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Gewässerwiederherstellung in der Ahrregion durch den Landkreis

28.09.2023  |  Kommentare: 0

Ohne Rückhaltungen bleiben die Risiken einer neuerlichen Zerstörung bestehen

Einführung und Appell

Der gesamte Wiederaufbau ist mit vertretbarem Aufwand nur abzusichern, wenn künftig weniger Wasser ins Ahrtal gelangt als bisher. Deshalb muss der Abfluss vorrangig im gesamten Ahreinzugsgebiet – dort, wo er entsteht – bestmöglich zurückgehalten werden. Anderenfalls kann eine ähnlich große Wassermenge wie 2021 wieder mit zerstörerischer Wucht ins Ahrtal und die Nebentäler schießen.

Geschädigt werden durch Starkregen nämlich nicht nur die Gewässer, Infrastruktur und Anwohner in den Tallagen (an den Gewässern), sondern auch die, deren Anwesen fernab jeglicher Fluss- oder Bachläufe liegen – durch direkten Zufluss von Äckern oder Wäldern. Auch sie müssen geschützt werden.

Das bedeutet: Kleinteilige Reparaturarbeit an Gewässern und zerstörten Objekten ist zwar notwendig, aber ohne gleichzeitige Rückhaltung nicht nachhaltig, erfolgreich und hinreichend. Es bedarf daher einer Gesamtplanung, vor allem über großflächige koordinierte Rückhaltung für die gesamte Ahrregion. Damit wurde im Dezember 2021 der KAHR-Verbund beauftragt. Sprecher, Prof. Schüttrumpf: „Wir merken, dass der Prozess im Hinblick auf Hochwasserschutz und mehr Klimaresilienz jetzt erst wirklich gestartet ist und viel länger dauert, als das vor zwei Jahren jemand gedacht hätte“.

Der Verbund kann aber nur durchschlagende Erfolge erzielen, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen so geändert werden, dass das Wasser, vor allem auf den großen Acker-, Wald- und Wiesen- bzw. Auen-Flächen, bestmöglich zurückgehalten werden kann.

Folgerichtig sind die genannten Flächen (hier 80 Prozent des Einzugsgebietes), abflussmindernd zu bewirtschaften und zumindest die kritischen Areale mit kleinen Wällen zu umgeben, um dort den Großteil des Schadwassers zurückzuhalten!

Zur Orientierung: Eine 50 cm hohe Einpolderung – ob auf Feldern oder in Auen – einer ebenen Fläche (s. Reisanbau in der Poebene) kann 500 mm Niederschlag (= 500 l je m², = 5000 m³ je ha) für Tage auf Äckern, oder längerfristig in Auen zurückhalten. Bei hängigen Flächen und in Auen bedarf es an der Unterseite höherer Wälle.

Dadurch würden auch alle Unterlieger, ob an Hängen oder in Tallagen, geschützt.

Rückhaltung vor Durchleitung: „Rückhaltung ist nicht alles, aber …..“

Dieser Kernsatz wurde schon oftmals ausgesprochen, aber bisher kaum realisiert.  Vielmehr standen die engen Tallagen und die dortige Durchleitung im Blick der technisch orientierten Experten. In den großenteils bebauten Talungen sind aber kaum Rückhaltung/Vorsorge möglich bis auf wenige Flächen, die sich zu Renaturierungen eignen; möglich ist dort lediglich Objektschutz und beschleunigte Weiterleitung zum nächsten Leidtragenden – ansonsten nur noch Katastrophenschutz.

Der Rechtsrahmen ist zu aktualisieren

Deshalb sind nun vor allem die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit die großen Flächen von der oberen bis zur unteren Ahr für die Rückhaltung zügig in Anspruch genommen werden können – denn bisher verhindern Eigentümer rasche und effiziente Lösungen. Auf diesen Rechtsrahmen ist auch die Kahr-Gruppe angewiesen, denn sie muss modellieren, wo sie wieviel Wasser zwischenspeichern kann und darf, denn verbesserte Durchleitungen schaffen nur punktuell Entlastung, belasten aber alle Unterlieger.

Das Wasserhaushaltsgesetz, sowie einschlägige Richtlinien und Verordnungen sind der aktuellen Bedrohungslage anzupassen. Insbesondere müssen alle Eigentümer/Bewirtschafter großer Grundstücke zur bestmöglichen zumutbaren Rückhaltung verpflichtet werden.

