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Flutkatastrophe Ahr – Katastrophenschutztechnisches Gutachten liegt vor

18.10.2023  |  Kommentare: 0

Rückhaltegebiete können die Hochwassergefahr an der Ahr deutlich senken

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Koblenz zur gutachterlichen Einsatzführung

Zusammengefasst kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass der Katastrophenschutz im Landkreis Ahrweiler zum Zeitpunkt der Flut nicht optimal organisiert war. Der Landkreis habe kein ausreichend entwickeltes Einsatzführungssystem vorgehalten. So sei die Leistungsfähigkeit des Einsatzführungssystems nicht mit einer angemessenen und geeigneten Systematik hergestellt worden, mittels derer eine ausreichende Vorbereitung auf Maximalereignisse hätte erreicht werden können. Die Technische Einsatzleitung (TEL) sei am 14.07.2021 organisatorisch nicht ausreichend gereift gewesen.

So sei weder eine Stabsdienstordnung noch ein Einsatzführungskonzept vorzufinden gewesen. Gleiches gelte für formalisierte, systematische Abläufe und prozessuale Regelungen. Einen Verwaltungsstab habe es nicht gegeben. Der Stabsraum sei nicht optimal gewesen, das Informationsmanagementsystem stelle sich als defizitär dar. Das Modulare Warnsystem MoWaS sei als Verteiler nicht genutzt worden. Die TEL sei personell nicht ausreichend ausgestattet gewesen, die Aus- und Fortbildung des eingesetzten Personals erscheine nicht ausreichend, um den Anforderungen in den Erstphasen eines Maximalereignisses gerecht werden zu können. Insgesamt sei das Führungssystem im Landkreis Ahrweiler in Bezug auf Maximalereignisse nur unvollständig entwickelt gewesen. Dies habe dazu geführt, dass man dem hochkomplexen Maximalereignis am 14.07.2021 habe nicht angemessen begegnen können.

Dies habe in seiner Gesamtheit zur Folge gehabt, dass die TEL kein systematisches und passendes Lagebewusstsein habe entwickeln können und nur eingeschränkt leistungsfähig gewesen sei. Ein vorausschauendes, aktives Agieren sei der TEL aufgrund der ungünstigen organisatorischen Rahmenbedingungen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr möglich gewesen. Die aufgezeigten Defizite hätten dazu geführt, dass die TEL nicht die Vorstellungkraft habe aufbringen können, um die katastrophale Lage in ihren extremen Dimensionen überhaupt erfassen zu können. Es habe eine permanente Überlastung in der TEL geherrscht.

Ursache im aufbau- und ablauforganisatorischen Bereich

Die Ursache für die eingeschränkte Handlungsfähigkeit der TEL sieht der Sachverständige nicht im persönlichen Bereich der Mitglieder, sondern im aufbau- und ablauforganisatorischen Bereich. Die Mitglieder der TEL hätten aufgrund der ungünstigen Rahmenbedingungen und des unzureichenden Einsatzführungssystems im Landkreis in der Flutnacht faktisch nicht mehr leisten können, als sie geleistet haben.  „Die anwesenden Personen haben alles gegeben – das Führungssystem ließ nur nicht mehr zu.“, so der Sachverständige.

Das Gutachten kommt weiterhin zu dem Ergebnis, dass ein regional-risikospezifiziertes, leistungsfähiges, vollständig entwickeltes Einsatzführungssystem die Chancen, Personenschäden zu vermeiden, verbessert hätte.

Der Sachverständige weist aber gleichzeitig ausdrücklich darauf hin, dass aufgrund der Komplexität, der Unsicherheiten und der Unwägbarkeiten des Ereignisses und des Einsatzes, keine Aussage getroffen werden könne, welche konkreten Erfolgsaussichten im Falle einer optimierten Einsatzführung und verbesserter Rahmenbedingungen konkret bestanden hätten. Eine ausreichend belastbare Aussage dazu, in welchem Umfang der Ereignisverlauf selbst unter Idealbedingungen hinsichtlich der Abwendung von Personenschäden durch die TEL und den Landrat hätte tatsächlich beeinflusst werden können, sei nicht möglich.

„Das Gutachten legt das Dilemma des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens offen. Einerseits scheint im Landkreis nur ein unzureichendes Einsatzführungssystem vorgehalten worden zu sein, das die Leistungsfähigkeit der Technischen Einsatzleitung maßgeblich gemindert hat. Andererseits ist nach Einschätzung des Sachverständigen eine Aussage darüber, welche Maßnahmen im Falle eines besseren Einsatzführungssystems mit welchem Erfolg tatsächlich hätten umgesetzt werden können und welche konkreten Schäden – insbesondere Personenschäden –  hätten abgewendet werden können, nicht möglich. Dies gilt es nun juristisch zu bewerten.“ teilte Leitender Oberstaatsanwalt Mannweiler hierzu mit.

Diese Bewertung wird aufgrund der Komplexität und des Umfangs der Ermittlungen einige Zeit in Anspruch nehmen.



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