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Sofortige Ausführung von Hochwasserschutzmaßnahmen Ahr

25.02.2025  |  Kommentare: 0

Kreis FWG fordert sofortige Umsetzung erster Hochwasserschutzmaßnahmen aus dem ÜMP

Kreisverwaltung präsentierte am 03.06.2024 überörtlichen Maßnahmenplan (üMP)

Nach der Vorstellung der möglichen Standorte für Hochwasserrückhaltebecken am 03.06.2024 sieht die FWG im Kreis erste und dringende Handlungsmöglichkeiten. Dazu nachfolgender Vorschlag, der die verschiedenen Bereiche des Hochwasserschutzes berücksichtigt.

Im Detail sind dies:

a. Großräumige Hochwasserrückhaltebecken

Es ist verständlich, dass die Umsetzung dieser 19 Maßnahmen, aus den unterschiedlichen Gründen, Zeit kostet. Zeit, die wir im Ahrtal nicht haben. Im Konzept von 1922 war insgesamt bei 17 Becken ein Beckeninhalt von ca. 30 Mill. m³ ermittelt worden. Die Aussage damals war, dass man damit ca. 80 % eines extremen Hochwassers zurückhalten könnte. Wir schlagen zur Beschleunigung vor, dass drei bis vier Standorte priorisiert werden (neue Daten sind nur vom Trierbach bekannt):

  • Trierbach mit 7,6 Mill. m³ Beckeninhalt
  • Ahbach (nach Berechnung 1922 mit 2,0 Mill. m³ – Hayerbusch)
  • Kesselinger Bach – Weidenbach (nach Berechnung 1922 mit 3,0 Mill. m³)
  • Liersbach (nach Berechnung 1922 mit 2,25 Mill. m³)

Bei diesen Standorten sind nach unserer Meinung die besten topographischen Voraussetzungen gegeben. Eigentumsmäßig könnte es sogar sein, dass im Rahmen von „Obere Ahr“ der Kreis bereits Eigentümer ist. Generell sollte man mit den Eigentümern, außer für die Bauwerke, keine Kaufverträge abschließen, sondern Nutzungsvereinbarungen. Im Rhein-Hunsrück Kreis wird dies auch so gehandhabt. Zum Thema Naturschutz haben wir eine klare Einstellung: „Menschenleben gehen vor Naturschutz“.

Dazu ein Hinweis:

Nach dem BNatSchG § 45 gibt es Ausnahmen:

im Interesse der Gesundheit des Menschen, der öffentlichen Sicherheit, einschließlich der Verteidigung und des Schutzes der Zivilbevölkerung, oder der maßgeblich günstigen Auswirkungen auf die Umwelt oder aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art.

Wegen den Themen Eigentum, Naturschutz u.a. stellt sich uns die Frage, ob für den Fall, dass vorgesehene Standorte ausfallen, an weitere gedacht ist, um die Kapazität zu erfüllen.

b. Vorsorgliche Ausführung von Maßnahmen

Wir wissen alle, dass wir keineswegs sicher sind vor dem nächsten Hochwasser. Auch wenn durch die Gewässerherstellung an der Ahr und dem Wegfall der Brücken eine „Verbesserung“ eintreten könnte, zeigen aktuelle Beispiele aus Bayern und BW, sowie an Rhein und Mosel, dass wir ständig diesen Gefahren ausgesetzt sind. Deshalb sollten schnellstens Retentionsräume geschaffen werden. Die FWG hatte in einer Anfrage vom 19.03.2022  (siehe nachstehend) bereits den Bau von insgesamt 26 Retentionsräumen an den Einmündungsbereichen der Seitenzuflüsse der Ahr angeregt. In den Konzepten der 5 Ing. Büros sind davon 13 übernommen worden. Weshalb die weiteren nicht integriert wurden, entzieht sich unserer Kenntnis, es könnte aber aus topographischen Gründen (u.a. mangelndes Gefälle) erfolgt sein. Die FWG schlägt vor, dass die 13 vorgesehenen Retentionsräume sofort gebaut werden. Der Aufwand ist nicht groß, es geht hier um reine Erdbewegungen im Ablaufbereich mit evt. Sicherung der dabei entstehenden Böschungen. Aus der früheren Praxis (u.a. an der Nahe) handelt es sich um Beträge unter 10.000 €. Die Eigentümer können mit einer Vereinbarung weiter ihre Grundstücke nutzen (siehe Rhein-Hunsrück Kreis).