Bisher wurde dem „frei fließenden“ schädigenden Abfluss überwiegend freier Lauf gelassen, oder Abfluss wurde in Gräben abgeleitet.  Angesichts der zunehmenden Starkregen sind sie dazu erstens aber nicht mehr in der Lage und halten zweitens auch nicht genügend Wasser zurück; sie sind drittens auch (illegitim) bereits überwiegend in Nutzung genommen worden. Daher müssen an ihrer Stelle und wo nun darüber hinaus nötig, Erdwälle (Feldpolder) zur zeitweiligen Rückhaltung errichtet werden (die weitere Nutzung der Grundstücke wird nur randlich und nur selten gestört).

Agrarflächen müssen künftig also erstens abflussmindernd bewirtschaftet werden, zweitens teilweise mit kleinen Erdwällen zur Rückhaltung umgeben werden (Feldpolder), drittens zusätzlich durch kaskadenförmig angeordnete Auenpolder ergänzt werden, und viertens – wo möglich, sind auch größere Rückhaltebecken vorzusehen.

Durch diese vier dezentralen nachhaltigen komplexen Rückhaltemaßnahmen ist ein beträchtlicher Schutz der gesamten Region möglich. In Forstflächen sind ebenfalls alle möglichen Rückhaltungen vorzunehmen. Der verbleibende Abfluss kann dann vom wiederhergestellten/optimierten Gewässernetz schadlos abgeführt werden.

Insbesondere darauf wird auch die KAHR-Gruppe abzielen müssen.

Erfahrungsgemäß behindern aber unverhältnismäßige, den Folgen der Klimaänderung nicht mehr angemessene Eigentumsrechte die rasche Umsetzung dieser Schutzmaßnahmen. Deshalb müssen die Ministerien der KAHR-Gruppe und anderen Akteuren) Rechtsbeistand gewähren und zudem landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen, praxisorientierten Sachverstand beisteuern. Denn es müssen große Nutzflächen für die Rückhaltung in Anspruch genommen, wasserrückhaltend und zugleich erosionsschonend bewirtschaftet werden und teilweise eingepoldert werden.

Werden diese Aspekte nicht schon jetzt beachtet, ist eine zügige Umsetzung erforderlicher Maßnahmen nicht gewährleistet. A

 Auch die Kehrseite der Medaille beachten – die Trockenphasen

Nur/vor allem durch Rückhaltung des Starkregens können wir die Gefahren durch Hochfluten mindern; aber auch – nicht weniger wichtig – Wasser für Trockenphasen bevorraten, für die Verfügbarkeit in Feld, Wald und Wiesen durch ein verbessertes Aufnahmevermögen (Infiltration) und Speichervermögen (Regenverdaulichkeit) der Flächen (erhöhte Resilienz), durch Nutzung des in Poldern und Becken/Mulden gespeicherten Wassers. Zudem wird durch Rückhaltung zusätzlich die Grundwasserneubildung begünstigt und der Abfluss in den Gewässern verstetigt.

Weiterer Nutzen der Rückhaltung

Von schonend bewirtschafteten Agrarflächen fließt nicht nur weniger Wasser ab, sondern auch weniger Schadstoff (Pflanzenschutzmittel) und Schlamm. In den Poldern findet eine Reinigung durch Sedimentation statt (kein Schlamm mehr in Kanälen und Kellern, verminderte Eutrophierung und Schadstoffeinträge in Gewässer, geringere Schäden am Pflanzenbestand und eigenen Acker durch Erosion, sowie dem unterliegenden des Nachbarn. Auch angepasste Waldnutzung führt zu besserer Rückhaltung und damit vermindertem Abfluss.

Bewirtschafter sind bisher also „Täter“ und Opfer zugleich: Durch Anpassungsmaßnahmen und Bereitstellung minimaler Flächen für die Anlage von rückhaltenden und ableitenden Wällen werden sie aber zu großen Nutznießern, zumal sie für aktive Mitarbeit zum Wohle der Gesamtgesellschaft natürlich auch belohnt/entschädigt werden müssen.

Deshalb: Selbst, wenn die Ergebnisse der KAHR-Gruppe erst Ende 2024 vorliegen, muss die Umstellung der Landnutzung bereits morgen beginnen – um uns vor riesigen Schäden und Verlusten zu schützen.

