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[…] vor Augen geführt, wie drastisch die Auswirkungen des Klimawandels sind. Wir werden künfti [...]
07.03.2025
03.03.2026 | Kommentare: 0
Beitrag per Email empfehlenMit der aktuellen Änderung des Landeswassergesetzes setzt Rheinland‑Pfalz wichtige Impulse für einen besseren Schutz vor Starkregen, Sturzfluten und Hochwasser – und greift damit zentrale Forderungen unserer Petition „Schutz des Ahrtals vor erneuten Fluten“ auf.
Erstmals wird die bereits existierende Sturzflutgefahrenkarte als offizielles wasserwirtschaftliches Vorsorgeinstrument im Gesetz verankert (§ 80a). Das Land erhält damit die klare Aufgabe, diese Karte zu erstellen, regelmäßig zu aktualisieren und öffentlich bereitzustellen.
Die Karte ist ein entscheidendes Werkzeug für:
Damit wird ein zentrales Anliegen unserer Petition umgesetzt: Risiken sichtbar machen, bevor sie zur Gefahr werden.
Neu eingeführt wird außerdem § 68a, der den naturnahen Ausbau kleiner Gewässer deutlich erleichtert. Für Maßnahmen von „wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung“ ist künftig keine Planfeststellung oder Plangenehmigung mehr erforderlich.
Dazu gehören insbesondere:
Solche Maßnahmen müssen lediglich der Wasserbehörde angezeigt werden – ein wichtiger Schritt, um schneller und unbürokratischer auf Starkregenrisiken reagieren zu können.
Die Flutkatastrophe von 2021 hat gezeigt, wie entscheidend Vorsorge, dezentrale Rückhalteräume und transparente Gefahreninformationen sind. Die Gesetzesänderungen tragen dazu bei,
Damit folgt das Land Rheinland‑Pfalz der Intention unserer Petition und setzt konkrete Maßnahmen um, die das Ahrtal und andere Regionen widerstandsfähiger machen.
[…] vor Augen geführt, wie drastisch die Auswirkungen des Klimawandels sind. Wir werden künfti [...]
07.03.2025