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Kreisverwaltung stellt Gewässerwiederherstellungskonzept Ahr in Sinzig vor

01.04.2023  |  Kommentare: 4

Gewässerwiederherstellungskonzept für die Ahr

Keine Eins-zu-eins Wiederherstellung

Die Flutkatastrophe im Juli 2021 hat zu erheblichen Veränderungen an der Ahr und ihren Nebengewässern geführt. Um darauf zukunftsgerecht zu reagieren, hat die Kreisverwaltung Ahrweiler ein Konzept zur Wiederherstellung der Ahr und ihrer Zuflüsse in Auftrag gegeben. Im Helenensaal in Sinzig informierte nun die Kreisverwaltung über die geplanten Vorhaben und Maßnahmen. Mit dem Gewässerwiederherstellungskonzept soll die fachliche Grundlage gelegt werden wieder ein funktionierendes Gewässer zu schaffen. Dabei soll keine Eins-zu-eins-Wiederherstellung erfolgen, sondern die Ahr für künftige Hochwasser, aber auch für trockene Sommermonate präpariert werden.

Anja Toenneßen, Fachbereichsleiterin Aufbau und Nachhaltigkeit bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, und Stephan Porz vom beauftragten Ingenieurbüro Porz & Partner aus Bad Bodendorf erläuterten die geplanten Maßnahmen.  Toenneßen stellte zunächst die konzeptionellen Bausteine, bestehend aus Wasserrückhalt und Technischem Hochwasserschutz im Rahmen des überörtlichen Maßnahmenplans, den Arbeitsfeldern der Hochwasserpartnerschaft Ahr und insbesondere der Gewässerwiederherstellung und -entwicklung vor. Ziele der Konzeption sind die Gefahrenbeseitigung, die Verbesserung der Gewässerstruktur und des Abflusses sowie die Aktivierung einer angestrebten Rückhaltefunktion.

Vorschläge für die die Wiederherstellung der Ahr in der Gemarkung Sinzig

Das Ingenieurbüro Porz & Partner aus Bad Bodendorf hat Maßnahmenvorschläge für die Wiederherstellung des 6,2 Kilometer langen Gewässerabschnittes entwickelt. Bei der grafischen Darstellung des Bestands und der Defizite wurden neben allgemeinen Gewässerdaten auch Daten zum Gewässerverlauf vor und nach der Flut, zu Erosionsschäden und Sohlauflandungen, zum Verlust von Gewässerstrukturen und Bewuchs, zu Querschnittseinengungen sowie zu Brücken und Bauwerken berücksichtigt und eingepflegt. Sohlauflandungen habe es infolge der Flut in Sinzig mehrfach gegeben, führte Porz exemplarisch aus. Entsprechend konnte das Ingenieurbüro ein zwischenzeitliches Ergebnis der Bestandsaufnahme im Einzugsgebiet Sinzig präsentieren: „Wir haben 145 Bestandsargumente, größtenteils mit Defiziten, katalogisiert. Auf dieser Basis haben wir 49 Maßnahmen nach Priorität vorgeschlagen.“

Mögliche Umsetzungsvarianten dieser Vorschläge wurden anhand konkreter Beispiele aus Bad Bodendorf skizziert. Dort hat unter anderem starke Seitenerosion für zahlreiche Schäden an der Infrastruktur nahe Siedlungsbereichen, an Uferabschnitten oder Radwegen gesorgt. Für entsprechende Abschnitte im Kurgebiet sprechen sich die Ingenieure daher für eine angepasste Uferbefestigung sowie zur temporären Sicherung, die Wiederherstellung eines Dammes aus. Unterhalb der Burggrafenstraße sind infolge der starken Seitenerosion bebaute Bereiche gefährdet. Dort soll eine Steinschüttung eingebracht werden, um eine weiter fortschreitende Erosion zu verhindern. Zusätzlich sollen Strömungslenker integriert werden, um Pralluferbereiche künftig zu entlasten.

Auch für die Gewässerwiederherstellung in Sinzigs Kernstadt haben die Experten Vorschläge unterbreitet. An der Ahrbrücke an der Kölner Straße soll eine als Sicherung eingebrachte Steinschüttung teilweise entfernt werden, da diese den Abflussquerschnitt einengt. Zusätzlich sollen Auflandungen im Gerinne beseitigt werden. Konkret sollen Retentionsräume oder Gewässerentwicklungsflächen im Vorland sowie vorteilhafte Flusskorridore erschlossen werden. Im Fokus steht neben der Aufwertung der Gewässerstruktur und -ökologie auch eine Verbesserung der hydraulischen Verhältnisse.