Das Ingenieurbüro Feldwisch hat für die Grafschaft (landwirtschaftlich geprägt) bereits vor 10 Jahren den Weg gewiesen, die Enquetekommission, Hochwasserpartnerschaft u.a. für den Wald in den letzten Monaten. Die Umsetzung zur Gefahrenabwehr kann also beginnen.

Auch deshalb ist es geboten, die hier benannten komplexen, aber nachvollziehbaren Rückhaltemaßnahmen auf den ebenfalls genannten Flächen nun anzugehen. Die hier prioritär empfohlene rückhaltende Bewirtschaftung können wir rasch erreichen und Wälle auf Feldern und in Auen können wir zeitnah bauen.

Auf die hier vorgeschlagenen Rückhaltemaßnahmen kann also aus den vielen benannten Gründen unter keinen Umständen verzichtet werden. Sie sind das A und O der Vorsorge.

Schlussbemerkung

Die Rückhaltung bietet die effizienteste/preiswerteste Speichermöglichkeit je Kubikmeter Speicherraum. Nichts sollte uns hindern, diese Maßnahme augenblicklich umzusetzen und selbstfesselnde Rechtsgrundsätze abzuändern, denn der nächste Starkregen kommt bestimmt.

So wichtig alle Wiederherstellungsmaßnahmen, Technischer Hochwasserschutz, Selbstschutz der Bürger und jegliche Warnung und auch der Katastrophenschutz sind; ohne substantielle Rückhaltung richtet Starkregen künftig erneut große Schäden an – auf den Flächen, an den Gewässern und in den Siedlungen bei den bereits leidgeprüften Bürgern. Und zwar wieder und wieder – in vielen Orten von der Quelle und stark zunehmend bis zur Mündung und auch, wenn es von einem Acker zum nächsten strömt. Der Schaden kumuliert sich.

Das federführende Umweltministerium ist zur Umsetzung der maximalen Rückhaltung also hinreichend motiviert/gefordert. Es bedarf intensiver Unterstützung durch das Landwirtschaftsministerium, die Landesregierung, die Kreise, Hochwasserpartnerschaften, den KAHR-Verbund, die Enquetekommission und selbstverständlich auch durch die Bürger (Eigenschutz).

Und die Bauern und Waldbauern, obwohl sie Verursacher und Betroffene zugleich sind, die Umsetzungen vornehmen müssen und die Flächen angemessen bewirtschaften und für Speicherungen bereitstellen müssen. Für uns (Online Petition) spielen sie die erste Geige und sind nicht das fünfte Rad am Wagen. Deshalb muss man (frühzeitig) „mit ihnen reden und nicht nur über sie“. Denn Ingenieure können wohl ein großes Staubecken bauen; wenn Bauern aber guten Erosionsschutz betreiben, brauchen wir nur ein kleines (s. Nierendorf – stattdessen ist ein zweites geplant). Denn nur durch eine vielschichtige Zusammenarbeit und gegenseitige Abstimmung aller tangierten Gruppen wird der Gesamterfolg erreich/begünstigt.

Offenbar das Umweltministerium wird wohl nicht umhinkommen, neben der Federführung auch die Zusammenführung des „geballten Wissens“ und seine Umsetzung zu organisieren/koordinieren, moderieren – die Fäden zusammenzuführen zu einem Strick, an dem alle gemeinsam in dieselbe Richtung ziehen.

Bewirtschafter müssen dadurch erfahren, was in dieser Angelegenheit von ihnen heute und in Zukunft ohnehin zu tun und zu lassen ist: Für Ackerbauern, Obst-, Wein- und Gemüsebauern sind   der wohlbekannte Erosionsschutz, die angemessene Kulturartenwahl, minimale Bodenbearbeitung, und die hangparallele Bewirtschaftung umzusetzen. Auch für den Weinbau gibt es dazu in Dernau, Schlosshof; beispielhafte Anlagen. Im Acker- und Obstbau haben etliche „führende Landwirte“ mit dem Umstellungsprozess bereits ebenfalls begonnen.

Neuland ist für die Bewirtschafter die Anlage von rückhaltenden Erdwällen auf abflussgefährdeten Flächen und Querwällen in Auen. Hierbei müssen Ingenieure ihnen zur Hand gehen. Und Ökologen können sie begrünen (Knicks), so dass sie zugleich ein wertvolles Landschaftselement werden und die allseits geforderte Diversifizierung unterstützen.

