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Kein Hochwasserschutz in Sicht

03.11.2023  |  Kommentare: 0

Auch 2 Jahre nach der Flutkatastrophe ist noch kein Hochwasserschutz in Sicht

Bürgerinitiative Ahrflut setzt sich für Hochwasserschutz der Ahr ein

Die Sinziger „Bürgerinitiative Ahrflut“ setzt sich gemeinsam mit Bürgerinitiativen in Altenburg, Heimersheim, Insul und Ehlingen für einen verstärkten Hochwasserschutz entlang der Ahr ein.
Nach dem die Bürgerinitiativen hierzu die Landrätin und die SGD angeschrieben hatten, fand ein Vorort Termin in Sinzig mit Landrätin Cornelia Weigand, Bürgermeister Andreas Geron, Stefan Schmitt Leiter des Projektbüros Wiederaufbau Ahrtal des LBM und Vertretern der Bürgerinitiative statt.
Alle Beteiligten anerkannten, dass bereits viel Passiert ist und dass es nicht um Kritik an den handelnden Personen, sondern um die Suche nach dem sinnvollen weiteren Vorgehen und Wegen zur Beschleunigung geht. Die Bürgerinitiative forderte die Kreisverwaltung auf, ohne weitere Zeitverzögerung mit der Planung von Hochwasserschutzmaßnahmen entlang der Ahr zu beginnen und präsentierte Vorschläge zu den erforderlichen Hochwasserschutzmaßnahmen in Sinzig. Die BI sieht die dringende Notwendigkeit den Flutbetroffenen Sicherheit und Zuversicht durch klare Aussagen zum Hochwasserschutz zu vermitteln. Auch wurde darauf verwiesen, dass Hochwasserschutzmaßnahen in Sinzig keine Auswirkungen auf Unterlieger und Oberlieger entlang der Ahr haben und dies die Möglichkeit für einen Beginn der Planung bietet.

Kreisverwaltung lehnt weiterhin ab

Die Kreisverwaltung hat für sich, aus der Notwendigkeit Prioritäten zu setzen, das Thema Gewässerwiederherstellung und üMP (überregionaler Maßnahmenplan) priorisiert. Begründet wird dies mit den erhofften positiven Effekten des Starkregenrückhalts in der Fläche für alle Ahranwohner (üMP) und mit der Beseitigung von Gefahrenstellen entlang der Ahr im Rahmen der Gewässerwiederherstellung.
Für Sinzig gibt es hierbei vier priorisierte Maßnahmen deren Umsetzungsplanung beauftragt ist. Uferstelle in Bodendorf, Prallhang am Mühlenberg, Öffnung der Flutbögen an den beiden Straßenbrücken in Sinzig. Herr Schmitt, LBM, wies darauf hin, dass eine Öffnung der Flutbögen an der B9 in enger Abstimmung mit der DB erfolgen muss. Dabei wurde auf fehlenden Ressourcen sowohl in der Kreisverwaltung als auch bei den beauftragten Ingenieurbüros hingewiesen.

Planung weiterer Maßnahmen im Frühjahr 2024

Im kommenden Frühjahr soll die Planung weiterer Maßnahmen beauftragt werden. Dabei wird eine signifikante Verbreiterung der Ahr als sinnvoller nächster Schritt gesehen. Frau Weigand und Frau Toennessen wiesen jedoch darauf hin, dass als unbedingte Vorrausetzung solch einer Planung klare Aussagen von Rat und Verwaltung der Stadt Sinzig zu einer zukünftigen Gestaltung des Ahrufers und zur Verfügbarkeit von Grundstücken notwendig sind. Die Bi verstand diesen Punkt so, dass der Kreis erst tätig werden wird, wenn er klare Anforderungen der Stadt Sinzig erhält, die mit Ratsbeschluss hinterlegt sind.

Mangelnde hydraulische Leistungsfähigkeit der Brücke Kölner Straße

Die mangelnde hydrologische Leistungsfähigkeit der Brücke an der Kölner Straße wird von allen Beteiligten gesehen. Ein auch von der BI geforderter Neubau ist jedoch aus Sicht des LBM nur eine langfristig zu realisierende Option. Es ist deshalb unbedingt erforderlich sich auf kleinere sofort umsetzbare Maßnahmen zu fokussieren. Es bedarf eines langen Atems, um diesen Neubau nicht aus dem Fokus zu verlieren. Es wurde betont, dass durch die Neuplanung der zerstörten Brücken im Ahrtal bereits ein positiver Effekt für alle Unterlieger erreicht, da die durch Verklausung und Brückenbruch verursachten Flutwellen ausbleiben.

Wie bereits die SGD in 2021 wiesen Frau Toenessen und Herr Schmitt auf die Risiken einer Fokussierung auf Hochwasserschutzmaßnahmen hin. Formale Hochwasserschutzmaßnahmen führen zu einer Vielzahl von Anforderungen bezüglich der Bauweise, die in der Umsetzung zu erheblichen Kosten und zu einem hohen Platzbedarf führen können. Die Umsetzung solcher Maßnahmen ist zeitaufwändig und teuer.
Die Führung von Rad und Fußwegen sowie die Gestaltung des Ahrufers, die zu Schutz führen können, liegt in der Verantwortung der Stadt. Eine Umsetzung bedarf einer Abstimmung und Prüfung durch Kreis und SGD. Ein Nachteil dieser Variante ist eventuell die geringere Förderung durch das Land. Bisher gibt es keine Überlegungen der Stadt das aufgezeigte Potential für niederschwellige Schutzmaßnahmen zu nutzen. Die BI sieht hier erhebliches Potential.

Maßnahmen können vorgezogen werden

Landrätin Weigand stellte abschließend in Aussicht, dass Maßnahmen vorgezogen werden können, die auf jeden Fall einen sinnvollen Beitrag zum Hochwasserschutz leisten, auch wenn eine Gesamtplanung für die Ahr noch nicht vorliegt. Aus dem Verständnis BI sind alle Maßnahmen in Sinzig rückwirkungsfrei für weitere Anlieger und könne deshalb als „no regret“ betrachtet werden.
Als Fazit ergibt sich für die BI Sinzig das Ergebnis, dass auf absehbare Zeit nicht mit der Beauftragung zur Planung einer umfassenden Hochwasserschutzmaßnahme für Sinzig zu rechnen ist. Dies ist aufgrund der lokalen Gegebenheiten für die BI nicht nachvollziehbar und setzt die Bürger unnötigen Risiken aus. Man werde deshalb weiter daran arbeiten für die Forderung nach einem baldigen Beginn von Planungen für durchgängige Hochwasserschutzmaßnahmen Verständnis und Akzeptanz bei den verantwortlichen Stellen zu erreichen.
Die vorgestellte Präsentation der BI zu möglichen Hochwasserschutzmaßnahme in Sinzig erhalten Sie von Contact@consultbinnewerg.de

Pressemeldung Bürgerinitiative Ahrflut



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