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Wiederaufbau und Schutz fürs Ahrtal: Rückhaltung vor Durchleitung

12.07.2023  |  Kommentare: 1

Stellungnahme von Prof Dr. Dietmar Schröder zum Sachstand im Ermittlungsverfahren „Ahrflut“

Die Stellungnahme nimmt Bezug auf diesen Artikel https://www.aktiplan.de/staatsanwaltschaft-zum-sachstand-im-ermittlungsverfahren-ahrflut/

Staatsanwaltschaft Koblenz zum Sachstand im Ermittlungsverfahren Ahrflut (berichtet in: Aktiplan Ahranzeiger vom 8.7.2023). Hier kommentiert von D. Schröder

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den ehemaligen Landrat und den Leiter der Technischen Einsatzleitung mit einem (nach eigenen Aussagen) nie dagewesenen Aufwand seit zwei Jahren wegen des Vorwurfes der fahrlässigen Tötung.

Doch beide Angeklagten sind für diese Problematik keine Experten und hätten es im Hauruckverfahren auch nicht werden können. Denn selbst ausgebildete Experten haben dieses Drama nicht vorhergesehen/vorhergesagt und nicht ansatzweise geahnt. Ebenso wenig die fluterprobten Anwohner, sonst wären sie geflüchtet.

Warnungen über ein bevorstehendes extremes Hochwasser hat es zwar gegeben. Möglicherweise hätte man bei funktionierender behördlicher Frühwarnung auch noch Menschen, Akten und Autos in Sicherheit bringen können. Darüber soll nun ein weiteres Gutachten Auskunft geben. Wer aber möchte in der Haut dieses Gutachters stecken, dem letztlich das Urteil (über zwei Sündenböcke???) übertragen wird von einer selbst zögerlichen, unsicheren Staatsanwaltschaft nach zweijähriger
„Vollbeschäftigung“. Wie aber kann man zwei „Fachfremde“ in Haftung nehmen, wenn Dutzende Fachkundige das Geschehen nicht einschätzen und prognostizieren konnten, wenn ein Systemversagen vorliegt??? Sicher aber ist:

Die entstandenen Sachschäden (30 Mrd. Euro und die Verzweiflung sowie das menschliche Leid der Geschädigten) waren am 14/15. Juli 2021 nicht mehr zu verhindern. Todesfälle, Schäden und Leiden wären nur vermieden worden, wenn man, wenn die zuständigen Experten vorausschauend das getan hätten, was nötig gewesen wäre und mit jetziger Erfahrung künftig erkannt und umso dringlicher wird: Die Rückhaltung der Abflüsse während der Starkregen auf großen Flächen durch die Land- und Forstwirtschaft.

Vom Autor wurde sie seit dem Moselhochwasser 1995 und den Starkregen 2010, 2013, 2016 und 2021 in der Ahrregion in unzähligen Beiträgen und Schreiben an die Verantwortungsträger von Bürgermeistern bis Ministerpräsidenten und zuständigen Ministerien/Experten angemahnt – s. auch weitere Erläuterungen in der mit weiteren Bürgern durchgeführten Online-Petition: „Schutz des Ahrtales vor erneuten Fluten“.

Die fachkundigen Amtsträger, die die Problematik hätten überblicken können/sollen und vorsorgende Schutz-Maßnahmen hätten veranlassen können/müssen, befinden sich in den Ministerien Landwirtschaft, Umwelt und Justiz (s. veraltetes Wasserhaushaltsgesetz) und in nachgeordneten Ämtern und Beratungs-und Versuchsstationen. Es wurde mehrfach angeregt, eine Arbeitsgruppe zu bilden, die sich dieser Problematik (Rückhaltung auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen) widmet, damit das Wasser der Starkregen in Feld, Wald und Wiesen (Auen) zwischengespeichert wird.

Doch noch heute findet sich folgende fatalistische/hilflose Position in Hochglanzbroschüren und vielen Aussagen: „Hochwasser sei nicht zu verhindern“. Falsch. Zumindest extreme Hochwässer sind zu verhindern, wenn der Abfluss überall bestmöglich zurückgehalten wird, wenn Zuflüsse die Ahr nicht überlasten. Und ebenso falsch war die Feststellung, Landwirte müssten die Entscheidungsfreiheit über die Bewirtschaftung behalten. (Im Straßenverkehr „kann auch nicht jeder machen was er will“).

Land- und Forstwirte sind vielmehr deshalb besonders gefordert, weil sie 80 % der Flächen bewirtschaften, auf die 80% der Niederschläge fallen. Darüber hinaus sind es aber alle Bodeneigentümer. Zudem benötigen sie (und die Gesellschaft) den aufprallenden Regen für (zunehmende) Trockenphasen, Grundwasserneubildung und Verstetigung des Abflusses.

