehlt es an innerstädtischen Maßnahmen (Schwammstädte).

Deshalb muss insbesondere die Rückhaltung in Land- und Forstwirtschaft optimiert werden – EU-weit. Wie das geschehen kann, wurde im obigen Beitrag und Publikationen seit dem Hochwasserereignis an der Mosel 1993 oftmals dargelegt (u.a. durch Kulturartenwahl, Querbewirtschaftung, langfristige Begrünung, reduzierte Bodenbearbeitung und einiges mehr, die allesamt ihre Wirksamkeit bewiesen haben).

Nunmehr wende ich mich an die EU, denn sie reguliert die Landnutzung und den Bodenschutz durch „Fordern und Fördern“ nachdrücklich. Die EU sollte nun durchsetzen, dass die Landwirtschaft durch verschärften Erosionsschutz und zusätzlich durch bestmögliche Abflussminderung die Gelbe Flut minimiert, denn immer, wenn die Flut gelb ist, verliert der Acker seine besten Bestandteile und Wasser, das er in Trockenphasen dringend benötigt. Durch geeignete Bewirtschaftungsmaßnahmen (s. mitgeschickten Beitrag) kann dieser Verlust und können Schäden durch Hochwasser erheblich reduziert werden.

Dennoch abfließendes Wasser kann/muss in Feld-, Wald- und Auenpoldern weitgehend zurückgehalten werden, der Restabfluss in großen Rückhaltebecken.

Mit diesen vier Maßnahmen haben wir ein riesiges, schnell realisierbares, ökologisches, preiswertes, dezentrales, nachhaltiges Rückhaltepotential in der Hand, das auch dem Wasserkreislauf nützt (Grundwasserneubildung, Verstetigung der Abflüsse, Nutzung des Wassers in der Land- und Forstwirtschaft).

Deshalb, Frau Präsidentin, veranlassen Sie bitte die Kommissionen Landwirtschaft, Umwelt und Recht, gemeinsam diese Form der Rückhaltung durchzusetzen. Damit können wir nicht nur unsere Böden und Gewässer schützen, sondern auch die Bauern und die Gesamtgesellschaft.

Die zunehmenden Starkregen können wir zwar nicht verhindern. Extreme Hochwässer lassen sich jedoch zu mittleren schadlosen Hochwässern entschärfen.

Mit freundlichen Grüßen

  1. Schröder


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