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15.10.2023 | Kommentare: 2
Beitrag per Email empfehlenZwei Jahre und 3 Monate nach der verheerenden Flutkatastrophe wollen jetzt zwei Bundesländer, drei Landkreise und zahlreiche Städte und Gemeinden gemeinsam einen Zweckverband gründen. Man muss man kein Hellseher sein, um vorherzusagen, dass dies noch viel Zeit in Anspruch nehmen wird, so die Einschätzung im Bericht der Rhein-Zeitung in der Ausgabe vom 13.10.2023. Auf der Grundlage einer Kooperationsvereinbarung der Ahrkommunen mit dem Landkreis Ahrweiler, den kreisangehörigen Städten, Verbandsgemeinden, der verbandsfreien Gemeinde Grafschaft sowie dem Landkreis Vulkaneifel und dem Landkreis Euskirchen mit der Stadt Bad Münstereifel und der Gemeinde Blankenheim wurde im Sommer 2023 ein überörtlicher Maßnahmenplan zur Hochwasser- und Starkregenvorsorge an der Ahr unter Federführung der Kreisverwaltung Ahrweiler beauftragt.
Die in der Kooperationsvereinbarung festgestellten und als notwendig erachteten Maßnahmen zur Wiederherstellung und Unterhaltung der Ahr sollen gemeinschaftlich und partnerschaftlich von den Kooperationspartnern umgesetzt werden. Als geeignetste Form wird die Gründung eines
Gewässerzweckverbandes für das Einzugsgebiet der Ahr angesehen. Aufgaben des Verbandes sollen sein, die Umsetzung von Hochwasser- und Starkregenvorsorgemaßnahmen mit überörtlicher Wirkung abgestimmt durchzuführen. Berücksichtigt werden soll dabei auch die Gewässerunterhaltung aller Gewässer der zweiten und dritten Ordnung. Man verspricht sich von einem solchen Zweckverband, dass die Gewässerunterhaltung einheitlich entlang der gesamten Ahr nach den gleichen Kriterien erfolgt und durch eine gemeinsame Vorhaltung von Personal Synergieeffekte erzielt und ein schnelles Handeln bei Gewässerunterhaltungsmaßnahmen ermöglicht werden. Das sei besonders wichtig, da die überörtlich wirkenden Maßnahmen nicht nur der entsprechenden Standortkommune, sondern vor allem den Unteranliegern am Gewässer zugutekommen.
Man solle sich aber keine Illusionen darüber machen, dass hier bald die ersten Maßnahmen greifen werden. Das werde noch dauern. Die Erstellung einer
Verbandsordnung sowie die Festlegung von Finanzierungsquoten sei ein hoch komplexes Problem, ließ im Kontext der Beratungen der Bad Neuenahrer Bürgermeister Guido Orthen verlauten. Ein Konzept soll erst Ende 2024 vorliegen und dann erste Maßnahmen beginnen. Für die Ermittlung eines Verteilungsschlüssels als Basis des Finanzierungsmodells ist die Beauftragung eines externen Fachbüros notwendig. Dafür und für weitere Vorbereitungsmaßnahmen hat das Land personelle und finanzielle Unterstützung in Aussicht gestellt. „Dies ist alles zwei Jahre zu spät“ so kritische Stimmen zu der geplanten Verbandsgründung. Eine Zeitschiene sei zwar gut und schön, aber im Ahrtal könnte man bereits im nächsten Jahr dringend auf Maßnahmen angewiesen sein – was dann?
Und wenn ma nicht mehr weiter weiß…
„Bereits im Juli 2023“ hieß es aus der Kreisverwaltung, die „Lenkungsgruppe überörtlicher Maßnahmenplan“ habe die Arbeit aufgenommen. Es geht um einen Plan zur Umsetzung und Weiterentwicklung überörtlicher Maßnahmen zur Hochwasser- und Starkregenvorsorge. Anfang September wurde seitens Landrätin vollmundig die Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung in der Kreisverwaltung Ahrweiler verkündet. Fortan seien auch der Landkreis Vulkaneifel, der Landkreis Euskirchen, die Stadt Bad Münstereifel sowie die Gemeinde Blankenheim offizielle Kooperationspartner des Planungsbündnisses. Mitte Oktober der nächste Aufzug in Form eines noch zu gründenden Zweckverbandes.
Fast zur Nebensache wird die Erwähnung, dass die Ergebnisse des beauftragten Ingenieurbüros Ende 2024! zu erwarten seien. Bis dahin sind bereits 3 1/2 Jahre seit der Flutkatastrophe verstrichen. Und bis das dann die Ergebnisse in die Praxis umgesetzt werden können, wird nochmals einige Zeit ins Land gehen. Offensichtlich ist den Entscheidungsträgern der Behörden zwischenzeitlich entfallen (Stichwort Hochwasserdemenz), das nur 5 Jahre vor der Flutkatastrophe 21, bereits 2016 ein „katastrophales“ Hochwasser im Ahrtal viele Orte überflutete und damals bereits Millionenschäden verursachte.
Wie lange müssen die Betroffenen noch warten, bevor konkret Maßnahmen zur Regenrückhaltung und Hochwasservorsorge umgesetzt werden?
Über zwei Jahre nach der Flutkatastrophe soll jetzt (Oktober 2023) neben dem „Kahr-Verbund“ auch noch ein „Gewässerzweckverband“ gegründet werden. Damit wollen die Bundesländer RLP und NRW sowie Kreise, Städte und Kommunen gemeinsam Gewässerunterhaltung und Hochwasser- und Starkregenvorsorge betreiben – neben den bestehenden zahlreichen weiteren schon bestehenden Organisationen und Zusammenschlüssen wie z.B. der seit 2014 bestehenden „Hochwasserpartnerschaft Ahr“.
Die Federführung liegt bisher bei den Umweltministerien. Von dort, vom Steuerzahler, kommt letztlich auch das Geld. Und die Kreise und Kommunen haben bereits das zuständige Personal – bedarf es wirklich einer weiteren Verwaltungseinheit/Struktur? Die breit geplante Zusammenarbeit sollte längst erfolgt und eingespielt sein.
Wird es nicht schwierig, durch Erweiterung der Institutionen den Wald vor lauter Bäumen noch zu sehen?
Wollen wir nicht entbürokratisieren, rationalisieren, verschlanken, kurze Entscheidungswege schaffen – auch in der Zukunftsregion? Verwaltung und Planung sind gut, doch entschiedenes Handeln ist besser. Schon heute!