Am Beispiel der Bad Bodendorfer Ahrwiesen erläuterte das Ingenieurbüro, wie die Erschließung von Retentionsraum auf einer potenziellen Entwicklungsfläche am Steilufer gelingen kann. Hier soll eine Uferabsenkung zur Aktivierung von Hochwasserkorridoren und ein Polder vor dem Siedlungsgebiet auf einer etwa neun Hektar großen Fläche entstehen. Damit kann zurückgehaltenes Wasser den Berechnungen zufolge im Ernstfall zu einem deutlich reduzierten Wasserstand ahrabwärts beitragen.“ Auch in Sinzigs Kernstadt könnten Porz zufolge Gewässerentwicklungsflächen und Abflusskorridore gegenüber des Sinziger Mineralbrunnens oder durch ein Absenken der Sportplätze „Grüner Weg“ entstehen. „Ein leistungsfähiger Flussquerschnitt ist erforderlich, um Wasser möglichst gefahrlos durchzuleiten“.



4 Antworten zu “Kreisverwaltung stellt Gewässerwiederherstellungskonzept Ahr in Sinzig vor”

  1. FWG im Kreistag Ahrweiler sagt:

    Am 07.03.2022 hatte der Kreis-und Umweltausschuss (KUA) die Auftragsvergabe für Ingenieurleistungen für die Konzeption zur Gewässerwiederherstellung der Ahr und ihrer Zuflüsse zweiter Ordnung beschlossen.

    Mit Blick auf die Größenordnung der im Überflutungsbereich anstehenden Planungsarbeiten begrüßt die FWG-Kreistags-Fraktion die Aufteilung der Vergaben in insgesamt 5 Einzelkonzepten an fünf Ingenieurbüros für die Bereiche
    Stadt Sinzig, Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler, Verbandsgemeinde Altenahr, Verbandsgemeinde Adenau (Ahr) sowie Verbandsgemeinde Adenau (sonstige Gewässer zweiter Ordnung.

    Da allerdings aus Sicht der FWG-Fraktion im Kreistag Ahrweiler davon auszugehen ist, dass die jeweiligen Einzelkonzepte selbst bei einem ambitionierten Planungsbeginn nicht zeitnah erstellt werden können, wäre es sinnvoll – zur Vermeidung größerer Überflutungen bei etwaigen künftigen Starkregenereignissen – bereits vor Fertigstellung der Einzelkonzepte bzw. des Gesamtkonzepts durch Schaffung von Retentionsflächen Vorkehrungen dahingehend zu treffen, dass diese Flächen bei einem etwaigen Hochwasser als „Rückhalteflächen“ in Anspruch genommen und mögliche Folgen abgemildert werden können.
    Dafür würden sich nach Auffassung der FWG die folgenden Bereiche anbieten, in denen bereits im Vorfeld der Fertigstellung des Gesamtkonzeptes Retentionsflächen mit einem „überschaubaren Aufwand“ geschaffen werden könnten:

    1. Ahr hinter Campingplatz Stahlhütte Richtung Müsch, zum Schutz für Müsch
    2. Trierbach zwischen Kirmutscheid und Müsch zum Schutz für Müsch (Projekt Obere Ahr)
    3. Ahr zwischen Müsch und Antweiler Schutz Antweiler mit Anschluss an Maßnahme 2021
    4. Ahr Einmündung Eichenbach Fuchshofen, Rückhaltung Eichenbach + Schutz Fuchshofen
    5. Ahr Einmündung Dreisbach (Wershofen) Richtung Schuld, Rückhaltung Dreisbach + Schutz Schuld
    6. Ahr zwischen Schuld und Insul Schutz Insul
    7. Ahr zwischen Insul und Dümpelfeld Schutz Dümpelfeld
    8. Adenauer Bach zwischen Leimbach und Niederadenau Schutz Niederadenau/Dümpelfeld
    9. Adenauer Bach zwischen Niederadenau und Dümpelfeld Schutz Dümpelfeld
    10. Ahr zwischen Dümpelfeld und Liers Schutz Liers/Hönningen
    11. Ahr zwischen Liers und Hönningen Schutz Hönningen
    12. Kesselinger Bach zwischen Staffel und Kesseling Schutz Kesseling Programm VG Altenahr (einschl. Thema „Brandschutz“)
    13. Kesselinger Bach zwischen Kesseling und Ahrbrück Schutz Ahrbrück
    14. Ahr Ahrbogen gegenüber Pützfeld Schutz Kreuzberg/Altenburg
    15. Sahrbach vor Kirchsahr Schutz Kirchsahr
    16. Effelsberger Bach vor Binzenbach Schutz Binzenbach
    17. Sahrbach vor Kreuzberg zum Schutz für Kreuzberg
    18. Ahr zwischen Kreuzberg und Altenburg zum Schutz für Altenburg
    19. Ahr Ahrschleife Altenahr 2 Bereiche zum Schutz für Reimerzhoven
    20. Ahr zwischen Laach und Lochmühle zum Schutz für Mayschoß
    21. Ahr vor Rech zum Schutz für Rech
    22. Ahr zwischen Rech und Dernau zum Schutz für Dernau–Teilstücke
    23. Ahr vor Walporzheim/Bereich „Bunte Kuh“ Schutz Walporzheim
    24. Ahr hinter Walporzheim „Kalvarienberg“ zum Schutz für Ahrweiler
    25. Ahr zwischen Ehlingen und Bad Bodendorf zum Schutz für Bad Bodendorf
    26. Ahr zwischen Bad Bodendorf und Sinzig zum Schutz für Sinzig