Und Bewirtschafter müssen zum Schutz der Böden die Erosion und den Abfluss bestmöglich reduzieren. Die dazu erforderliche Umstellung der Bewirtschaftung ist also ohnehin geboten, muss aber durch Fördern und/oder Fordern unterstützt und durchgesetzt werden, denn wenn viel Boden und Wasser abfließen, „wurde was falsch gemacht – nicht nur von Petrus“.
Sofern also (vornehmlich) Land- und Forstwirte „einen guten Job machen“, gute oder beste Praxis pflegen und dem maßgeblichen Grundsatz folgen:

Rückhaltung vor Durchleitung

können alle Schützer, Wiederaufbauer, Verantwortlichen der Administration und die Betroffenen ruhig schlafen. Dann haben Meteorologen, Hydrologen, Ingenieure, Planer, Juristen, Verwaltungsfachleute und andere Experten nur noch wenig zu tun. In einer Priorisierungsliste haben also Landwirte (progressive, nach vorne blickende, auf Nachhaltigkeit bedachte) ganz oben zu stehen. Sie brauchen dann den Schlamm von ihren Äckern, den die gelbe Flut geliefert hat, auch nicht wieder aus den Siedlungen zu holen.

Wird nun aber wieder aufgebaut, ohne für gebührende Rückhaltung zu sorgen (wie derzeit), bleibt die Ahrregion bedroht, denn es fließt bisher nicht weniger Wasser durchs Ahrtal – nicht einmal in den meisten Köpfen/grundlegenden großräumigen Plänen – soweit es sie zwei Jahre nach der Katastrophe überhaupt schon gibt. Kleine lokale (bisherige) Durchleitungsmaßnahmen zu Unterliegern und Wiederherstellungsmaßnahmen beheben die Gefahren für die Region nicht.
Der SWR vom 8.7.2023 deshalb: „Unsinniger Wiederaufbau“? Die geplante Beseitigung von Brücken und anderen Engstellen kann die Strömungsgeschwindigkeit und damit das Schadenspotential sogar noch erhöhen. In naher oder ferner Zukunft muss die Staatsanwaltschaft dann wieder nach Verantwortlichen/Schuldigen suchen – vor allem in einschlägigen Ministerien, sofern die nicht rasch eine effiziente großflächige Rückhaltung organisieren.

Nicht in nachgelagerten Ebenen der Administration liegen/Lagen die großen Versäumnisse, sondern in den oberen Etagen. Die Ministerien müssen – vor allem die der Land- und Forstwirtschaft – die Richtlinien zur angemessenen Bewirtschaftung/Rückhaltung vorgeben, damit zum Schutz der Bewirtschafter selbst und zum Schutz der Gesellschaft das Wasser des gesamten Einzugsgebietes nicht ungebremst in das (zu) enge Ahrtal fließt, sondern an Ort und Stelle bestmöglich zurückgehalten – und nicht weniger wichtig – in Trockenphasen weiterverwendet wird.
Dieses Prinzip der Rückhaltung in Starkregenphasen und Verwertung des potentiellen

Abflusses in Dürrephasen muss angesichts des Klimawandels mit längeren Starkregen- und Trockenphasen übrigens weltweit gelten. Es ist „alternativlos“. Auch deshalb muss die Kirchturms Politik des schnellen Durchleitens aufgegeben werden.
An der Rückhaltung aber hat es gefehlt. Dadurch sind die großen Schäden entstanden und sind Menschen umgekommen. Daraus sind die entsprechenden Lehren für die Zukunft zu ziehen. Wir können die Veränderungen des Klimas nicht kurzfristig abwenden. Wir können uns aber anpassen und die zu erwartenden Folgen/Schäden deutlich mindern.

Rückhaltung ist die Schlüsselaufgabe für jedermann (Jedermannspflicht), insbesondere für die Bodenbewirtschafter, Experten und Verantwortlichen, für die Planer und Gutachter. Damit aber nicht wieder ein „Systemversagen“ eintritt, hätten viele sachkundige Experten (vor allem aus der Landwirtschaft) und Betroffene (sie verfügen über einen großen Erfahrungsschatz) angehört werden müssen oder müssen es noch. Dadurch kann künftig Vorsorge und nicht weiterhin Krisenbewältigung das Geschehen dominieren. Erst dann können Geschädigte sich in der Ahrregion sicher fühlen und guten Gewissens wieder aufbauen.

Es besteht allerdings die Gefahr, dass wieder nach technischen statt ökologischen Lösungen gegriffen wird.

FAZ 9.7.2023. Wiederaufbau im Ahrtal: „Lebenshaus statt Todesfalle. Die (neuen) Gebäude sollen der nächsten Flut standhalten“. Sie sollen dort errichtet werden, wo die bisherigen zerstört wurden. Genau das ist ein TEURER TECHNOKRATISCHER IRRWEG – wenn nicht zuvor die gebührende Rückhaltung organisiert wird.

Die Phalanx der Techniker, Architekten, Hydrologen, Wasserbauer, Modellierer, Planer usw. sollte erarbeiten, wieviel Wasser in den Teileinzugsgebieten zurückgehalten werden muss, damit die Bach- und Flusstäler der Ahrregion nicht überfrachtet werden. Danach müssen sie gemeinsam mit Land- und Forstwirten und allen übrigen Landeignern festlegen, wo und wie das Wasser
effizient/kostengünstig/umweltverträglich zurückgehalten werden kann. Und die Administration hat die rechtlichen Voraussetzungen für die Durchsetzung zu schaffen. Bisher kann ein störrischer Bodeneigentümer einen ganzen Ort weiterhin unter Wasser setzen.