Die FWG-Fraktion hatte mit Schreiben vom 19.03.2022 eine Anregung zum Thema „Wiederherstellungskonzept der Ahr und ihre Zuflüsse zweiter Ordnung“ an die Landrätin Cornelia Weigand gegeben. Wörtlich steht dort:

Aus Sicht der FWG-Fraktion im Kreistag Ahrweiler wäre es sinnvoll, zur Vermeidung größerer Überflutungen bei etwaigen künftigen Starkregenereignissen bereits vor Fertigstellung der Einzelkonzepte durch Schaffung von Retentionsflächen Vorkehrungen dahingehend zu treffen, dass diese Flächen bei einem etwaigen Hochwasser als „Rückhalteflächen“  in Anspruch genommen und die Folgen eines etwaigen Hochwassers abgemildert werden können. Dazu wurde eine Liste von möglichen Bereichen beigefügt. 

Dies betrifft genauso die angesprochenen Bereiche im Umfeld von noch vorhandenen Brücken. Die jeweils zuständigen Ing. Büros müssen umgehend informiert werden, dass deutlich sichtbare Gefahrenpunkte sofort ermittelt und schnellstens planerisch dargestellt werden. Die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen muss schleunigst vorgenommen werden – oder möchte jemand, bei der SGD, in der Kreisverwaltung oder in der Politik sich sagen lassen, dass man nach 2016 erneut Fehler macht. Um das Ganze zu beschleunigen könnten Maßnahmen, die im Bereich von neuen Flurbereinigungsverfahren liegen (z.B. Dernau/Rech), im Rahmen des Verfahrens noch in diesem Jahr ausgeführt werden.

c. Maßnahmen aus den vorliegenden Konzepten der 5 Ing. Büros

Auch hier sollte eine Priorisierung vorgenommen werden und Rückhalte- sowie weitere Hochwasserschutzmaßnahmen, die ohne großartige Bürokratie und Behördenbeteiligung laufen können, schnellstens durchführen – noch in 2024.

d. Maßnahmen außerhalb der Ahr

Generell sollten Maßnahmen an den Seitenzuflüssen schnellstens ausgeführt werden – beispielhaft genannt ist hier der Bachemer Bach. Dort kann man im Waldbereich, ohne großen Aufwand Rückhalteflächen ausbauen.

e. Maßnahmen im Umfeld – Land-/Forstwirtschaft – Weinbauflächen

Es ist richtig und wichtig, dass die Kreisverwaltung diese Themen in Workshops vortragen lässt. Folgende Termine haben stattgefunden:

  • 25.01.2023       Wald
  • 19.09.2023       Landwirtschaft
  • 30.11.2023       Weinbau

Die Protokolle der beiden ersten Workshops liegen vor, vom 30.11.2023 nicht. Aus unserer Sicht sollten Arbeitsgruppen die Vorschläge schnellstens bearbeiten und an die Kommunen weiterleiten zwecks Ausführung – passiert ist da noch nichts! Zum Thema Weinbau wurde noch gar nicht abgefragt, wer in einer Arbeitsgruppe mitmachen will. Nach 3 Jahren müssten längst Maßnahmen durchgeführt sein.

Vorschlag

Zur schnellen Abwicklung aller genannten Projekte schlagen wir die Bildung einer Arbeitsgruppe, unmittelbar nach der Kommunalwahl 2024, mit folgender Besetzung (nicht vollständig) vor:

  • 2 Mitarbeiter Bereich Gewässer/Umwelt von der Kreisverwaltung
  • Mitarbeiter der SGD Gewässer
  • Mitarbeiter Ministerium Fachbereich
  • Mitarbeiter Ing. Büro Becker
  • 1-2 fachkundige Ingenieure
  • Je 1 Fraktionsmitglied aus der Politik

Das Ing. Büro Becker ist ortskundig und fachlich anerkannt. SGD und Ministerium sollten vertreten sein, weil es neben dem fachlichen, auch um finanzielle Aspekte geht. Ihre unmittelbare Beteiligung ist auch zeitmäßig ein Vorteil.

Ziel muss sein, Maßnahmen in 2024 auszuführen.

Quelle: FWG im Landkreis Ahrweiler e.V.

Jochen Seifert



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