    Laut Antwortschreiben der Kreisverwaltung vom Juni 2022 wurden zwischenzeitlich einige der aufgelisteten Standorte zwischenzeitlich in Augenschein genommen werden. Es sei jedoch bitte zu berücksichtigen, dass seitens der Abt. 4.5 – Umwelt nur bedingt die laufenden konzeptionellen Planungen der 5 Fachbüros beeinflusst werden können.
    Gleichwohl werde man darauf hinwirken, dass die benannten Bereiche kurzfristig durch die jeweiligen Büros hinsichtlich möglicher Maßnahmen betrachtet werden.

  2. Andreas Zedler sagt:

    Hier ein ganz „normaler“ Starkregen am 14.09.2022. Und jetzt wissen wir auch, woher die ganzen Schlammberge kamen, die wir im Juli 2021 aus den Kellern und Wohnzimmern geschippt haben.

    https://youtu.be/udSy84IG6Ko

  3. Andreas Zedler sagt:

    Den Bemerkungen von Prof. Schröder muss unbedingt zugestimmt werden. Ein wesentlicher Zusammenhang kommt bisher kaum zur Sprache. Ich zitiere aus einer meiner früheren Veröffentlichungen:
    „Bekanntlich beginnt die Hochwasservorsorge nicht an Flüssen und Bächen, sondern mit dem ersten Regentropfen, der auf Land trifft. Der westliche Teil des Kreises Ahrweiler (Verbandsgemeinden Altenahr und Adenau), welcher zusammen mit den angrenzenden Regionen von NRW Ausgangspunkt der Hochwasserentwicklung war, ist zu 71% bzw. 58% bewaldet. D.h. im Mittel 63% der Regenmengen sind hier durch Waldflächen geflossen. Ergänzend zu den Hinweisen der Geologen möchte ich darauf hinweisen, dass das Hochwassergeschehen nicht erst mit dem Bodenkontakt beginnt, sondern bereits mit dem Auftreffen auf Vegetation, in diesem Falle also mit Wald. Dabei kann sich auf dem Weg zwischen Baumwipfel und Waldboden sehr viel oder auch sehr wenig ereignen. Als sog. Interzeptionsverluste bezeichnet man die Niederschlagsmengen, die infolge von Verdunstung den Boden gar nicht erreichen, und diese Mengen können im Optimum erhebliche Anteile erreichen. Um es bildlich darzustellen: ein dichter Wald mit allen Altersstufen, gefüllt von oben bis unten mit Biomasse, lässt selbst Starkregen nicht auf den Boden „klatschen“, sondern trifft in einem Luftraum von durchschnittlich 30 Metern Höhe auf eine Vielzahl von Vegetationsschichten, in denen Regentropfen zu kleinsten Tröpfchen verwirbeln und so nur noch zu reduzierten Teilen mit Zeitverzögerung auf einem humosen Waldboden ankommen und dann noch Zeit zum Versickern finden. Und auch wenn die Waldböden dann wassergesättigt sind und es zum oberflächlichen Abfluss kommt, wirkt die dichte Vegetation erheblich als zeitverzögernder Faktor. Dieses Optimum entwickelt sich mit der naturnahen oder naturgemäßen Waldwirtschaft, wie sie gesetzlich im LWaldG §1 Abs.1 Pkt.1 als Leitbild definiert und von Landesforsten Rheinland-Pfalz seit mehr als 2 Jahrzehnten propagiert wird. Die Realität im Kreis Ahrweiler sieht in weiten Teilen anders aus. Die Problematik wird offenkundig, wenn man dem Bild vom Optimum das Gegenteil gegenüberstellt: Wälder, die lediglich aus einer Baumschicht bestehen, ohne natürliche Verjüngung im Zwischen- und Unterstand, mit spärlicher Bodenvegetation und ohne Humus, der in den Hängen des Ahrgebirges regelmäßig nach jedem sommerlichen Starkregen talwärts treibt und irreparable Erosionsschäden mit nachhaltigem Verlust der Wasserspeicherfähigkeit hinterlässt. Die Straßenmeisterei Adenau kennt die neuralgischen Punkte der Landstraßen genau, an denen Jahr für Jahr Unmengen an Geröll und Oberboden beseitigt werden müssen. Zwischen den hier beschriebenen beiden Polen, also zwischen Schwarz und Weiß befindet sich bekanntlich Grau in allen Schattierungen. Damit will ich verdeutlichen, dass im gesamten Naturraum des Ahrgebirges trotz schwieriger geologischer Ausgangssituation erheblicher Optimierungsraum für Erosionsschutz und Hochwasservorsorge besteht.
    Was ist das Problem? Es ist ein seit vielen Jahrzehnten fehlgeleitetes und unter Experten kritisiertes Jagdmanagement. Das permanente Zulassen von überhöhten Schalenwildbeständen, vor allem bei Rot-, Muffel- und Rehwild, lassen das Aufkommen natürlicher Waldverjüngung in weiten Teilen kaum zu. ….“

