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04.02.2023 | Kommentare: 0
Beitrag per Email empfehlenSeit dem Hochwasserereignis am 14./15. Juli 2021 hat sich nach Meinung der FWG im Kreis Ahrweiler bis heute in Sachen Unterhaltung und Hochwasserschutz nur sehr wenig getan. Zurückblickend müsse man feststellen, dass seit dem Hochwasserereignis 2016 in einigen Verbandsgemeinden und Städten bis heute noch kein Hochwasserschutzkonzept vorliege, heißt es in einer Pressemitteilung. Auch nach 2016, so die FWG, habe insbesondere das Land als Unterhaltungsträger der Ahr nur geringfügige Maßnahmen mit jährlich circa 12 600 Euro im Schnitt ausgegeben. Das Land als oberste Wasserbehörde ist nach einer Landesverordnung von 1983 zuständig für die Unterhaltung der Ahr – der Kreis erstattet dem Land ein Drittel der entstandenen Aufwendungen. Weiter heißt es bei der FWG: „Die mangelhafte Unterhaltung an der Ahr nach 2016 trägt einen Großteil der Schuld an den Hochwasserschäden. Als Beispiel wird das Umfeld der Brücke zur Steinbergsmühle in Dernau angeführt. Bei den Arbeiten im September 2018 zur Entwicklung und Erweiterung der Ahrauen sind unmittelbar hinter der Brücke aus Gründen des Naturschutzes Bäume nicht entfernt worden. Dies führt an dieser Stelle zu einer eklatanten Einengung des Gewässerprofils.“ In vielen Bereichen im Kreis schafften es die Unterhaltungspflichtigen nach Beobachtung der FWG noch nicht mal, die Einläufe an kleineren Brücken und Durchlässen freizuhalten. Nicht entfernte Wurzeln und Bäume sorgten nach wie vor dafür, dass Uferböschungen im Umfeld von Häusern angegriffen werden. Gerade Bäume und Totholz seien mit die Ursache für die immensen Schäden durch die Flut gewesen, so die FWG. Und weiter: „schnellstens müssten vor den Ortslagen ( … ) Auffangbecken für Totholz und angeschwemmtes Material auch ohne ,Baugenehmigungen‘ installiert werden – es passiert nichts“
Das Gewässerwiederherstellungskonzept für den Bereich der Ahr ist nach Ansicht der FWG unbedingt notwendig. Erste Ergebnisse wurden kürzlich vorgestellt. Dazu habe man den Vorschlag gemacht, an bestimmten Stellen – unter anderem da, wo Nebengewässer in die Ahr einmünden – jetzt schon gezielt Retentionsräume herzustellen. Das sei kein großer Aufwand und sollte keineswegs daran scheitern, dass der Kreis kein Eigentümer der Flächen ist. „Im Sinne der Gefahrenabwehr ist oberstes Gebot zu handeln, und das ohne die lästige und unsinnige Bürokratie. Wir brauchen dazu keine SGD Nord, sondern einen gesunden Menschenverstand der handelnden Personen. Bis zum Mai 2023 sollten diese Maßnahmen abgeschlossen sein“
Pressemitteilung der Kreis-FWG Ahrweiler