Diese Maßnahmen der Rückhaltung sind ohnehin zum Boden-, Wasser-, Klima-, Infrastrukturschutz usw. und zur Anpassung an die veränderten Klimaverhältnisse erforderlich, hätten also längst begonnen werden müssen, sind aber nun unerlässlich und sollten die augenblicklichen Planungen nicht nur beflügeln, sondern beherrschen.

Die Verantwortlichen mutieren zu Verantwortungslosen, wenn sie den Wiederaufbau ohne die angemahnte Rückhaltung organisieren. Der Bürger, dem immer wieder der Selbstschutz abverlangt wird, kann den Zufluss von Außengebietswasser/Fremdwasser nicht abwehren. Und auch nicht der Kommunalpolitiker. Das zu veranlassen, die großräumige Rückhaltung, liegt im Verantwortungsbereich der übergeordneten öffentlichen Hand – letztlich der Ministerpräsidentin. Wenn sie nicht ihre Ministerien und Fachbehörden strikt auffordert, komplexen Aufgaben prioritär zu bearbeiten (und Berichterstattung einfordert), dümpelt der Wiederaufbau noch lange trostlos, entmutigend und vor allem risikoreich vor sich her.

Am 11.7 2023 hat der Landtag zum zweijährigen Jahrestag der Ahrflut im Ahrtal getagt und der Opfer gedacht. In ihrer Rede lobte die Ministerpräsidentin den „nachhaltigen Wiederaufbau“, die Gewässerwiederherstellung und die Hochwasservorsorge. Doch das Unglück/Wasser nimmt erneut seinen zerstörerischen Lauf, wenn nicht ein erheblicher Anteil von Schaden bringendem Wasser im gesamten Einzugsgebiet zurückgehalten wird, der weit überwiegende Anteil durch die Land- und Forstwirtschaft.

1000 geplante Schutzmaßnahmen wurden von der Ministerpräsidentin angesprochen – diese eine allumfassende wichtigste und zugleich günstigste aber nicht. Das Wichtigste zuerst. Weisen Sie, Frau Ministerpräsidentin, die Landwirtschaft (und Planer) durch Ihren Stab an, den Abfluss auf dem Acker durch: Erstens abflussmindernde Bewirtschaftung und zweitens/ergänzend durch „Feldpolder“ an der Unterseite von gefährdeten Äckern, so weit wie und wo möglich, zurückzuhalten und durch Sedimentation von Schlamm und Schadstoffen zu reinigen (im Wald analog). Weitere Anteile sind drittens in kaskadenförmigen Auenpoldern und viertens in großen Rückhaltebecken zu speichern.

Dann kann der Rest schadlos das Ahrtal durchfließen und Sie können an 1000 Maßnahmen erheblich sparen. Denn nach Realisierung gibt es allenfalls noch ein „mittleres Hochwasser“ – und der Wiederaufbau kann gefahrlos erfolgen. Zum Schluss noch diese Erklärung, nicht Entschuldigung: Ich würde nicht so bestimmt auftreten, hätte es nicht jahrelange Hinweise gegeben und würden nicht weiterhin große Gefahren lauern und Fehlinvestitionen drohen.

Anschrift des Autors:
Prof Dr. Dietmar Schröder Wachtbergstraße 83
53424 Remagen Oedingen



Eine Antwort zu “Wiederaufbau und Schutz fürs Ahrtal: Rückhaltung vor Durchleitung”

  1. Hans Sommer sagt:

    Zunächst müssten die Gesetzlichen Grundlagen für Eingriffe in das Bodengentum geschaffen werden, also zugunsten von Enteignungsverfahren für Dammbauten und Wehre sowie für eine Belastung von Polder-Grundstücken mit entsprechenden Dienstbatkeiten. Dann müssten die entsprechenden Flächen in der Raumordnung und Landesplanung genauer definiert und in der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungspläne) jeder Gemeinde rechtswirksam dargestellt und in Bauleitplänen rechtsverbindlich festgesetzt werden.

    So etwas kann wegen der vorgeschriebenen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange mehrere Jahre dauern, wenn nicht ein ganzes Jahrzehnt.

    Es hätte damit also längst begonnen werden müssen.

    Fraglich ist auch, ob auf Bundesebene das Baugesetzbuch und das Raumordnungsgesetz überhaupt das erforderliche rechtliche Instrumentarium enthalten. Das Problem der Ahrflut wurde ja überwiegend entweder als unvermeidbare Klima-Katastrophe oder als Angelegenheit des Landes Rheinland-Pfalz und der Ahrtalgemeinden betrachtet.

    Von neuen Gesetzesgrundlagen auf Bundesebene habe ich noch nichts gehört.

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