  4. Das „Wiederherstellungskonzept“ erscheint unvollständig zu sein, da es den wichtigsten Aspekt – die Rückhaltung im gesamten Ahreinzugsgebiet – nicht gebührend beachtet. Denn:
    Wenn z.B. in einem Haus ein Rohr platzt, können wir kopflos und aktionistisch hier und dort wischen, schöpfen und besser durchleiten, damit der Wasserspiegel nicht extrem ansteigt. Wenn wir aber überlegt handeln, drehen wir zuerst den Absperrhahn zu.
    So sollten wir auch an der Ahr und in anderen bedrohten Regionen vorgehen. Wir sollten den übermäßigen, gefahrbringenden Zufluss durch Starkregen im gesamten Einzugsgebiet zurückhalten; dann kommt es im Tal nicht mehr zu dramatischen Fluten. Bisher erkennbare/geplante Schutzmaßnahmen konzentrieren sich aber im Wesentlichen auf das Engtal (Unterlieger) und nicht auf das gesamte Einzugsgebiet (Oberlieger). Rückhaltung im gesamten Einzugsgebiet wird in den bisherigen Planungen kaum beachtet, obwohl Wasser dort für zunehmende Trockenphasen dringend gebraucht wird.

    Diese komplexen Aspekte finden aber Berücksichtigung in der Onlinepetition „Der Schutz des Ahrtales vor erneuten Fluten“. Dort werden zahlreiche Eigen- und Fremdbeiträge namhafter Institutionen/Personen vorgelegt, die die Forderung stützen, das Starkregenwasser in „Feld, Wald und Wiesen zurückzuhalten – durch angemessene erosionsschonende und wasserrückhaltende Bewirtschaftung und Dämme (Feld- und Auenpolder) und weitere Rückhaltebecken.
    Alle übrigen Schutzmaßnahmen und Renaturierungen (s. Artikel im „Blick“) unterstützen diese Maßnahmen: Ohne eine entschiedene alsbaldige großflächige Rückhaltung auf den großen gefährdenden Flächen der Land- und Forstwirtschaft ist aber keine sichere umfassende Vorsorge möglich. Die Bedrohungslagen bleiben bestehen und Neuinvestitionen bleiben gefährdet.
    Vorsorgende, kostengünstige komplexe Konzepte liegen also vor. Verantwortliche Akteure sollten also zügig an einer Umsetzung arbeiten – oder bessere augenblicklich vorlegen – und nicht erst in Jahren. Denn die Ahrregion kann verantwortungsvoll nicht ins Ungewisse wieder aufgebaut werden. Geschädigte brauchen die Gewissheit, „dass sich das nicht wiederholt“. Dazu trägt jeder zurückgehaltene Tropfen bei.
    Prof. D. Schröder

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