Auch Waldbauern müssen alles tun, damit das zeitweilig knappe Wasser im Wald verbleibt und nicht schadenbringend für den Wald selbst und zahlreiche Unterlieger abfließt – und später fehlt.

Es ist zu hoffen und zu erwarten, dass die aufgeführten sehr komplexen Schutzmaßnahmen in der großen Fläche (Einzugsgebiet) nun rasch zur Gefahrenabwehr durchgeführt werden .

Und die Staatsanwaltschaft würde künftig gegenüber Verantwortlichen „bei unterlassener Hilfeleistung“ argumentieren: Ihr habt die Gefahren gekannt; warum habt ihr „gezaudert“ – wie der Kanzler)?

Warum habt ihr gezaudert, die Abwehrmöglichkeiten zu nutzen???  Ihr hattet doch die Möglichkeit, den Niederschlag bzw. Abfluss zeitlich und räumlich durch Rückhaltung und Abgabe an Bedarfsorte besser zu verteilen, besser, als Petrus es tut. Denn eine Verteilung ist mit Ableitungen durch Tunnel, Mauern und Spundwände, Höherlegung von Brücken und Tieferlegung von Flussbetteten nicht zu erreichen (das durchgeleitete Wasser ist für die Region verloren), sondern nur durch angepasste Flächen- und Wassernutzung. (Die Grundzüge wurden vom Autor seit 1995 vielmals mitgeteilt und sind 2012 auch vom bodenkundlichen Ingenieurbüro Feldwisch in einem beachtenswerten (Gegen) Gutachten zum Nierendorfer Becken in ähnlicher Form empfohlen – sie sind aber leider nicht umgesetzt worden, so dass dort 2016 die Katastrophe ihren Lauf nahm)

Nachsatz vom 18.9.2023 im Generalanzeiger:

SGD Präsident Treis u. a.: „Die Hochwasservorsorge hat sich stark verbessert“. Aber ist sie bereits hinreichend??? Er lobt: „Die mit der Vorsorge betrauten Ingenieurbüros setzen sich intensiv damit auseinander, WIE RAUM FÜR DEN HOCHWASSERABFLUSS geschaffen werden kann und über FLUSSVERTIEFUNG und SOHLRÄUMUNG der DURCHFUSS ERHÖHT WERDEN KANN“.  Das mag hier und dort hilfreich/vertretbar sein. Hier wird grundsätzlich aber nicht für Durchleitung, (von gestern) sondern für Rückhaltung (für morgen) geworben.

Allerdings hebt auch der Präsident die Bedeutung der „überörtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorge“ hervor. Die wird insbesondere am Beispiel von Reimerzhoven und weiteren natürlichen Engstellen deutlich. Vorgesehene Flussvertiefungen und Verbreiterungen können aber nicht viele Meter hohe Fluten schadlos durchleiten.

Um bestmögliche Sicherheit zu erreichen, sind substanzielle Rückhaltungen (siehe oben) flächenhaft unumgänglich, zumal wir auch deren Kollateralnutzen brauchen. Dieses Ziel sollte für alle „vorsorgenden und schützenden Akteure“ höchste Priorität erlangen.

Deshalb die entscheidende Frage: Sollten wir zur Gefahrenabwehr jetzt auf den land- und forstwirtschaftlichen Flächen mit den ohnehin erforderlichen nachhaltigen Umstellungen zur rückhaltenden Bewirtschaftung endlich beginnen, oder auf weitere umfassende Forschungsergebnisse warten??? Müssen nicht die Chancen, die jetzt, auf der Basis von abrufbarem Wissen und plausiblen Annahmen bestehen, jetzt schon genutzt werden? Nachbesserungen aufgrund neuerer Erkenntnisse sind ohnehin jederzeit möglich, Unterlassungen aber kaum wiedergutzumachen (s. 2021).

Die verunsicherten Bürger jedenfalls erwarten, dass verantwortliche Akteure ihnen in der „Zukunftsregion“ das Hochwasser baldmöglichst bestmöglich und dauerhaft fernhalten, damit sie und ihre Investitionen „in Zukunft“ nicht mehr bedroht werden!!!

Von D. Schröder 6.9.2023



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